Mo, 10:45 Uhr
12.08.2013
Verurteilt
An den Thüringer Gerichten wurden im Jahr 2012 insgesamt 20 335 Personen schuldig gesprochen, 101 Personen weniger als ein Jahr zuvor. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, ist besonders die rückläufige Entwicklung der Zahl der Jugendlichen und Heranwachsenden auffallend...
Im Jahr 2012 wurden mit 1 596 Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) 16,3 Prozent (-311 Personen) weniger verurteilt als im Jahr zuvor. Auch die Zahl der jugendlichen Verurteilten (14 bis unter 18 Jahre) reduzierte sich merklich. 740 Jugendliche wurden im Jahr 2012 in Thüringen verurteilt, 72 Personen weniger als im Jahr zuvor.
Betrachtet man die letzten zehn Jahre, so wird der Rückgang der Verurteilten besonders deutlich. 2012 gab es bei den unter 21-Jährigen rund 60 Prozent weniger Verurteilte als im Jahr 2002. Die Zahl der vor Gericht schuldig gesprochenen Erwachsenen erhöhte sich mit 17 999 Personen gegenüber 2011 geringfügig um 1,6 Prozent. Rückblickend auf die letzten zehn Jahre ist aber auch hier eine rückläufige Entwicklung eingetreten.
Trotz der insgesamt positiven Entwicklung zeigen die Verurteilten gemessen am Anteil an der strafmündigen Bevölkerung, dass die Heranwachsenden, und hier besonders das männliche Geschlecht, am Häufigsten straffällig werden. Es wurden 3 526 Heranwachsende je 100 000 Einwohner dieser Altersgruppe verurteilt, fast viermal so viel, wie bei den Erwachsenen, Tendenz der letzten Jahre wieder steigend. Bei den heranwachsenden Männern waren es sogar 5 698 Personen.
Mit 1 297 verurteilten Jugendlichen je 100 000 Personen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren insgesamt liegen diese auch noch über dem Anteil der Erwachsenen mit 956 Verurteilten je 100 000 erwachsenen Personen. Bei den Heranwachsenden lässt das Gesetz die Möglichkeit offen je nach Entwicklungsstand des Straftäters und nach den Umständen der Tat das Strafmaß noch etwas milder nach Jugendstrafrecht zu bemessen oder die strengen Paragrafen des allgemeinen Strafrechts anzuwenden.
Der überwiegende Teil der Heranwachsenden (56 Prozent) wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Erwartungsgemäß wurden die Frauen weniger straffällig. Nur knapp jeder fünfte Verurteilte war weiblich, der Anteil ist jedoch steigend. Im Jahr 2002 waren 15 Prozent der Verurteilten Frauen, 2012 bereits 19 Prozent. Diese Zunahme ist fast ausschließlich auf die jungen Frauen zurückzuführen.
Bei den unter 21-jährigen nahm der Anteil der weiblichen Verurteilten in den letzten zehn Jahren um sieben Prozentpunkte zu.
Autor: redIm Jahr 2012 wurden mit 1 596 Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) 16,3 Prozent (-311 Personen) weniger verurteilt als im Jahr zuvor. Auch die Zahl der jugendlichen Verurteilten (14 bis unter 18 Jahre) reduzierte sich merklich. 740 Jugendliche wurden im Jahr 2012 in Thüringen verurteilt, 72 Personen weniger als im Jahr zuvor.
Betrachtet man die letzten zehn Jahre, so wird der Rückgang der Verurteilten besonders deutlich. 2012 gab es bei den unter 21-Jährigen rund 60 Prozent weniger Verurteilte als im Jahr 2002. Die Zahl der vor Gericht schuldig gesprochenen Erwachsenen erhöhte sich mit 17 999 Personen gegenüber 2011 geringfügig um 1,6 Prozent. Rückblickend auf die letzten zehn Jahre ist aber auch hier eine rückläufige Entwicklung eingetreten.
Trotz der insgesamt positiven Entwicklung zeigen die Verurteilten gemessen am Anteil an der strafmündigen Bevölkerung, dass die Heranwachsenden, und hier besonders das männliche Geschlecht, am Häufigsten straffällig werden. Es wurden 3 526 Heranwachsende je 100 000 Einwohner dieser Altersgruppe verurteilt, fast viermal so viel, wie bei den Erwachsenen, Tendenz der letzten Jahre wieder steigend. Bei den heranwachsenden Männern waren es sogar 5 698 Personen.
Mit 1 297 verurteilten Jugendlichen je 100 000 Personen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren insgesamt liegen diese auch noch über dem Anteil der Erwachsenen mit 956 Verurteilten je 100 000 erwachsenen Personen. Bei den Heranwachsenden lässt das Gesetz die Möglichkeit offen je nach Entwicklungsstand des Straftäters und nach den Umständen der Tat das Strafmaß noch etwas milder nach Jugendstrafrecht zu bemessen oder die strengen Paragrafen des allgemeinen Strafrechts anzuwenden.
Der überwiegende Teil der Heranwachsenden (56 Prozent) wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Erwartungsgemäß wurden die Frauen weniger straffällig. Nur knapp jeder fünfte Verurteilte war weiblich, der Anteil ist jedoch steigend. Im Jahr 2002 waren 15 Prozent der Verurteilten Frauen, 2012 bereits 19 Prozent. Diese Zunahme ist fast ausschließlich auf die jungen Frauen zurückzuführen.
Bei den unter 21-jährigen nahm der Anteil der weiblichen Verurteilten in den letzten zehn Jahren um sieben Prozentpunkte zu.


