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Mi, 09:39 Uhr
16.10.2013

Stadtrats-Nachlese: Himmelgarten

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner jüngsten Sitzung den Verwahrvertrag aus dem Jahr 2011 mit der Evangelischen Kirchengemeinde Sankt Blasii-Altendorf zur Verwahrung der sogenannten Himmelgarten-Bibliothek genehmigt...


Danach soll das Depositum in der Flohburg und nicht - wie zur Begründung des Baus der Kulturbibliothek wie eine Predigt eingeschworen - in der KuBiBo. „Die Evangelische Kirchengemeinde ist daran interessiert, die umfangreiche Bibliothek , die sich zurzeit in Wittenberg befindet, zurück nach Nordhausen zu holen. Der Evangelischen Kirchengemeinde stehen keine geeigneten Archivräume zur Verfügung“, heißt es in der Begründung des Beschlusses.

Sie sei mit der Bitte an die Stadt herangetreten, das Archivgut aufzunehmen, zu verwahren und zu verwalten. Dieses solle künftig in der Kulturbibliothek untergebracht werden. Der entsprechende Vertrag wurde am 16.02.2011 unterzeichnet.

Mit der Bekanntgabe der baulichen und klimatischen Vertragsbedingungen im Oktober 2012 wurde ein finanzieller Mehrbedarf von rund 80.000 bis 120.000 Euro festgestellt. Der Mehrbedarf resultiert aus einer sogenannten „Raum-im-Raum-Lösung“. Nur diese Variante würde den vereinbarten klimatischen Vorgaben genügen. Diese Mehrkosten waren in der bisherigen Planung allerdings nicht berücksichtigt.

Das Fachamt schätzt die vereinbarte Unterbringung im Lesesaal der Kulturbibliothek, trotz der „Raum-in-Raum-Lösung“, als schwerwiegend nachteilig ein. Zum einen sei aus architektonischer Sicht, wie zum Beispiel der 18 Quadratmeter zu geringe Raumumfang, das ungebremste Oberlicht von Westen, das Risiko von Sickerwasser sowie der Raumbedarf für Klima- bzw. Brandschutztechnik. Zum anderen sei aus bauklimatischer Sicht eine eigene neue Klimaanlage unverzichtbar. Ebenso gebe es von Seiten des Brandschutzes Nachteile, da ein Sprinkler unzulässig und auch eine Gaslöschanlage zu teuer sei.

Die daraufhin geführten Gespräche mit der Evangelischen Kirchengemeinde führten im Ergebnis zur ersten Änderung des Verwahrvertrages vom Juli dieses Jahres. Von beiden Seiten wurden nun die Räumlichkeiten der Flohburg als optimale Lösung angesehen. Die baulichen und klimatischen Voraussetzungen liegen für die Unterbringung der Himmelgartenbibliothek in diesen Räumlichkeiten vor.

Die entstehenden Kosten für die Unterbringung der Himmelgartenbibliothek in der Flohburg belaufen sich für Transport, Reinigung, Konservierung, Archivschränke usw. auf 52.000 Euro, die mit insgesamt 36.000 Euro Fremdmitteln finanziert werden. Der Eigenanteil beträgt 16.000 Euro. Die Haushaltsmittel waren bereits für die Kulturbibliothek im Haushaltsplan 2013 veranschlagt und beschlossen und können zur Flohburg umgesetzt werden.

Für die weiter im Vertrag übernommenen Aufgaben (Gewährung von Einsichten, Lesemöglichkeiten u. ä.) sind keine zusätzlichen Aufwendungen notwendig. Soweit es die Anfertigung von Reproduktionen oder Nachdrucken betrifft und die Evangelische Kirchengemeinde dem zugestimmt hat, werden diese auf Kosten des Veranlassers vorgenommen.

Apropos Kosten: Die Kosten für die Unterbringung übernimmt nicht die Kirche, in dessen Besitz sich die Himmelgarten-Bibliothek befindet und auf deren Wunsch sie von Wittenberg nach Nordhausen zurückkehrt. Die Kosten tragen wir alle - vermutlich eine Nordhäuser Sonderregelung.
Autor: red

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Kommentare
DoctorS
16.10.2013, 12:31 Uhr
Offenbar...
wurde 2011 nicht im Sinne der Bürger gehandelt, zumindest nicht mehrheitlich! In wessen Interesse dieser Vertrag entstand, wer dafür verantwortlich ist und wie die persönlichen Beziehungen zur Kirche sind, dürfte allen bekannt sein. Kulturelles Erbe hin oder her, die Eigentumsverhältnisse sind unstrittig. Warum muss dann die Stadt, bzw. letztendlich der Bürger für diese Kosten aufkommen? Darüber hinaus wird man regelmäßig mit der klammen Finanzlage der Stadt konfrontiert.

Wenn die Kirche das Interesse daran hat, diese Bibliothek nach Nordhausen zu holen, dann soll sie auch die Kosten dafür tragen, und diese vollumfänglich angefangen vom Transport bis zu den Unterbringungskosten!

Da dies aber offenbar an den Bürgern der Stadt kleben bleibt, stellen sich mir hierzu auch weitere Fragen. Die Gewährung von Einsichten, Lesemöglichkeiten usw, sollen ohne zusätzliche Aufwendungen möglich sein? Das stelle ich mal als einen ganz großen Irrtum dar!

Muss der gemeine Bürger doch Eintritt in der Flohburg bezahlen! Dieser Vertrag ist eine Schande!!! Aus meiner Sicht wurden hier wieder mal nur persönliche Interessen und die der Kirche vertreten, und jeder Bürger darf die Suppe nun mit auslöffeln! Jetzt hätte ich gern mal ein Statement von Frau Rinke!
Suse
16.10.2013, 13:52 Uhr
@DoktorS offenbar verwechseln sie hier was
unter welcher Leitung wurde denn der jüngste Beschluss abgesegnet? Unter Frau Rinke oder OB Zeh? Rinke ist Vergangenheit Zeh Gegenwart !
Zukunft
16.10.2013, 14:01 Uhr
Noch mal Suse
Den ersten Vertrag hatte Frau Rinke unterschrieben, ohne den Stadtrat zu fragen, also eigenmächtig. Nach dem Wechsel an der Rathausspitze wurde ein neuer Vertrag aufgesetzt, der wurde durch den Stadtrat beschlossen - unter Dr. Zeh. Das ist eben der Unterschied zwischen Monarchie und Demokratie.
DoctorS
16.10.2013, 14:04 Uhr
Suse, oh Suse ...
Es war ja nur eine Frage der Zeit und es ist doch immer das Gleiche. Bitte einmal komplett lesen und nicht überfliegen!

"Der entsprechende Vertrag wurde am 16.02.2011 unterzeichnet." PUNKT

"Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner jüngsten Sitzung den Verwahrvertrag aus dem Jahr 2011 mit der Evangelischen Kirchengemeinde Sankt Blasii-Altendorf zur Verwahrung der sogenannten Himmelgarten-Bibliothek genehmigt..." PUNKT!

Wie soll denn die Stadt aus dem Vertrag raus kommen? Sehen Sie Optionen? Der vertrag hätte so niemals zustande kommen dürfen! Er besteht nun aber leider und entsprechend hat der jetzige Stadtrat sich an diesen zu halten! Das sollte auch Ihnen begreiflich sein!
othello
16.10.2013, 14:34 Uhr
offene Augen
Dieses ist mein kürzester Kommentar in der NNZ ! Schön, dass es inzwischen auch Kommentatoren gibt, die mit offenen Augen durch das Gewirr der Stadtregierung gehen.
Suse
16.10.2013, 14:45 Uhr
Ach Doktorchen,sie können das so gut erklären:
also warum musste der Stadtrat den Beschluss fassen? Man kann Verträge doch auch ändern?
I.H.
16.10.2013, 15:05 Uhr
Oh ja Suse
nur leider nützen die Erklärungen vom Doctor nicht viel. Aber ihre Idee ist Klasse, in Taka Tuka Land kann man Verträge ändern so oft wie man will. Warum geht das bei uns nicht?
DoctorS
16.10.2013, 15:22 Uhr
@Suse
Die Kirche wäre ja schön blöd, wenn sie sich jetzt noch auf eine Vertagsänderung einlassen würde. Solch eine Änderung ist leider auch nicht einseitig machbar, hier bedarf es der Zustimmung beider Vertragsparteien.
othello
16.10.2013, 16:18 Uhr
Ablenkung vom Problem
Es ist der übliche Werdegang der Kommentare in der NNZ.Ein guter Kommentar wie von
Doctors@, wird durch Kommentatoren wegen Details, auf ein niedriges Niveau heruntergezogen.

Dabei geht das wahre Problem vollkommen unter. Manche sollten wirklich erst nachdenken und dann schreiben.
98maschr
16.10.2013, 16:35 Uhr
Wer Trolle füttert...
Man muß ja nicht immer auf alles reagieren. Nur weil ein Nachkommentator was schreibt bzw. wie in dem Fall hier verzapft ist der Kommentar nicht weniger richtig/wichtig.

Und wenn jemand nicht weiß, was es heißt einen Vertrag abzuschließen ist das zwar bedauerlich aber nicht die Aufgabe eines Kommentators dies zu beheben. Dazu ist die Schule da :>
Motte83
16.10.2013, 16:49 Uhr
Verwahren
Ich habe da auch noch was zu verwahren: Mein Auto braucht eine ordentliche Garage, Bücher und noch vieles mehr. Meine Ansprüche sind da gering: Auto bitte einmal pro Woche aussaugen und außen waschen und meine Bücher regelmäßig entstauben. Kann die Stadt das nicht kostenlos für mich übernehmen. Es muss doch irgendwo noch etwas Platz für meine Sachen sein.

Wahrscheinlich würde ich ich für eine solche Anfrage von Vertretern der Stadt zurecht ausgelacht werden. Für mich ist der Verwahrvertrag an sich legitim, aber die Kirche hätte eine Verwahrgebühr in Höhe aller anfallenden Kosten zzgl. Verwaltungspauschale zahlen müssen.

Hier hat die damalige OB Ihre Sorgfaltspflicht dem Bürger gegenüber vernachlässigt und öffentliche Gelder einer Religionsgemeinschaft zukommen lassen. Fairerweise müssten wir jetzt den selben Betrag auch allen anderen Kirchen zukommen lassen, um neutral zu bleiben. Die stellen für soviel Geld bestimmt auch Bücher bei uns unter.
othello
16.10.2013, 22:44 Uhr
98maschr@Troll
98 maschr.Ein Troll muss sich ja mit der Masche der Trolle auskennen.Stimmts?
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