Do, 16:16 Uhr
26.09.2013
Selbst geprüft
Die Nordthüringer Online-Zeitungen hatten ausführlich über einen Test von angeblich sicheren Fahrradschlössern in dieser Woche berichtet. Jetzt liegt uns dazu eine Stellungnahme eines Händlers vor, der die Schlösser vertrieben hat...
Wir haben durch den Bericht auf test.de erfahren und daraufhin selbst überprüft, dass zwei Fahrradbügelschlösser aus Titan aus unserem Sortiment eine wesentliche Eigenschaft hinsichtlich ihrer Standhaftigkeit nicht in der von uns beschriebenen Weise besitzen: einem Angriff mit dem Bolzenschneider halten sie tatsächlich mitnichten stand.
Wir räumen ein, in diesem Fall der übertriebenen Darstellung des Lieferanten vertraut und diese unzureichend geprüft übernommen zu haben. Selbstverständlich haben wir beide Produkte sofort aus dem Verkauf genommen. Ebenso selbstverständlich kontaktieren wir alle Kunden, die ein solches Schloss bei uns im Versandhandel erworben haben, um ihnen den vollen Kaufpreis gutzuschreiben – unabhängig davon, ob sie das Schloss behalten möchten oder nicht.
Kunden, die eines der Schlösser in einem unserer Warenhäuser gekauft haben, können sich zwecks Gutschrift – wenn möglich unter Vorlage des Kassenbons – an einen unserer Mitarbeiter wenden, der alles Weitere mit ihnen regelt. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Informationen Ihrem Online-Bericht hinzufügen würden.
MANUFACTUM. GmbH & Co. KG
Mehr dazu auch auf nnz-tv.
Autor: redWir haben durch den Bericht auf test.de erfahren und daraufhin selbst überprüft, dass zwei Fahrradbügelschlösser aus Titan aus unserem Sortiment eine wesentliche Eigenschaft hinsichtlich ihrer Standhaftigkeit nicht in der von uns beschriebenen Weise besitzen: einem Angriff mit dem Bolzenschneider halten sie tatsächlich mitnichten stand.
Wir räumen ein, in diesem Fall der übertriebenen Darstellung des Lieferanten vertraut und diese unzureichend geprüft übernommen zu haben. Selbstverständlich haben wir beide Produkte sofort aus dem Verkauf genommen. Ebenso selbstverständlich kontaktieren wir alle Kunden, die ein solches Schloss bei uns im Versandhandel erworben haben, um ihnen den vollen Kaufpreis gutzuschreiben – unabhängig davon, ob sie das Schloss behalten möchten oder nicht.
Kunden, die eines der Schlösser in einem unserer Warenhäuser gekauft haben, können sich zwecks Gutschrift – wenn möglich unter Vorlage des Kassenbons – an einen unserer Mitarbeiter wenden, der alles Weitere mit ihnen regelt. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Informationen Ihrem Online-Bericht hinzufügen würden.
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Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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