eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Sa, 17:41 Uhr
07.04.2001

Ein Badekorb als mittelalterliches Strafmittel

Nordhausen (nnz). Zum Vollzug dieser Strafe wurde, wie Christoph Bohne in seiner "Curieusen Nordhäusischen Geschichte" berichtet, am 7. September 1581 ein derartiger Korb vor dem Siechentor angebracht. Michelsen schreibt dazu in seinem Buch "Die Rechtsdenkmäler von Thüringen" näheres.
Zur Bestrafung etlicher kleiner Dinge wurde ein Korb über den Stadtgraben bei der Mühle aufgerichtet und an eine Stange gehängt. Wenn jemand etwas Geringeres verschuldete, so setzte man ihn in den Korb, und zwar so lange, bis er den Strick selbst abschnitt und ins Wasser (eine übelriechende Brühe) fiel. Zu solch einer Prozedur versammelte sich jung und alt vor dem Siechentor am Korbteich, der vom Badekorb seinen Namen hatte. Jeder wollte miterleben, wie der Verurteilte seine Strafe verbüßte.
Wie lange der Badekorb in Nordhausen als Strafmittel angewendet worden ist, ist nicht mehr genau festzustellen. Vermutlich wurde er aber bis zur Machtübernahme durch Preußen im Jahre 1802 gebraucht.
Autor: rh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)