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Do, 15:29 Uhr
09.01.2014

Wer sich eingeordnet hat, muss fahren

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Fahrzeugführer, die sich an einer Kreuzung mit Fahrstreifen für verschiedene Richtungen einmal eingeordnet haben, auch der vorgeschriebenen Richtung folgen müssen. Im Stauraum den Fahrstreifen zu wechseln ist gefährlich...


Diese Erfahrung musste am Mittwochnachmittag ein 34-Jähriger am August-Bebel-Platz machen. Kurz nach 16 Uhr hatte er sich mit seinem Transporter vor den Rolandstuben in den linken Fahrstreifen eingeordnet, um in Richtung Kornmarkt abzubiegen.

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Er überlegte es sich aber anders und wollte in den rechten Streifen wechseln. Dazu legte er den Rückwärtsgang ein und setzte zurück. Dabei übersah er jedoch das Auto hinter sich. Die Anhängekupplung des Transporters bohrte sich in die Front des PKW und verursachte beträchtlichen Schaden.

Ähnlich erging es am Morgen einem 76-Jährigen am Fuße des Beethovenrings. Er hatte sich gegen 7.30 Uhr an der roten Ampel in die rechte Spur eingeordnet. Als er bemerkte, dass er sich falsch eingeordnet hatte, schob er rückwärts, um den Fahrstreifen zu wechseln. Dabei rammte er ein Taxi, dass als viertes Fahrzeug in der Linksabbiegerspur stand. Nach dem Crash ergriff der 76-Jährige die Flucht.

Weit kam er allerdings nicht. Der Taxifahrer hatte sofort die Polizei alarmiert und Informationen zum flüchtenden Fahrzeug übermittelt. Den Beamten, die auf dem Weg zur Unfallstelle waren, kam in der Grimmelallee der Unfallfahrer entgegen. Nachdem der Streifenwagen gewendet und die Verfolgung aufgenommen hatte, konnte der Mann wenig später gestoppt werden.
Autor: red

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