Do, 07:42 Uhr
09.01.2014
Wenn Sie sich ärgern...
...über öffentliche Verwaltungen, dann können Sie Ihren Ärger beim Bürgerbeauftragten des Freistaates Thüringen abladen. Er kommt sogar in die Städte, wie jetzt nach Nordhausen. Zur Sprechstunde können hier aber auch Eichsfelder oder Leute aus dem Kyffhäuserkreis hinfahren...
Der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen.
Er befasst sich mit den von den Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen (Bürgeranliegen). Im Rahmen dieser Aufgabe hat er insbesondere auf die Beseitigung bekannt gewordener Mängel hinzuwirken. Darüber hinaus obliegt ihm die Bearbeitung aller ihm zugeleiteten Auskunftsbegehren und Informationsersuchen.
Er wirkt auf eine einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen und die zweckmäßige Erledigung sonstiger Vorgänge hin. Der Bürgerbeauftragte kann auch von sich aus tätig werden. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen auf Wunsch an die zuständige Stelle weiter.
Am 4. Februar 2014 ist der Bürgerbeauftragte Dr. Kurt Herzberg ab 9:00 Uhr im Raum 102 im 1. OG des Landratsamtes Nordhausen, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, sich einen persönlichen Gesprächstermin unter der
Tel.-Nr.: 0361 37-71871 zu reservieren. Ebenfalls können Termine für Gespräche am Dienstsitz des Bürgerbeauftragten in Erfurt jederzeit unter der o. g. Rufnummer vereinbart werden. Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie das Büro des Bürgerbeauftragten, auch wie nachfolgend angeführt, erreichen:
Postanschrift:
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
Herr Dr. Kurt Herzberg
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon: 0361- 377 1871
Telefax: 0361- 377 1872
Internet: www.bueb.thueringen.de
E-mail: buergerbeauftragter@landtag.thueringen.de
Autor: enDer Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen.
Er befasst sich mit den von den Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen (Bürgeranliegen). Im Rahmen dieser Aufgabe hat er insbesondere auf die Beseitigung bekannt gewordener Mängel hinzuwirken. Darüber hinaus obliegt ihm die Bearbeitung aller ihm zugeleiteten Auskunftsbegehren und Informationsersuchen.
Er wirkt auf eine einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen und die zweckmäßige Erledigung sonstiger Vorgänge hin. Der Bürgerbeauftragte kann auch von sich aus tätig werden. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen auf Wunsch an die zuständige Stelle weiter.
Am 4. Februar 2014 ist der Bürgerbeauftragte Dr. Kurt Herzberg ab 9:00 Uhr im Raum 102 im 1. OG des Landratsamtes Nordhausen, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, sich einen persönlichen Gesprächstermin unter der
Tel.-Nr.: 0361 37-71871 zu reservieren. Ebenfalls können Termine für Gespräche am Dienstsitz des Bürgerbeauftragten in Erfurt jederzeit unter der o. g. Rufnummer vereinbart werden. Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie das Büro des Bürgerbeauftragten, auch wie nachfolgend angeführt, erreichen:
Postanschrift:
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
Herr Dr. Kurt Herzberg
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon: 0361- 377 1871
Telefax: 0361- 377 1872
Internet: www.bueb.thueringen.de
E-mail: buergerbeauftragter@landtag.thueringen.de