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nnz-Forum: Unwissenheit?

Mittwoch, 05. Februar 2014, 14:47 Uhr
Die Diskussion um die zu bauende Biomethananlage geht munter weiter. Jetzt meldet sich Manfred Hildebrandt zu Wort und wirft den Beteiligten Unwissenheit vor...

Das große Echo und Interesse am Interview des Herrn Greiner mit den beiden Geschäftsführern der EVN (nachzulesen in der nnz vom 03.02.2014 unter
Wirtschaft) ist Anlass für mich, nun doch auf die folgende Aussage der beiden Geschäftsführer zu reagieren:

„Eine Genehmigung (gemeint ist der Erörterungstermin 01.04.2014) werde es in jedem Fall geben, ob mit Auflagen oder ohne.“ Was für eine Weißsagung! Sie zeugt von vollkommener Unwissenheit! Maßgeblich für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) sind folgende gesetzliche Regelungen:
  • Ablauf des Genehmigungsverfahrens nach BimSchG
  • Ablauf des Erörterungstermins im immissionsschutzrechtlichen Verfahren, den
  • Rechten und Pflichten der Beteiligten, jeweils 3 Seiten im Internet unter Google zu finden.
Durch die vielen Wider- und Einsprüche gegen diese BMA, die wir natürlich erst kurz vor Abgabetermin am 17.03.2014 der Genehmigungsbehörde in Weimar einreichen werden, wird der jetzige Erörterungstermin 01.04.2014 voraussichtlich um etwa einen Monat auf Anfang Mai verschoben werden, da der Behörde zur Bearbeitung nur noch 14 Tage zur Verfügung stehen.

Bisher standen der Behörde nach dem alten Abgabetermin 17.02.2014 dazu 1,5 Monate zur Verfügung. Mit anwaltlicher Unterstützung werden wir am Erörterungstermin diverse Anträge im Hinblick auf die inhaltliche Entscheidung und zur Verfahrensgestaltung stellen bis hin zu einem gegebenenfalls erneuten Erörterungstermin. Wir als Bürger haben das Recht in diesem Verfahren auf umfassende Klärung unserer Wider- und Einsprüche.

Die geweissagte Feststellung der beiden Geschäftsführer der EVN, dass am Erörterungstermin 01.04.2014 die BMA genehmigt wird, ist daher reine Utopie und nur Wunschdenken! Gesetzlich geregelt ist vielmehr: “Die Behörde prüft nun nach der Öffentlichkeitsbeteiligung das Vorhaben erneut und muss es innerhalb von sieben Monaten nach Eröffnung abschließen. Benötigt sie länger, ist dies dem Vorhabenträger zu begründen.“

Tatsache ist auch, dass die Bauern als Lieferanten der BMA Zuckerrüben bis spätestens Ende April und Mais bis spätestens Ende Mai ausgesät haben müssen. Damit ist die Natur unser Verbündeter und natürlich auch die im Koalitionsvertrag der Regierung vereinbarte neue Energiepolitik!

Liebe interessierte, engagierte und betroffene Bürger von Bielen und Nordhausen informiert Euch im Internet und beteiligt Euch am Genehmigungsverfahren nach BimSchG durch Eure Ein- und Widersprüche.
Manfred Hildebrandt
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: red

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