Mo, 06:38 Uhr
29.03.2004
Bremse für die Rentner
Nordhausen (nnz). Wenn es stimmt, dass es Rentnern in diesem Land vergleichsweise noch am besten geht, dann zeichnen sich nun Risse in ihrer Wohlstandsdecke ab, die zunehmend spürbarer werden. Nachfolgend weist nnz auf diese Einschnitte hin.
Das beginnt schon in den nächsten Tagen, denn ab 1. April bleibt von der Rente weniger übrig. Die Gründe dafür sind die folgenden:
Pflegeversicherung: Ab dem 1. April müssen Rentner die Beiträge an die Pflegeversicherung komplett selbst zahlen. Bislang haben sich Senioren und Rentenversicherer die Abgaben geteilt. Konsequenz: Bei einer Bruttorente von 1000 Euro müssen Rentner jetzt im Monat 17 Euro statt bisher 8,50 Euro zahlen.
Krankenversicherung: Wenn die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen oder senken, wurde das bislang nur ein Mal im Jahr – zum 1. Juli – berücksichtigt. Auch das ändert sich jetzt: Ab April werden Änderungen bei den Kassenbeiträgen bereits mit einer Frist von drei Monaten an die Rentner weitergegeben. Das heißt: Haben die Kassen am 1. Januar ihre Beiträge verändert, wirkt sich das zum 1. April aus. Für eine Million Rentner führt diese Regelung zu weiteren Kürzungen, weil ihre Kassen die Beiträge erhöht haben. Rund fünf Millionen Senioren profitieren dagegen von Beitragssenkungen. Beispiel: Senkt die Kasse den Beitrag um 0,5 Prozentpunkte, müssen Senioren mit einer Bruttorente von 1000 Euro ab April 2,50 Euro im Monat weniger zahlen.
Spätere Rentenzahlung: Die Rente gibt es jetzt einen Tag später. Bislang haben die Rentenversicherer die Bezüge am vorletzten Bankarbeitstag überwiesen, jetzt zahlen sie erst am letzten Bankarbeitstag. Die Rente für April kommt daher nicht am 30. März, sondern erst am 31. März. Tipp: Kontrollieren Sie Ihre Daueraufträge oder Lastschriften und stellen Sie diese notfalls auf die neue Regelung um!
Verzögerung für Neurentner: Senioren, die erstmals im April Rente bekommen, erhalten diese nicht mehr im voraus, sondern erst am Monatsende. Die Verschiebung betrifft jeden, der neu in Rente geht. Altrentner sind nicht berührt.
Ganz allgemein müssen sich Rentner in den kommenden Jahren auf einen langsameren Anstieg ihrer Altersbezüge einstellen. 2005 tritt die nächste Rentenreform in Kraft, die den Nachhaltigkeitsfaktor beinhaltet. Steigt die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern, so wirkt sich das bremsend aus. Der Faktor entwickelt seine dämpfende Wirkung auch dann, wenn die Situation am Arbeitsmarkt schlecht ist und die Zahl der Erwerbstätigen sinkt.
Bis 2030 soll dadurch der Rentenbeitrag von derzeit 19,5 nicht über 22 Prozent steigen. Das Rentenniveau sinkt langfristig. Eine Sicherungsklausel soll ein Mindestniveau der Altersbezüge garantieren. Für diese Berechnungen wird ein fiktiver Eckrentner zugrunde gelegt, der 45 Jahre lang Durchschnittsbeiträge eingezahlt hat. Zieht man von dessen Bruttorente Sozialabgaben und Vorsorgeaufwendungen ab, erhält man das Rentenniveau, das bis 2030 nicht unter 43 Prozent sinken soll. Heute liegt es bei 53 Prozent. Ein monatlicher Mindestbeitrag ist den Senioren so aber nicht garantiert.
Schrittweise wird die Altersgrenze von derzeit 60 auf 63 Jahre heraufgesetzt, ab der Arbeitslose und Beschäftigte in Altersteilzeit vorzeitig in Rente gehen können. Außerdem steigern Schul- und Hochschulzeiten ab 2009 nicht mehr die Rente.
Autor: nnzDas beginnt schon in den nächsten Tagen, denn ab 1. April bleibt von der Rente weniger übrig. Die Gründe dafür sind die folgenden:
Pflegeversicherung: Ab dem 1. April müssen Rentner die Beiträge an die Pflegeversicherung komplett selbst zahlen. Bislang haben sich Senioren und Rentenversicherer die Abgaben geteilt. Konsequenz: Bei einer Bruttorente von 1000 Euro müssen Rentner jetzt im Monat 17 Euro statt bisher 8,50 Euro zahlen.
Krankenversicherung: Wenn die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen oder senken, wurde das bislang nur ein Mal im Jahr – zum 1. Juli – berücksichtigt. Auch das ändert sich jetzt: Ab April werden Änderungen bei den Kassenbeiträgen bereits mit einer Frist von drei Monaten an die Rentner weitergegeben. Das heißt: Haben die Kassen am 1. Januar ihre Beiträge verändert, wirkt sich das zum 1. April aus. Für eine Million Rentner führt diese Regelung zu weiteren Kürzungen, weil ihre Kassen die Beiträge erhöht haben. Rund fünf Millionen Senioren profitieren dagegen von Beitragssenkungen. Beispiel: Senkt die Kasse den Beitrag um 0,5 Prozentpunkte, müssen Senioren mit einer Bruttorente von 1000 Euro ab April 2,50 Euro im Monat weniger zahlen.
Spätere Rentenzahlung: Die Rente gibt es jetzt einen Tag später. Bislang haben die Rentenversicherer die Bezüge am vorletzten Bankarbeitstag überwiesen, jetzt zahlen sie erst am letzten Bankarbeitstag. Die Rente für April kommt daher nicht am 30. März, sondern erst am 31. März. Tipp: Kontrollieren Sie Ihre Daueraufträge oder Lastschriften und stellen Sie diese notfalls auf die neue Regelung um!
Verzögerung für Neurentner: Senioren, die erstmals im April Rente bekommen, erhalten diese nicht mehr im voraus, sondern erst am Monatsende. Die Verschiebung betrifft jeden, der neu in Rente geht. Altrentner sind nicht berührt.
Ganz allgemein müssen sich Rentner in den kommenden Jahren auf einen langsameren Anstieg ihrer Altersbezüge einstellen. 2005 tritt die nächste Rentenreform in Kraft, die den Nachhaltigkeitsfaktor beinhaltet. Steigt die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern, so wirkt sich das bremsend aus. Der Faktor entwickelt seine dämpfende Wirkung auch dann, wenn die Situation am Arbeitsmarkt schlecht ist und die Zahl der Erwerbstätigen sinkt.
Bis 2030 soll dadurch der Rentenbeitrag von derzeit 19,5 nicht über 22 Prozent steigen. Das Rentenniveau sinkt langfristig. Eine Sicherungsklausel soll ein Mindestniveau der Altersbezüge garantieren. Für diese Berechnungen wird ein fiktiver Eckrentner zugrunde gelegt, der 45 Jahre lang Durchschnittsbeiträge eingezahlt hat. Zieht man von dessen Bruttorente Sozialabgaben und Vorsorgeaufwendungen ab, erhält man das Rentenniveau, das bis 2030 nicht unter 43 Prozent sinken soll. Heute liegt es bei 53 Prozent. Ein monatlicher Mindestbeitrag ist den Senioren so aber nicht garantiert.
Schrittweise wird die Altersgrenze von derzeit 60 auf 63 Jahre heraufgesetzt, ab der Arbeitslose und Beschäftigte in Altersteilzeit vorzeitig in Rente gehen können. Außerdem steigern Schul- und Hochschulzeiten ab 2009 nicht mehr die Rente.


