Mi, 09:39 Uhr
16.10.2013
Stadtrats-Nachlese: Himmelgarten
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner jüngsten Sitzung den Verwahrvertrag aus dem Jahr 2011 mit der Evangelischen Kirchengemeinde Sankt Blasii-Altendorf zur Verwahrung der sogenannten Himmelgarten-Bibliothek genehmigt...
Danach soll das Depositum in der Flohburg und nicht - wie zur Begründung des Baus der Kulturbibliothek wie eine Predigt eingeschworen - in der KuBiBo. Die Evangelische Kirchengemeinde ist daran interessiert, die umfangreiche Bibliothek , die sich zurzeit in Wittenberg befindet, zurück nach Nordhausen zu holen. Der Evangelischen Kirchengemeinde stehen keine geeigneten Archivräume zur Verfügung, heißt es in der Begründung des Beschlusses.
Sie sei mit der Bitte an die Stadt herangetreten, das Archivgut aufzunehmen, zu verwahren und zu verwalten. Dieses solle künftig in der Kulturbibliothek untergebracht werden. Der entsprechende Vertrag wurde am 16.02.2011 unterzeichnet.
Mit der Bekanntgabe der baulichen und klimatischen Vertragsbedingungen im Oktober 2012 wurde ein finanzieller Mehrbedarf von rund 80.000 bis 120.000 Euro festgestellt. Der Mehrbedarf resultiert aus einer sogenannten Raum-im-Raum-Lösung. Nur diese Variante würde den vereinbarten klimatischen Vorgaben genügen. Diese Mehrkosten waren in der bisherigen Planung allerdings nicht berücksichtigt.
Das Fachamt schätzt die vereinbarte Unterbringung im Lesesaal der Kulturbibliothek, trotz der Raum-in-Raum-Lösung, als schwerwiegend nachteilig ein. Zum einen sei aus architektonischer Sicht, wie zum Beispiel der 18 Quadratmeter zu geringe Raumumfang, das ungebremste Oberlicht von Westen, das Risiko von Sickerwasser sowie der Raumbedarf für Klima- bzw. Brandschutztechnik. Zum anderen sei aus bauklimatischer Sicht eine eigene neue Klimaanlage unverzichtbar. Ebenso gebe es von Seiten des Brandschutzes Nachteile, da ein Sprinkler unzulässig und auch eine Gaslöschanlage zu teuer sei.
Die daraufhin geführten Gespräche mit der Evangelischen Kirchengemeinde führten im Ergebnis zur ersten Änderung des Verwahrvertrages vom Juli dieses Jahres. Von beiden Seiten wurden nun die Räumlichkeiten der Flohburg als optimale Lösung angesehen. Die baulichen und klimatischen Voraussetzungen liegen für die Unterbringung der Himmelgartenbibliothek in diesen Räumlichkeiten vor.
Die entstehenden Kosten für die Unterbringung der Himmelgartenbibliothek in der Flohburg belaufen sich für Transport, Reinigung, Konservierung, Archivschränke usw. auf 52.000 Euro, die mit insgesamt 36.000 Euro Fremdmitteln finanziert werden. Der Eigenanteil beträgt 16.000 Euro. Die Haushaltsmittel waren bereits für die Kulturbibliothek im Haushaltsplan 2013 veranschlagt und beschlossen und können zur Flohburg umgesetzt werden.
Für die weiter im Vertrag übernommenen Aufgaben (Gewährung von Einsichten, Lesemöglichkeiten u. ä.) sind keine zusätzlichen Aufwendungen notwendig. Soweit es die Anfertigung von Reproduktionen oder Nachdrucken betrifft und die Evangelische Kirchengemeinde dem zugestimmt hat, werden diese auf Kosten des Veranlassers vorgenommen.
Apropos Kosten: Die Kosten für die Unterbringung übernimmt nicht die Kirche, in dessen Besitz sich die Himmelgarten-Bibliothek befindet und auf deren Wunsch sie von Wittenberg nach Nordhausen zurückkehrt. Die Kosten tragen wir alle - vermutlich eine Nordhäuser Sonderregelung.
Autor: redDanach soll das Depositum in der Flohburg und nicht - wie zur Begründung des Baus der Kulturbibliothek wie eine Predigt eingeschworen - in der KuBiBo. Die Evangelische Kirchengemeinde ist daran interessiert, die umfangreiche Bibliothek , die sich zurzeit in Wittenberg befindet, zurück nach Nordhausen zu holen. Der Evangelischen Kirchengemeinde stehen keine geeigneten Archivräume zur Verfügung, heißt es in der Begründung des Beschlusses.
Sie sei mit der Bitte an die Stadt herangetreten, das Archivgut aufzunehmen, zu verwahren und zu verwalten. Dieses solle künftig in der Kulturbibliothek untergebracht werden. Der entsprechende Vertrag wurde am 16.02.2011 unterzeichnet.
Mit der Bekanntgabe der baulichen und klimatischen Vertragsbedingungen im Oktober 2012 wurde ein finanzieller Mehrbedarf von rund 80.000 bis 120.000 Euro festgestellt. Der Mehrbedarf resultiert aus einer sogenannten Raum-im-Raum-Lösung. Nur diese Variante würde den vereinbarten klimatischen Vorgaben genügen. Diese Mehrkosten waren in der bisherigen Planung allerdings nicht berücksichtigt.
Das Fachamt schätzt die vereinbarte Unterbringung im Lesesaal der Kulturbibliothek, trotz der Raum-in-Raum-Lösung, als schwerwiegend nachteilig ein. Zum einen sei aus architektonischer Sicht, wie zum Beispiel der 18 Quadratmeter zu geringe Raumumfang, das ungebremste Oberlicht von Westen, das Risiko von Sickerwasser sowie der Raumbedarf für Klima- bzw. Brandschutztechnik. Zum anderen sei aus bauklimatischer Sicht eine eigene neue Klimaanlage unverzichtbar. Ebenso gebe es von Seiten des Brandschutzes Nachteile, da ein Sprinkler unzulässig und auch eine Gaslöschanlage zu teuer sei.
Die daraufhin geführten Gespräche mit der Evangelischen Kirchengemeinde führten im Ergebnis zur ersten Änderung des Verwahrvertrages vom Juli dieses Jahres. Von beiden Seiten wurden nun die Räumlichkeiten der Flohburg als optimale Lösung angesehen. Die baulichen und klimatischen Voraussetzungen liegen für die Unterbringung der Himmelgartenbibliothek in diesen Räumlichkeiten vor.
Die entstehenden Kosten für die Unterbringung der Himmelgartenbibliothek in der Flohburg belaufen sich für Transport, Reinigung, Konservierung, Archivschränke usw. auf 52.000 Euro, die mit insgesamt 36.000 Euro Fremdmitteln finanziert werden. Der Eigenanteil beträgt 16.000 Euro. Die Haushaltsmittel waren bereits für die Kulturbibliothek im Haushaltsplan 2013 veranschlagt und beschlossen und können zur Flohburg umgesetzt werden.
Für die weiter im Vertrag übernommenen Aufgaben (Gewährung von Einsichten, Lesemöglichkeiten u. ä.) sind keine zusätzlichen Aufwendungen notwendig. Soweit es die Anfertigung von Reproduktionen oder Nachdrucken betrifft und die Evangelische Kirchengemeinde dem zugestimmt hat, werden diese auf Kosten des Veranlassers vorgenommen.
Apropos Kosten: Die Kosten für die Unterbringung übernimmt nicht die Kirche, in dessen Besitz sich die Himmelgarten-Bibliothek befindet und auf deren Wunsch sie von Wittenberg nach Nordhausen zurückkehrt. Die Kosten tragen wir alle - vermutlich eine Nordhäuser Sonderregelung.

