Fr, 16:30 Uhr
05.07.2013
Belohnung weiter erhöht
Unbekannte haben nach Berichten der nnz eine etwa 3-jährige Hündin mit einer Kette an einem Stein befestigt und sie dann in einen Anglerteich in der Nähe von Liebenrode geworfen. Jetzt wird die Belohnung zur Ergreifung der oder Tierquäler(s) noch einmal erhöht...
Das tote Tier wurde am Montag gefunden. Ob der Hund lebend im Wasser versenkt wurde, ist bislang nicht bekannt. Der Nordhäuser Bulldoggenclub und ein Tierfreund haben eine Belohnung von insgesamt 200 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen.
Für den Fall, dass der Hund ertränkt wurde, erhöht die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland die Belohnung jetzt um weitere 1.000 Euro. Zeugen, die Informationen zu dem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.
Sollte sich herausstellen, dass der Hund lebend ins Wasser geworfen wurde, muss die Tat unbedingt geahndet werden, so Kathrin Eva Schmid, Campaignerin für Missstands-Meldungen bei PETA. Wer einem Tier so etwas Kaltblütiges antut, der schreckt auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.
Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.
Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei auf, die als Information für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 Tierschutzgesetz und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
Autor: redDas tote Tier wurde am Montag gefunden. Ob der Hund lebend im Wasser versenkt wurde, ist bislang nicht bekannt. Der Nordhäuser Bulldoggenclub und ein Tierfreund haben eine Belohnung von insgesamt 200 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen.
Für den Fall, dass der Hund ertränkt wurde, erhöht die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland die Belohnung jetzt um weitere 1.000 Euro. Zeugen, die Informationen zu dem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.
Sollte sich herausstellen, dass der Hund lebend ins Wasser geworfen wurde, muss die Tat unbedingt geahndet werden, so Kathrin Eva Schmid, Campaignerin für Missstands-Meldungen bei PETA. Wer einem Tier so etwas Kaltblütiges antut, der schreckt auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.
Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.
Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei auf, die als Information für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 Tierschutzgesetz und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

