Mi, 13:56 Uhr
01.01.2014
Was ändert sich 2014? (6)
Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige Änderungen in Kraft treten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im kommenden Jahr....
Verbraucher erhalten stärkere Rechte u.a. beim Abschluss von Geschäften
Am 13. Juni 2014 treten Verbesserungen für Verbraucher im Online- und Versandhandel, bei Haustürgeschäften sowie im stationären Handel in Kraft. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung treten zum Beispiel Regelungen in Kraft, die die Verbraucherinnen und Verbraucher vor versteckten Zusatzkosten schützen sollen.
Die Möglichkeiten, vom Verbraucher ein Entgelt für die Zahlung mit einem bestimmten Zahlungsmittel zu verlangen – etwa einer Kreditkarte - werden eingeschränkt. Für Anrufe bei einer Kundenhotline darf in Zukunft kein Entgelt in Rechnung gestellt werden, das den Preis des eigentlichen Telefonats übersteigt. Eine Vereinbarung über eine zusätzliche Zahlung – zum Beispiel ein Entgelt für eine Stornoversicherung oder Bearbeitungsgebühr – ist nach dem Gesetz zudem nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wird.
Bei Bestellungen im Internet sind damit bereits gesetzte Häkchen (z.B. für eine Versicherung) unzulässig. Wichtige Änderungen gibt es auch im Bereich des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen. So gilt nun in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen. Ohne eine ordnungsgemäße Belehrung endet die Widerrufsfrist zwölf Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist. Im Interesse der Rechtssicherheit muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden, die bloße Rücksendung der Waren reicht nicht aus.
Die Verbraucher können allerdings zur Erklärung des Widerrufs ein Musterformular benutzen, das mit dem Gesetz neu eingeführt wird. Kosten für die Rücksendung müssen die Verbraucher tragen, wenn der Verkäufer bereits vor der Abgabe der Bestellung klar und verständlich darüber informiert hat. www.bmelv.de/verbraucherrechterichtlinie
Autor: enVerbraucher erhalten stärkere Rechte u.a. beim Abschluss von Geschäften
Am 13. Juni 2014 treten Verbesserungen für Verbraucher im Online- und Versandhandel, bei Haustürgeschäften sowie im stationären Handel in Kraft. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung treten zum Beispiel Regelungen in Kraft, die die Verbraucherinnen und Verbraucher vor versteckten Zusatzkosten schützen sollen.
Die Möglichkeiten, vom Verbraucher ein Entgelt für die Zahlung mit einem bestimmten Zahlungsmittel zu verlangen – etwa einer Kreditkarte - werden eingeschränkt. Für Anrufe bei einer Kundenhotline darf in Zukunft kein Entgelt in Rechnung gestellt werden, das den Preis des eigentlichen Telefonats übersteigt. Eine Vereinbarung über eine zusätzliche Zahlung – zum Beispiel ein Entgelt für eine Stornoversicherung oder Bearbeitungsgebühr – ist nach dem Gesetz zudem nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wird.
Bei Bestellungen im Internet sind damit bereits gesetzte Häkchen (z.B. für eine Versicherung) unzulässig. Wichtige Änderungen gibt es auch im Bereich des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen. So gilt nun in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen. Ohne eine ordnungsgemäße Belehrung endet die Widerrufsfrist zwölf Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist. Im Interesse der Rechtssicherheit muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden, die bloße Rücksendung der Waren reicht nicht aus.
Die Verbraucher können allerdings zur Erklärung des Widerrufs ein Musterformular benutzen, das mit dem Gesetz neu eingeführt wird. Kosten für die Rücksendung müssen die Verbraucher tragen, wenn der Verkäufer bereits vor der Abgabe der Bestellung klar und verständlich darüber informiert hat. www.bmelv.de/verbraucherrechterichtlinie

