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Sa, 10:14 Uhr
04.01.2014

Schilda in Nordhausen

Das Objekt der fotografischen Begierde (Foto: privat) Das Objekt der fotografischen Begierde (Foto: privat) nnz-Leser Matthias Mitteldorf hat der Redaktion eine Entdeckung geschickt. So richtig kommt der Mann damit nicht klar. Andere aber auch nicht...


Das Foto entstand gestern an der Laderampe der neuen Einkaufsgalerie am Nordhäuser Pferdemarkt. Und da muss der interessierte Betrachter wirklich zwei- oder dreimal hinsehen um zu verstehen, dass es sich um ein Gesamt-Unsinns-Kunstwerk handelt. Entsprechen sind auch bereits die ersten Kommentare in sozialen Netzrwerken zu verstehen:

Manuel Thume: Verstehe ich das richtig, dass das Halteverbot nur max. 15 Minuten beträgt? Sabine Krebs: Bestimmt in Schilda bei den Schildbürgern geklaut, dat Schild.

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Da ist ja alles nicht richtig. Wie soll ich maximal 15 Minuten nicht halten? Ist ja verboten . Aber das Parkverbotschild ist der Brüller! Zu viel Echter Nordhäuser bei den Schilderklebern in der Marktpassage, postet Tom Landsiedel. Und Michael Bethke konstatiert, dass dieses Schild vermutlich nur der versteht, der einen klaren Nordhäuser getrunken hat. Vermutlich aber, so sein Post, ist das Schild sicher billig in China gedruckt worden.

Die nnz wünscht allen Leser viel Spaß mit der Deutung. Vielleicht haben Sie ja eine Idee...
Autor: red

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Kommentare
Franz Tabak
04.01.2014, 11:09 Uhr
An die Politiker Mitteldorf und Thume
Gerade Sie, die sowas entschliessen, und anbei ist ja Herr Mitteldorf auch noch Stadtrat, müssten doch ganz genau wissen, wer für so einen Schildbürgerstreich verantwortlich ist, oder?
Paulinchen
04.01.2014, 11:19 Uhr
Hier die Nachhilfe für den Auftraggeber dieses Schildes
Übereinkommen
über den Strassenverkehr2
Abgeschlossen in Wien am 8. November 1968
Von der Bundesversammlung genehmigt am 15. Dezember 19783

Art. 4 Verkehrszeichen
Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens, die nicht Vertragsparteien des Übereinkommens über Strassenverkehrszeichen1 sind, das am selben Tage wie dieses Übereinkommen in Wien zur Unterschrift aufgelegt worden ist, verpflichten sich,
a)2
dafür zu sorgen, dass alle Strassenverkehrszeichen, Verkehrslichtzeichen und Strassenmarkierungen, die in ihrem Hoheitsgebiet angebracht sind, ein zusammenhängendes System bilden und so gestaltet und aufgestellt sind, dass man sie leicht erkennen kann;
b)
die Zahl der Arten der Verkehrszeichen zu beschränken und diese nur an den Stellen anzubringen, wo sie als nützlich angesehen werden;
c)
Gefahrenwarnzeichen in genügendem Abstand vor der Gefahrenstelle anzubringen, um die Führer rechtzeitig zu warnen; und
d)
zu verbieten, dass
i)
an einem Verkehrszeichen , an dessen Träger oder an irgendeiner anderen Einrichtung zur Verkehrsregelung irgend etwas angebracht wird, was nicht in Beziehung zum Sinn und Zweck dieses Verkehrszeichens oder dieser Einrichtung steht, wenn jedoch die Vertragsparteien oder ihre Teilgebiete eine Gesellschaft ohne Erwerbszweck ermächtigen, Hinweiszeichen aufzustellen, können sie gestatten, dass das Emblem dieser Gesellschaft auf dem Zeichen oder dessen Träger erscheint, sofern das Verständnis des Zeichens dadurch nicht erschwert wird;
ii)
Tafeln, Schilder, Kennzeichen oder Einrichtungen angebracht werden, die zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen oder anderen Einrichtungen zur Verkehrsregelung führen, deren Sichtbarkeit oder Wirksamkeit verringern oder die Verkehrsteilnehmer blenden oder ihre Aufmerksamkeit in für die Sicherheit des Verkehrs gefährlicher Weise ablenken könnten;
iii)3 auf Gehwegen und begehbaren Seitenstreifen keine Vorrichtungen oder Geräte angebracht werden, die den Fussgängerverkehr, insbesondere ältere und behinderte Personen, unnötig beeinträchtigen könnten.
________________________________________
1 SR 0.741.20
2 Fassung gemäss der am 3. Sept. 1993 in Kraft getretenen Änd. (AS 1993 3402).
3 Eingefügt durch die am 3. Sept. 1993 in Kraft getretene Änd. (AS 1993 3402).

Davon ausgehend, dass Nordhausen keine autonome Republik ist, sollte dies auch für Nordhausen verbindlich sein!
sh030382
04.01.2014, 12:01 Uhr
Ist doch ganz einfach
Das schild bedeutet folgendes:
Das durchgestrichene P steht genau wie das Parkverbotsschild für"Parken verboten".
Jedoch ist halten zum be- und entladen bis zu 15 minuten erlaubt. Der hinweis wurde nur noch einmal in das parkverbotsschild integriert. Diese Schilder sind in anderen Städten auch in ähnlicher form anzutreffen.
punktum
04.01.2014, 13:15 Uhr
nicht dabei
Nur einfach mal erklärt: Stadträte oder sonstige Politiker, wie die Herren Mitteldorf oder Thume, sind nicht dabei. so etwas verzapft die Verwaltung, die untere Verkehrsbehörde ganz allein.
Paulinchen
04.01.2014, 13:34 Uhr
sh030382...
...eben nicht, weil es das Schild, wie im Foto zu sehen, in der Stvo seit 1978 nicht mehr gibt und zwar rund um unseren Planeten.
Somit kann an dieser Stelle jeder Parkieren, weil es nicht durch ein gültiges Piktogramm verboten ist.
I.H.
04.01.2014, 14:33 Uhr
Wo ist das Problem?
Das Schild steht an einer Laderampe, also auf einem Privatgrundstück! Auf Privatgrundstücken kann man Schilder aufhängen wie man will. Ob das Mitteldorf und Kreuzfahrt-Bethke gefällt oder nicht, ist vollkommen uninteressant.

Wenn der Grundstücksbesitzer lesbar zum Ausdruck bringt, dass man da nur zum Be- und Entladen 15 min stehen darf, ist das Gesetz! Vollkommen egal, ob das ein altes Parkverbotsschild ist. Vor Garagen und Grundstücken steht ja auch nur lesbar, "Einfahrt frei halten-sonst wird kostenpflichtig abgeschleppt."

Das ist kein öffentlicher Verkehrsraum und da hat die Stadtverwaltung schon mal gar keine Verpflichtung oder Handlungsbedarf. Und die Bundesversammlung hat auch keinen.
Doerfler
04.01.2014, 17:51 Uhr
Das tut gut
das alte deutsche Parkverbotsschild nochmal zu sehen!
Meines Wissens ist es in der ehemaligen DDR -also auch in Nordhausen- bereits Anfang der siebziger Jahre mit der Einführung der "neuen" StVO abgeschafft worden...
Da sieht man mal wieder wie weit der Westen der DDR hinterherhinkt !! *fg*
Cato
04.01.2014, 18:39 Uhr
Danke Statler
Endlich mal jemand der dieser Hirnrindendiarrhoe Einhalt gebietet. Und wers nicht glaubt, der wird sein Auto gegen 150 € irgendwo abholen dürfen.

Bedenklich finde ich es aber wenn aus Facebookeinträgen privater User Artikel in der Lokalpresse werden. Ist zwar nicht verboten (da FB lt. Rechtsprechung öffentlich ist), aber ein guter Stil sieht anders aus. Da werden sich manche noch überlegen, mit welchem Medium sie noch "befreundet" sein wollen.
Schnell
04.01.2014, 21:19 Uhr
@statler: Vernunft ist wohltuend.
Ihre Vernunft ist wohltuend.
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