Mo, 13:17 Uhr
02.04.2001
Ausschuß-Segen für Haushaltsentwurf der Verwaltung
Nordhausen (nnz). Es war im November vergangenen Jahres, da unterhielten sich die Mitglieder des Finanzausschusses das erste Mal über den künftigen Haushalt. Weitere zwei Monate dauerte es, bis ihnen die Verwaltung die ersten Zahlen vorlegte. Seitdem sind wieder acht Wochen vergangen. Nicht immer gilt jedoch: Was lange währt, wird gut. Allen Kreistagsmitgliedern ist klar, daß dieser Haushalt von enormen Sparzwängen begleitet sein wird. Morgen soll im Kreistag dazu abgestimmt werden. Zu der Vorlage, die in der vergangenen Woche beraten wurde, gibt es einige Änderungen, nnz hat sie zusammengefaßt: Für das Projekt "Arbeit statt Sozialhilfe" stehen zusätzlich 200.000 Mark, für die Jugendarbeit weitere 325.000 Mark zur Verfügung als in der ersten, scharf kritisierten Variante. Auch die halbe Million für ABM-Projekte wird im zu beschließenden Entwurf enthalten sein, erläuterte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Matthias Jendricke (SPD), der nnz. Möglich wurde die Aufnahme der Gelder durch eine Überarbeitung vieler Positionen im Haushaltsentwurf, die sich aus dem laufenden Geschäft ergaben, so Jendricke. Unter anderem erhielt der Landkreis einen Zuschuß für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vom Land Thüringen. Auch die Höhe der Kreisumlage bewegt sich in den Vorstellungen der Ausschußmitglieder. Sie liegt mit 26.000 Mark knapp über der geforderten Höhe von 31 Millionen Mark.
Neben dem Haushalt stand der mittelfristige Finanzplan der Kreisverwaltung zur Diskussion an. Auch ihm wurde zugestimmt, allerdings mit dem Vorbehalt der weiteren Bearbeitung im späten Frühjahr. Denn nach nnz-Informationen sollen in diesem Papier erneut Steigerungen bei der Höhe der Kreisumlage enthalten sein.
Autor: nnzNeben dem Haushalt stand der mittelfristige Finanzplan der Kreisverwaltung zur Diskussion an. Auch ihm wurde zugestimmt, allerdings mit dem Vorbehalt der weiteren Bearbeitung im späten Frühjahr. Denn nach nnz-Informationen sollen in diesem Papier erneut Steigerungen bei der Höhe der Kreisumlage enthalten sein.

