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Mi, 14:45 Uhr
01.01.2014

Was ändert sich 2014? (7)

Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige Änderungen in Kraft treten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im kommenden Jahr....

Qualität der Honorarberatung wird besser

Zum 1. August 2014 tritt das gesetzliche Berufsbild zur Honorarberatung in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Honorarberatung wird erstmals ein eigenständiges Berufsbild des unabhängigen Honorarberaters geschaffen.

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Das Gesetz definiert die Anforderungen an Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater. Danach dürfen die Berater für ihre Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschließlich vom Kunden vergütet werden.

Sind Produkte nicht ohne Provision erhältlich, muss die Provision unverzüglich und ungemindert an den Kunden weitergegeben werden. Wer als Honorarberater tätig ist, wird in ein öffentliches Register eingetragen und darf dann nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten. Die Honorarberatung stärkt die Transparenz und den Wettbewerb um kundenfreundliche Beratungsleistungen gleichermaßen. Die Neuregelung wird dazu beitragen, dass der Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund rückt.
Autor: en

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