Mo, 19:39 Uhr
01.07.2013
Steuertipps für den Ferien- und Nebenjob
Der Sondershäuser Finanzamtsvorsteher Josef Wulfing weist auf eine neue Publikation der Finanzverwaltung hin: Für Schülerinnen, Schüler und Studierende , die neben Schule oder Studium arbeiten, gibt es ab Juli ein aktuelles Faltblatt mit Steuertipps...
Kurz und informativ und an Hand vieler Beispiele gibt das Faltblatt jungen Leuten einen hilfreichen Einblick und Hinweise zu steuerrechtlichen Fragen. Damit soll der Einstieg ins Arbeitsleben erleichtert werden. Denn schließlich soll der Ferien- oder Nebenjob neben Arbeit und Lohn auch Freude bereiten und neue, interessante Erfahrungen vermitteln.
Ein Tipp: Oftmals liegt das Jahreseinkommen beim Neben- oder Ferienjob unter dem Grundfreibetrag der Einkommensteuer in Höhe von 8.130 Euro. Dann erhält der Arbeitnehmer regelmäßig zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück, wenn der Arbeitgeber diese bereits einbehalten hat. Wer keine weiteren Einkünfte hatte, für den ist eine Steuererklärung zügig erledigt.
Bei steuerlichen Fragen können sich Schülerinnen, Schüler und Studierende stets an unser Finanzamt wenden, so Josef Wulfing. Finanzamtsvorsteher Josef Wulfing macht Schülern und Studierenden Mut, den Weg ins Finanzamt zu gehen.
Das Faltblatt Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die zur Aushilfe arbeiten ist in den Agenturen für Arbeit, in den Servicestellen des Studentenwerks Thüringen sowie in den Finanzämtern erhältlich. Zudem kann es auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter www.thueringen.de/th5/tfm gelesen und heruntergeladen werden.
Autor: redKurz und informativ und an Hand vieler Beispiele gibt das Faltblatt jungen Leuten einen hilfreichen Einblick und Hinweise zu steuerrechtlichen Fragen. Damit soll der Einstieg ins Arbeitsleben erleichtert werden. Denn schließlich soll der Ferien- oder Nebenjob neben Arbeit und Lohn auch Freude bereiten und neue, interessante Erfahrungen vermitteln.
Ein Tipp: Oftmals liegt das Jahreseinkommen beim Neben- oder Ferienjob unter dem Grundfreibetrag der Einkommensteuer in Höhe von 8.130 Euro. Dann erhält der Arbeitnehmer regelmäßig zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück, wenn der Arbeitgeber diese bereits einbehalten hat. Wer keine weiteren Einkünfte hatte, für den ist eine Steuererklärung zügig erledigt.
Bei steuerlichen Fragen können sich Schülerinnen, Schüler und Studierende stets an unser Finanzamt wenden, so Josef Wulfing. Finanzamtsvorsteher Josef Wulfing macht Schülern und Studierenden Mut, den Weg ins Finanzamt zu gehen.
Das Faltblatt Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die zur Aushilfe arbeiten ist in den Agenturen für Arbeit, in den Servicestellen des Studentenwerks Thüringen sowie in den Finanzämtern erhältlich. Zudem kann es auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter www.thueringen.de/th5/tfm gelesen und heruntergeladen werden.


