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Di, 13:20 Uhr
20.04.2004

Empfehlung statt Verhinderung

Nordhausen (nnz). Die verkaufsoffenen Sonntage zur Landesgartenschau erhitzen die Gemüter. In Nordhausen ist es vor allem SPD-Mann Volker Fütterer, der im Thüringer Sozialministerium die Verhinderer ausgemacht hat. Die nnz hat heute mit dem Chef dieses Ministeriums gesprochen.


Dr. Klaus Zeh (CDU) ist Minister und Nordhäuser. Doch letzteres hat mit seinem Job recht wenig zu tun. Dr. Zeh kann die derzeitige Debatte um die Sonntagsöffnungszeiten nicht verstehen. „Na klar, wir konnten generelle Sonntagsöffnungen nicht genehmigen, weil diese gegen bundesdeutsches Recht verstoßen hätten und Ausnahmen nur schwer begründbar wären“. Statt dessen hatte das Sozialministerium in einem Schreiben vom 25. März an die Stadt Nordhausen die Empfehlung ausgesprochen, erst einmal an vier Sonntagen die Geschäfte zu öffnen. Wie Zeh der nnz weiter sagte, können bei Bedarf weitere offene Sonntage separat angemeldet werden. Doch dies durchzusetzen sei extrem schwierig, weil das Bundesrecht Ausnahmen kaum zulasse. Zitat aus dem Brief: „Die geforderten Voraussetzungen für eine Ausnahme nach Paragraph 23 Abs.1 LadSchlG im dringenden öffentlichen Interesse, zu denen ein Versorgungs- und oder Verwertungsinteresse sowie die drohende Gefahr für die Allgemeinheit bei Nichtgewährung einer Sonderregelung zählen, liegen nach den sicheren Kenntnissen der letzten Jahre nicht vor“.

In dem Schreiben an die Stadt, das auch keinen Bescheid darstellt, verweist ein Vertreter des Zeh-Ministeriums auf die erste Landesgartenschau in Pößneck, die auch ohne durchgehende Sonntagsöffnungen durchgeführt worden war. Selbst bei den Bundesgartenschauen in Potsdam oder Rostock habe es diese Sonderöffnungszeiten nicht gegeben.

Ausnahmen sind - wie bereits erwähnt - im Einzelfall möglich und müssen sorgfältig begründet werden. Dr. Zeh: "Deshalb hat das Sozialministerium vor geraumer Zeit die Nordhäuser Stadtverwaltung angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten, warum die zweite Thüringer Landesgartenschau eine solche Ausnahme rechtfertigt. Eine Antwort auf dieses Schreiben liegt bis heute von der Stadtverwaltung nicht vor. Sobald mir die Begründung der Stadt Nordhausen vorliegt, kann die Thüringer Landesregierung eine abschließende Entscheidung im Rahmen der geltenden Rechtslage treffen."

Minister Zeh versteht als Nordhäuser die Debatte nicht so recht, seiner Auffassung nach sollte die Landesgartenschau in Nordhausen nicht zum Thema des kommunalen Wahlkampfes gemacht werden. Mehr seien die Statements von Herrn Fütterer nicht.
Autor: nnz

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