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Sa, 13:49 Uhr
01.05.2004

Sollstedter Einwände

Sollstedt (nnz). In Sollstedt ist der Bau der Autobahn 38 spätestens seit der vergangenen Woche wieder ein Thema. Da wurden in der Festhall die Einwendungen der Bürger zum Planfeststellungsverfahren erörtert. Das ausführliche Ergebnis gibt es mit einem Klick auf MEHR.


Durch die Anhörungsbehörde für den Autobahnbau, das Thüringer Landesverwaltungsamt, wurde in der Festhalle Sollstedt die nach den Verfahrensvorschriften durchzuführende Erörterung durchgeführt. Diese wurde in drei Teilbereiche untergliedert und in der vergangenen Woche vorgenommen. Dem Grunde nach waren diese Veranstaltungen nicht öffentlich, zu Beginn jedes Termins wurde jedoch auf Befragen der Betroffenen die Öffentlichkeit hergestellt.

Am ersten Tag waren alle privaten Einwender sowie die Gemeinde Sollstedt geladen, um über die einzelnen Einwendungen zu diskutieren und im positiven Fall eine Einigung, entweder durch Zugeständnis des Vorhabenträgers, der Deutsche Einheit Fernstraßenbaugesellschaft – Deges – Abhilfe zu schaffen, oder aber durch ein Zurückziehen der Einwendung herbeizuführen. An privaten Einwendungen waren in der Hauptsache Forderungen und Bedenken seitens unmittelbar von der Trassierung betroffener Grundstücks- und Gebäudeeigentümer zu behandeln, wobei sich überwiegend Lösungen abzeichnen. So soll auf die vorgesehene Baustellenzufahrt unmittelbar östlich der Wohnbebauung am Friedeweg (Schachtsiedlung) voraussichtlich verzichtet und dafür ein katastermäßig noch vorhandener Feldweg weiter südlich reaktiviert werden.

Damit werden sich die Beeinträchtigungen für die Anwohner während der Bauphase entscheidend verringern. Die von der Gemeinde Sollstedt vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Nutzung des östlichsten Bahnüberganges und in der Verlängerung der sog. „Servicestraße“ als Baustellenzufahrt wurden seitens der Deges zunächst dahingehend entschärft, dass für diese ein „Rund-um-die-Uhr-Betrieb“ nicht vorgesehen ist, sie soll vielmehr eigentlich ausschließlich zur Beschickung des nördlich des Friedhofes vorgesehenen Überführungsbauwerkes (Brücke für Bungalowsiedlung und Landwirtschaft) genutzt werden, möglicherweise darüber hinaus zur Anlieferung von Brückenteilen für die „Friedetalbrücke“, sofern diese aus technologischen Gründen von Osten her montiert werden muss.

Eine andere Zuwegung steht auf Grund der Engstellen der Bahnunterführungen nicht zur Verfügung. In intensiven gemeinsamen Verhandlungen der Gemeinde Sollstedt mit der Deutschen Bahn AG und der Deges soll eine Koordinierung und enge Abstimmung mit den im Bereich der Bahnübergänge vorgesehenen Baumaßnahmen erfolgen.

Am zweiten Tag wurden die Einwendungen der Landwirtschaft, der Naturschutzbehörden und –verbände sowie der obersten Landesplanungsbehörde erörtert. Der Vertreter der letztgenannten Behörde ging noch einmal auf das im Jahr 1994 bereits abgeschlossene Raumordnungsverfahren ein. Aus diesem war die „Vorzugsvariante“ im nördlichen Bereich von Sollstedt hervorgegangen, aus zahlreichen, in der Hauptsache natur- und immissionsschutzrechtlichen Gründen, wurden die beiden untersuchten „Südvarianten“ ausgesondert. Auf großes Unverständnis einiger Anwesender trafen die Einwendungen seitens des Staatlichen Umweltamtes Sondershausen (SUAS), Bereich Naturschutz, gegen die geplanten umfangreichen Verwallungen der Trasse in den Bereichen Sollstedt, Ober- und Niedergebra.

Empfinden die Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinden gerade diese Maßnahmen, die zusätzlichen Schall- und Sichtschutz und eine optimale Einordnung in die Landschaft bedeuten, als äußerst positiv, wird dies offensichtlich seitens der Sondershäuser Behörde formell als mit dem Abfallgesetz nicht im Einklang stehende Verbringung von Abfällen (bei Erdstoffen handelt es sich nämlich um solche) angesehen. Die Erdstoffe sollen nach den Vorstellungen des SUAS zur Abdeckung der Kalihalden verwendet, der erforderliche Schallschutz durch entsprechende Schallschutzwände oder ggf. „Flüsterasphalt“ gewährleistet werden. Darüber, dass Letzteres gerade aus umweltrechtlichen Gesichtspunkten (u.a. erhöhte Salz- und Schadstoffeinträge in das Grundwasser) bereits seit Jahren mehr als kritisch beurteilt wird, musste sich der Vertreter des SUAS belehren lassen.

An anderer Stelle gab es jedoch auch Lob für die Planer hinsichtlich der Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange. Über einige Konflikte im Bereich Landwirtschaft muss im Nachgang noch eine Klärung herbeigeführt werden, in der Hauptsache bzgl. einer geplanten Ausgleichsmaßnahme in der Nähe der Straße zwischen Sollstedt und Ascherode als Lebensraum der Wildkatze. Auch ist noch nicht abschließend darüber entschieden, wie die zu erwartenden Beeinträchtigungen des im Gebiet der „Bleicheröder Berge“ ausgewiesenen FFH-Gebietes abschließend zu beurteilen sind.

Am dritten und letzten Tag wurde über die Einwendungen der betroffenen Landratsämter mit ihren jeweiligen Fachbereichen sowie der Zweckverbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange beraten. Der Erörterungsbedarf bezog sich sowohl auf verkehrsrechtliche als auch auf wasserwirtschaftliche und auf Belange hinsichtlich des Rettungswesens, vor allem im Zusammenhang mit dem geplanten „Höllbergtunnel“. Nach Abschluss der eingehenden Diskussionen wurde eine Vor-Ort-Begehung zur Klärung offener Fragen im Bezug auf die Ableitung des Oberflächenwassers in der Gemarkung Sollstedt durchgeführt, in deren Ergebnis sich auch hier einvernehmliche Lösungen abzeichnen. Wie eingangs bereits dargelegt, wurden die Erörterungstermine durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, in Gestalt der dort verantwortlichen Mitarbeiterin, Frau Mehlhorn durchgeführt, der ein ganz großes Lob für ihre ausgezeichnete Leitung und Führung der Verhandlungen gebührt.

Mit großem Sachverstand, Einfühlungsvermögen und taktischen Fähigkeiten vermittelte Frau Mehlhorn wohl allen Beteiligten gleichermaßen das Gefühl, mit seinen Problemen Ernst genommen zu werden. Nicht zuletzt ihrer Persönlichkeit ist es zu verdanken, dass für die weit überwiegende Zahl der Einwendungen unmittelbar einvernehmliche Lösungen gefunden werden konnten, die langwierige Auseinandersetzungen entbehrlich machen. Dies kann u.E. für den weiteren Verfahrensfortgang von immensem Nutzen sein. Bleibt abschließend zu hoffen, dass für die vorzuziehenden Bauwerke alsbald Baurecht vorliegt und allen Beteiligten möglicherweise langwierige gerichtliche Verfahren erspart bleiben. Vor allem im Interesse der Anwohner der B 80.
Autor: nnz

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