Sa, 07:51 Uhr
24.04.2004
Vernünftiges wird unterstützt
Nordhausen (nnz). Als vernünftigen Vorschlag bezeichnete der Vize-Landrat Matthias Jendricke (SPD) die Überlegungen der Stadt Nordhausen zur geplanten Sonntagsöffnung. Die Stadt hatte am Donnerstag in der nnz drei weitere Sonntage für dieses Kalanderjahr vorgeschlagen, für die sie die Geschäftsöffnung beantragen möchte.
Als zuständige Erlaubnisbehörde kann das Landratsamt nach Gesetz bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr bewilligen. Jendricke machte der Stadt allerdings noch einen weitergehenden Vorschlag für den Fall, dass diese vier Tage nicht ausreichen sollten. Die Landkreisverwaltung wäre auch in der Lage, die Genehmigungen für die einzelnen Sonntage auf die verschiedenen Stadtgebiete zu verteilen. So könnte abwechselnd der Bereich der Unterstadt und an anderen Wochenenden der Bereich um das Rathaus und die Altstadt genehmigt werden. Die Zahl der offenen Sonntage würde sich so in der Stadt erhöhen. Jendricke bezeichnete diese Variante als moderne Gesetzesauslegung, die den Belangen der Stadt und seinen Besuchern während der Landesgartenschau Rechnung tragen solle. Für den kommenden Sonntag (25. April) ist die Sonderöffnungszeit bereits genehmigt und gilt nahezu im gesamten Innenstadtbereich.
Zum Streit zwischen der Stadt Nordhausen und dem zuständigen Thüringer Sozialministerium zur generellen Sonntagsöffnung während der Landesgartenschau wollte sich Jendricke nicht inhaltlich äußern. Dafür bin ich nicht zuständig, eine solche Genehmigung nach § 23 des Ladenschlussgesetzes erteilt nach Feststellung des öffentlichen Interesses allein das Ministerium, erklärte Jendricke.
Umso mehr zeigte sich der Vize-Landrat in diesem Zusammenhang verärgert über die Pressemitteilung des Thüringer Sozialministers Dr. Klaus Zeh (CDU). Zeh hatte Jendricke nach seiner Bekanntmachung zur Genehmigung der Sonntagsöffnung persönlich angegriffen, mir Unkenntnis der Rechtslage vorgeworfen und mir angeboten, sich mit mir vorher zu konsultieren zu konsultieren. Da liegt Herr Zeh aber falsch, vielleicht fragt er lieber mal vor solchen Äußerungen seine Mitarbeiter, meinte Jendricke. Nach den Regeln zur kommunalen Selbstverwaltung treffe nämlich der Landkreis seine Entscheidungen selbst und müsse den Minister nicht vorher fragen.
Nicht nur in Nordhausen wird um das Thema Ladenschluss gerungen. Zufälligerweise steht dieses Thema seit Mittwoch auch in Berlin wieder auf der Tagesordnung. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) habe sich vorgenommen, das Ladenschlussgesetz weiter von unnötigen Bürokratiehürden zu befreien und die Sonntagsöffnung weitgehend zuzulassen. Dagegen wolle die Union auch weiterhin die Sonn- und Feiertage schützen. Gerald Weiss (CDU), der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unions-Fraktion im Bundestag, machte deutlich, für die Sonn- und Feiertage brauchen wir eher mehr als weniger Schutz.
Autor: nnzAls zuständige Erlaubnisbehörde kann das Landratsamt nach Gesetz bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr bewilligen. Jendricke machte der Stadt allerdings noch einen weitergehenden Vorschlag für den Fall, dass diese vier Tage nicht ausreichen sollten. Die Landkreisverwaltung wäre auch in der Lage, die Genehmigungen für die einzelnen Sonntage auf die verschiedenen Stadtgebiete zu verteilen. So könnte abwechselnd der Bereich der Unterstadt und an anderen Wochenenden der Bereich um das Rathaus und die Altstadt genehmigt werden. Die Zahl der offenen Sonntage würde sich so in der Stadt erhöhen. Jendricke bezeichnete diese Variante als moderne Gesetzesauslegung, die den Belangen der Stadt und seinen Besuchern während der Landesgartenschau Rechnung tragen solle. Für den kommenden Sonntag (25. April) ist die Sonderöffnungszeit bereits genehmigt und gilt nahezu im gesamten Innenstadtbereich.
Zum Streit zwischen der Stadt Nordhausen und dem zuständigen Thüringer Sozialministerium zur generellen Sonntagsöffnung während der Landesgartenschau wollte sich Jendricke nicht inhaltlich äußern. Dafür bin ich nicht zuständig, eine solche Genehmigung nach § 23 des Ladenschlussgesetzes erteilt nach Feststellung des öffentlichen Interesses allein das Ministerium, erklärte Jendricke.
Umso mehr zeigte sich der Vize-Landrat in diesem Zusammenhang verärgert über die Pressemitteilung des Thüringer Sozialministers Dr. Klaus Zeh (CDU). Zeh hatte Jendricke nach seiner Bekanntmachung zur Genehmigung der Sonntagsöffnung persönlich angegriffen, mir Unkenntnis der Rechtslage vorgeworfen und mir angeboten, sich mit mir vorher zu konsultieren zu konsultieren. Da liegt Herr Zeh aber falsch, vielleicht fragt er lieber mal vor solchen Äußerungen seine Mitarbeiter, meinte Jendricke. Nach den Regeln zur kommunalen Selbstverwaltung treffe nämlich der Landkreis seine Entscheidungen selbst und müsse den Minister nicht vorher fragen.
Nicht nur in Nordhausen wird um das Thema Ladenschluss gerungen. Zufälligerweise steht dieses Thema seit Mittwoch auch in Berlin wieder auf der Tagesordnung. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) habe sich vorgenommen, das Ladenschlussgesetz weiter von unnötigen Bürokratiehürden zu befreien und die Sonntagsöffnung weitgehend zuzulassen. Dagegen wolle die Union auch weiterhin die Sonn- und Feiertage schützen. Gerald Weiss (CDU), der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unions-Fraktion im Bundestag, machte deutlich, für die Sonn- und Feiertage brauchen wir eher mehr als weniger Schutz.

