Di, 10:55 Uhr
14.01.2014
Drei Viertel "alte Bekannte"
Am 31. März 2013 waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 1 583 Strafgefangene in den Thüringer Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafanstalten inhaftiert, darunter 83 Personen im offenen Vollzug. Weitere Einzelheiten in Ihren Nordthüringer Online-Zeitungen...
Grafik (Foto: TLS)
Geringer war die Zahl der Gefangenen nur in den Jahren bis 2000. Außerdem befanden sich 240 Personen in Untersuchungshaft, zehn in Jugendarrest und 21 Personen in sonstiger Freiheitsentziehung (darunter vier in Abschiebungshaft).
1 422 Straftäter verbüßten eine Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht und 155 Straffällige eine Jugendstrafe. Sechs Gefangene befanden sich in Sicherungsverwahrung. Die Zahl der Inhaftierten in den fünf Thüringer Justizvollzugsanstalten, einschließlich der Jugendstrafanstalt und der Jugendarrestanstalt, ist gegenüber dem Vorjahresstichtag um zehn Personen zurückgegangen, wobei dieser Rückgang ausschließlich auf die Personen im Jugendstrafvollzug zurückzuführen ist.
Knapp drei Viertel aller Insassen verbüßten zum wiederholten Male eine Strafe. Fast vier Fünftel aller zu einer Freiheitsstrafe (1 116 Personen) und 30 Prozent der zu einer Jugendstrafe verurteilten Straf-gefangenen (46 Personen) waren bereits vorbestraft, 351 Häftlinge sogar fünf bis zehnmal und 59 Insassen elfmal und öfter. Die häufigste Art der Vorstrafen waren Freiheits- und Geldstrafe (330 Häftlinge), Freiheitsstrafe und Jugendstrafe (242 Häftlinge) und Geldstrafe (238 Häftlinge).
Jeder Fünfte Inhaftierte war Ende März noch keine 25 Jahre alt. 81 Prozent (1 282 Personen) der zu Freiheitsstrafe verurteilten Insassen waren ledig, zwölf Prozent (187 Personen) geschieden oder ver-witwet und sieben Prozent verheiratet (114 Personen). Der Anteil der nichtdeutschen Insassen an den Strafgefangenen lag zum genannten Stichtag insge-samt bei 6,8 Prozent und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent erhöht.
Die häufigste Ursache für den Freiheitsentzug war die Verurteilung wegen den so genannten anderen Straftaten gegen die Person außer im Straßenverkehr. Aus diesem Grund wurden 400 Personen inhaftiert, allein darunter saßen 157 Gefangene wegen Körperverletzung, 120 Gefangene wegen gefährlicher Körperverletzung und 48 Gefangene wegen Mordes ein.
Weiterhin zählen zu dieser Deliktgruppe auch die Verletzung der Unterhaltspflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen, erpresserischer Menschenraub, Nötigung, Geiselnahme und Bedrohung.
Autor: red
Grafik (Foto: TLS)
Geringer war die Zahl der Gefangenen nur in den Jahren bis 2000. Außerdem befanden sich 240 Personen in Untersuchungshaft, zehn in Jugendarrest und 21 Personen in sonstiger Freiheitsentziehung (darunter vier in Abschiebungshaft).
1 422 Straftäter verbüßten eine Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht und 155 Straffällige eine Jugendstrafe. Sechs Gefangene befanden sich in Sicherungsverwahrung. Die Zahl der Inhaftierten in den fünf Thüringer Justizvollzugsanstalten, einschließlich der Jugendstrafanstalt und der Jugendarrestanstalt, ist gegenüber dem Vorjahresstichtag um zehn Personen zurückgegangen, wobei dieser Rückgang ausschließlich auf die Personen im Jugendstrafvollzug zurückzuführen ist.
Knapp drei Viertel aller Insassen verbüßten zum wiederholten Male eine Strafe. Fast vier Fünftel aller zu einer Freiheitsstrafe (1 116 Personen) und 30 Prozent der zu einer Jugendstrafe verurteilten Straf-gefangenen (46 Personen) waren bereits vorbestraft, 351 Häftlinge sogar fünf bis zehnmal und 59 Insassen elfmal und öfter. Die häufigste Art der Vorstrafen waren Freiheits- und Geldstrafe (330 Häftlinge), Freiheitsstrafe und Jugendstrafe (242 Häftlinge) und Geldstrafe (238 Häftlinge).
Jeder Fünfte Inhaftierte war Ende März noch keine 25 Jahre alt. 81 Prozent (1 282 Personen) der zu Freiheitsstrafe verurteilten Insassen waren ledig, zwölf Prozent (187 Personen) geschieden oder ver-witwet und sieben Prozent verheiratet (114 Personen). Der Anteil der nichtdeutschen Insassen an den Strafgefangenen lag zum genannten Stichtag insge-samt bei 6,8 Prozent und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent erhöht.
Die häufigste Ursache für den Freiheitsentzug war die Verurteilung wegen den so genannten anderen Straftaten gegen die Person außer im Straßenverkehr. Aus diesem Grund wurden 400 Personen inhaftiert, allein darunter saßen 157 Gefangene wegen Körperverletzung, 120 Gefangene wegen gefährlicher Körperverletzung und 48 Gefangene wegen Mordes ein.
Weiterhin zählen zu dieser Deliktgruppe auch die Verletzung der Unterhaltspflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen, erpresserischer Menschenraub, Nötigung, Geiselnahme und Bedrohung.

