Sa, 18:41 Uhr
02.11.2013
Das Phantom-Tor – eine Nachbetrachtung!
Millionen Zuschauer haben kürzlich an den Fernsehbildschirmen gesehen, wie kein Tor im Nachhinein doch noch zu einem Tor wurde - wegen einer Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters Brych! Dazu eine Nachbetrachtung von Hans-Ullrich Klemm...
Inzwischen hat genau deshalb noch einmal darüber ein neutrales Sportgericht mehrere daran indirekt oder auch direkt beteiligten Zeugen (aus dem Schiedsrichterteam, Spieler, Platzwarte) angehört und stellte anschließend fest, dass dieser Fehl-Kopfball-Kunststoß des Zeugen Kießling aus seiner Sichtweise ein unbestrittenes Tor war!
Als ebenfalls neutrale Person kann ich aber diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Warum?
Bereits hat die in unserer heutigen fortschrittlichen Zeit der perfekten Kontrollmöglichkeiten, wie die u.a. vielseitig vorhandene, doch nicht zugelassene Fernsehtechnik (warum eigentlich nicht?), auch den letzten Zweiflern, die es aufgrund dieser Tatsache offiziell gar nicht mehr geben dürfte, bewiesen, dass dieser angebliche Kießling- Treffer in der Realität am Tor vorbei ging! Die anschließende Enttäuschung des Schützen konnte von jedermann verfolgt werden.
Das sei aber die einzig anzuwendende Tatsache gewesen, die laut Richter Lorenz aber falsch sei, weil das System die eigentlich richtige und faire Entscheidung nicht zugelassen hat!!!
Das Urteil selbst wurde mit einer anderen Tatsache, wenn auch sehr komischen, begründet, nämlich mit der Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Mit seiner Erklärung stand er allerdings auf sehr dünnem Eis: ich habe gedacht, der Ball geht am Tor vorbei, ich habe den Ball aus den Augen verloren durch eine Sichtbehinderung, und dann war der Ball im Tor!
Besonders wichtig, doch leider völlig unberücksichtigt erscheint mir der Hinweis, dass dieser verzögerten Toranerkennung im Stadion eine Fehlentscheidung vorausging. Laut der Regel 10 der Spielordnung des DFB, bei der ausgerechnet dieser Schiedsrichter Model stand…..,der sich alle Akteure auf dem Rasen auch unterworfen haben, kann erst auf Tor entschieden werden, wenn der Spielball vollumfänglich vom Spielfeld aus über die Torlinie befördert wurde, die von zwei Tor- sowie einem Querpfosten umgeben ist! Genau das ist nicht passiert!
Es wirkt schon irgendwie komisch , dass vor dem Sportgericht mehrere befragte Zeugen ausgerechnet in diesem Moment mit großen Sichtbehinderungen zu kämpfen hatten…..
Vor der früheren Heiligerklärung der Tatsachenentscheidung eines ähnlichen Falles (Helmer) durch die Herren der FIFA schien Richter E. Lorenz einen zu großen Respekt gehabt zu haben, obwohl zwischenzeitlich bekannt wurde, dass diese nach wie vor sehr umstrittene Organisation sich kaum in die Angelegenheiten eines Mitgliedsverbandes eingemischt hätte! In Sonderfällen, wie dieser unbestritten einer war, kann doch das Sportgericht nicht auf der einen Seite Bilder als Beweis heranziehen, dass das Tornetz bereits vor dem Spiel löchrig gewesen wäre, aber andernseits die in mehreren Variationen vorhandenen und für Millionen Zuschauer auch eindeutig sichtbaren und beweisträchtigen Fernsehbilder einfach ignorieren!!
Egal, ob Wiederholungsspiel oder einer für beiden Seiten gerechteren nachträglichen Einigung auf Punkteteilung – mit diesem Verhandlungsergebnis dürfte das Sportgericht um Richter Lorenz leider ein skurriles Fehlurteil gefällt haben, dass allen Beteiligten noch länger schaden wird……
Auch unsere Wacker-Mannschaft aus Nordhausen wurde in eine spektakuläre Entscheidung eines Gerichtes ( NOFV) verwickelt. Unmittelbar nach einem gerade erzielten, doch unbegründet wieder annullierten vermeintlichen Ausgleichstreffer in Magdeburg ging es Anfang Oktober in die Halbzeitpause. Wer nun annahm, dass darüber Gästetrainer Goslar noch aufgebracht war, sah sich getäuscht.
Die Fernsehbilder lieferten den inzwischen überall bekannten und inzwischen milde bestraften Zwischenfall des Magdeburger Täters, Trainer Petersen, mit allen Einzelheiten in die Wohnzimmer, als seine Gedanken bei einem Rededuell, ca. eine halbe Stunde vorher, nach einem bösen Foul an Goslars Sohn, praktisch direkt vor den Betreuerbänken, plötzlich wieder aufflammten.
Gepaart mit einem tätlichen und zu diesem Zeitpunkt besonders überraschenden Frontalangriff wollte Petersen sich scheinbar für die bei dieser mit rot geahndeten Aktion seines Spielers ein wenig revanchieren! Welche Anteile Goslar selbst an dem Aussetzer seines Kollegen hatte, wird noch bewertet!
Dieses zweite Beispiel zeigt doch eindeutig, dass die zumindest in den obersten Ligen immer vorhandene Technik nicht nur teilweise, sondern vollständig für eine fair zu bewertende richterliche Entscheidung, die auch nur in Ausnahmefällen erfolgt, wie in diesem Fall geschehen, herangezogen werden müsste!
Hans-Ullrich Klemm
Autor: redInzwischen hat genau deshalb noch einmal darüber ein neutrales Sportgericht mehrere daran indirekt oder auch direkt beteiligten Zeugen (aus dem Schiedsrichterteam, Spieler, Platzwarte) angehört und stellte anschließend fest, dass dieser Fehl-Kopfball-Kunststoß des Zeugen Kießling aus seiner Sichtweise ein unbestrittenes Tor war!
Als ebenfalls neutrale Person kann ich aber diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Warum?
Bereits hat die in unserer heutigen fortschrittlichen Zeit der perfekten Kontrollmöglichkeiten, wie die u.a. vielseitig vorhandene, doch nicht zugelassene Fernsehtechnik (warum eigentlich nicht?), auch den letzten Zweiflern, die es aufgrund dieser Tatsache offiziell gar nicht mehr geben dürfte, bewiesen, dass dieser angebliche Kießling- Treffer in der Realität am Tor vorbei ging! Die anschließende Enttäuschung des Schützen konnte von jedermann verfolgt werden.
Das sei aber die einzig anzuwendende Tatsache gewesen, die laut Richter Lorenz aber falsch sei, weil das System die eigentlich richtige und faire Entscheidung nicht zugelassen hat!!!
Das Urteil selbst wurde mit einer anderen Tatsache, wenn auch sehr komischen, begründet, nämlich mit der Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Mit seiner Erklärung stand er allerdings auf sehr dünnem Eis: ich habe gedacht, der Ball geht am Tor vorbei, ich habe den Ball aus den Augen verloren durch eine Sichtbehinderung, und dann war der Ball im Tor!
Besonders wichtig, doch leider völlig unberücksichtigt erscheint mir der Hinweis, dass dieser verzögerten Toranerkennung im Stadion eine Fehlentscheidung vorausging. Laut der Regel 10 der Spielordnung des DFB, bei der ausgerechnet dieser Schiedsrichter Model stand…..,der sich alle Akteure auf dem Rasen auch unterworfen haben, kann erst auf Tor entschieden werden, wenn der Spielball vollumfänglich vom Spielfeld aus über die Torlinie befördert wurde, die von zwei Tor- sowie einem Querpfosten umgeben ist! Genau das ist nicht passiert!
Es wirkt schon irgendwie komisch , dass vor dem Sportgericht mehrere befragte Zeugen ausgerechnet in diesem Moment mit großen Sichtbehinderungen zu kämpfen hatten…..
Vor der früheren Heiligerklärung der Tatsachenentscheidung eines ähnlichen Falles (Helmer) durch die Herren der FIFA schien Richter E. Lorenz einen zu großen Respekt gehabt zu haben, obwohl zwischenzeitlich bekannt wurde, dass diese nach wie vor sehr umstrittene Organisation sich kaum in die Angelegenheiten eines Mitgliedsverbandes eingemischt hätte! In Sonderfällen, wie dieser unbestritten einer war, kann doch das Sportgericht nicht auf der einen Seite Bilder als Beweis heranziehen, dass das Tornetz bereits vor dem Spiel löchrig gewesen wäre, aber andernseits die in mehreren Variationen vorhandenen und für Millionen Zuschauer auch eindeutig sichtbaren und beweisträchtigen Fernsehbilder einfach ignorieren!!
Egal, ob Wiederholungsspiel oder einer für beiden Seiten gerechteren nachträglichen Einigung auf Punkteteilung – mit diesem Verhandlungsergebnis dürfte das Sportgericht um Richter Lorenz leider ein skurriles Fehlurteil gefällt haben, dass allen Beteiligten noch länger schaden wird……
Auch unsere Wacker-Mannschaft aus Nordhausen wurde in eine spektakuläre Entscheidung eines Gerichtes ( NOFV) verwickelt. Unmittelbar nach einem gerade erzielten, doch unbegründet wieder annullierten vermeintlichen Ausgleichstreffer in Magdeburg ging es Anfang Oktober in die Halbzeitpause. Wer nun annahm, dass darüber Gästetrainer Goslar noch aufgebracht war, sah sich getäuscht.
Die Fernsehbilder lieferten den inzwischen überall bekannten und inzwischen milde bestraften Zwischenfall des Magdeburger Täters, Trainer Petersen, mit allen Einzelheiten in die Wohnzimmer, als seine Gedanken bei einem Rededuell, ca. eine halbe Stunde vorher, nach einem bösen Foul an Goslars Sohn, praktisch direkt vor den Betreuerbänken, plötzlich wieder aufflammten.
Gepaart mit einem tätlichen und zu diesem Zeitpunkt besonders überraschenden Frontalangriff wollte Petersen sich scheinbar für die bei dieser mit rot geahndeten Aktion seines Spielers ein wenig revanchieren! Welche Anteile Goslar selbst an dem Aussetzer seines Kollegen hatte, wird noch bewertet!
Dieses zweite Beispiel zeigt doch eindeutig, dass die zumindest in den obersten Ligen immer vorhandene Technik nicht nur teilweise, sondern vollständig für eine fair zu bewertende richterliche Entscheidung, die auch nur in Ausnahmefällen erfolgt, wie in diesem Fall geschehen, herangezogen werden müsste!
Hans-Ullrich Klemm


