Mo, 10:31 Uhr
16.12.2013
Reklamation durchsetzen
Wer als Verbraucher einen Kaufvertrag abschließt, hat gesetzlich verbriefte Rechte. Dazu zählt in erster Linie das Gewährleistungsrecht. Danach darf der Käufer vom Verkäufer Ersatz für eine Sache oder deren Reparatur verlangen, wenn sie bei Übergabe defekt oder mangelhaft ist...
Hierfür gilt eine Frist von zwei Jahren. Da die Unternehmen ihren Kunden dieses Recht jedoch oftmals verweigern, starteten die Verbraucherzentralen eine bundesweite Aktion. Vom 30. April bis 30. September 2013 wurden rund 4000 Reklamationsfälle erfasst und ausgewertet.
Die meisten Verbraucherbeschwerden, insgesamt 1069, gab es zum Beispiel über Möbelhändler. Unsere Aktion hat gezeigt, dass die Unternehmen häufig behaupten, der Käufer habe den Schaden selbst verursacht, berichtet Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Thüringen. In anderen Fällen wurden die reklamierenden Verbraucher direkt an die Hersteller verwiesen. Die größten Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen, hatten die Kunden in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist.
In dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand, sagt Ralf Reichertz. Nach einem halben Jahr muss der Verbraucher beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Vor meist teuren Sachverständigengutachten schrecken viele Käufer jedoch zurück, so Reichertz weiter. Aber auch wenn die Mängel von den Händlern widerspruchslos akzeptiert wurden, hätten sie sich bei der Gewährleistung wiederholt auf falsche Argumente berufen. Beispielsweise seien von den Kunden Nutzungsentschädigungen oder Aus- und Einbaukosten verlangt worden.
Die Verbraucherzentralen werden Verstöße der Händler künftig mit kollektiven Rechtsmitteln stärker sanktionieren. An den Gesetzgeber richtet sich die Forderung, die Fristen im derzeit bestehenden Gewährleistungsrecht auf den juristischen Prüfstand zu stellen. Die Verbraucherschützer verlangen darüber hinaus, dass das Verkaufspersonal hinsichtlich der Rechtsgrundlage von Kaufverträgen besser aus- und fortgebildet wird. Außerdem ist es dringend notwendig, die Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt über ihre Ansprüche aufzuklären. Nur wer seine Rechte genau kennt, kann sie selbstbewusst durchsetzen.
Die Aktion wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderten Projekts Wirtschaftlicher Verbraucherschutz durchgeführt.
Im Zeitraum vom 30.4.2013 bis zum 30.9.2013 wurden in allen Verbraucherzentralen der Bundesländer die Verbraucherbeschwerden detailliert erfasst.
Autor: redHierfür gilt eine Frist von zwei Jahren. Da die Unternehmen ihren Kunden dieses Recht jedoch oftmals verweigern, starteten die Verbraucherzentralen eine bundesweite Aktion. Vom 30. April bis 30. September 2013 wurden rund 4000 Reklamationsfälle erfasst und ausgewertet.
Die meisten Verbraucherbeschwerden, insgesamt 1069, gab es zum Beispiel über Möbelhändler. Unsere Aktion hat gezeigt, dass die Unternehmen häufig behaupten, der Käufer habe den Schaden selbst verursacht, berichtet Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Thüringen. In anderen Fällen wurden die reklamierenden Verbraucher direkt an die Hersteller verwiesen. Die größten Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen, hatten die Kunden in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist.
In dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand, sagt Ralf Reichertz. Nach einem halben Jahr muss der Verbraucher beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Vor meist teuren Sachverständigengutachten schrecken viele Käufer jedoch zurück, so Reichertz weiter. Aber auch wenn die Mängel von den Händlern widerspruchslos akzeptiert wurden, hätten sie sich bei der Gewährleistung wiederholt auf falsche Argumente berufen. Beispielsweise seien von den Kunden Nutzungsentschädigungen oder Aus- und Einbaukosten verlangt worden.
Die Verbraucherzentralen werden Verstöße der Händler künftig mit kollektiven Rechtsmitteln stärker sanktionieren. An den Gesetzgeber richtet sich die Forderung, die Fristen im derzeit bestehenden Gewährleistungsrecht auf den juristischen Prüfstand zu stellen. Die Verbraucherschützer verlangen darüber hinaus, dass das Verkaufspersonal hinsichtlich der Rechtsgrundlage von Kaufverträgen besser aus- und fortgebildet wird. Außerdem ist es dringend notwendig, die Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt über ihre Ansprüche aufzuklären. Nur wer seine Rechte genau kennt, kann sie selbstbewusst durchsetzen.
Die Aktion wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderten Projekts Wirtschaftlicher Verbraucherschutz durchgeführt.
Im Zeitraum vom 30.4.2013 bis zum 30.9.2013 wurden in allen Verbraucherzentralen der Bundesländer die Verbraucherbeschwerden detailliert erfasst.

