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Mo, 12:24 Uhr
15.03.2004

Bauen wird einfacher

Nordhausen (nnz). Ab dem 1. Mai soll die neue Thüringer Bauordnung in Kraft treten. Dann soll alles einfacher und schneller für den Bauherren gehen. Der hat aber auch mehr Verantwortung. Die nnz erläutert einige Neuerungen.


Am 1. Mai tritt eine neue Thüringer Bauordnung in Kraft, die das Bauen durch Beschränkungen des Prüfumfanges und Reduzierung der zu beteiligenden Behörden einfacher, schneller und kostengünstiger machen soll. Das kündigte jetzt Bauordnungsamtsleiter Mike Szybalski an. Eine Informationsbroschüre für den Bauherren, herausgegeben vom Thüringer Innenministerium, liege dem Bauordnungsamt in einer begrenzten Stückzahl vor. Außerdem können die Lesefassung und die Informationsbroschüre eingesehen werden.

Nach der neuen Verordnung prüfe man jetzt zum Beispiel bei Ein- und Zweifamilienhäusern, kleineren Mehrfamilienhäusern und einfachen Gewerbebauten außerhalb des Bebauungsplangebietes nur noch ihre planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch. Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, seien dann beispielsweise auch Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu 40 Quadratmeter (außer im Außenbereich) und eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche bis zu 10 Quadratmeter (außer im Außenbereich), zeigt Szybalski die Vorteile der neuen Bauordnung auf.

Genehmigungsfreiheit bestehe auch bei dem Genehmigungsfreistellungsverfahren für in der Regel Einfamilien- und Doppelwohnhäuser, kleinere Gewerbegebäude im Bebauungsplangebiet. Es sei vergleichbar mit dem noch derzeitig geltenden Bauanzeigeverfahren, erläutert Szybalski. Die Bauunterlagen werden bei der Gemeinde eingereicht und ein Monat später dürfe mit dem Bauen begonnen werden, sofern die Gemeinde nicht ein Genehmigungsverfahren wünsche. Die Gemeinde könne aber auch vor diesem Termin den Baubeginn freigeben.

Genehmigungspflicht gelte nach der neuen Bauordnung für das „Vereinfachte“ Genehmigungsverfahren für z. B. Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, kleinere Gewerbegebäude außerhalb eines Bebauungsplangebietes und für das "Umfassende" Genehmigungsverfahren unter anderem für Mehrfamilienwohnhäuser, größere Gewerbebauten, Gaststätten und andere Sonderbauten. Bei den „Vereinfachten“ Baugenehmigungsverfahren ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen über den Bauantrag zu entscheiden. Aus wichtigem Grunde könne diese Frist um zwei Monate verlängert werden.

Wegen der teilweisen Beschränkung des Prüfumfanges für einzelne Vorhaben und der Reduzierung der zu beteiligenden Behörden entfalle die Rundumbetreuung des Antragstellers durch die Untere Bauaufsichtsbehörde. Deshalb sei die neue "Baufreiheit" jetzt mit erhöhter Verantwortung für Bauherren und Planer verbunden, sagte der Amtsleiter und verweist darauf, dass unabhängig von der Verfahrensart generell die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten sind.

So stelle man in anderen Bundesländern, wo diese Regelungen im Wesentlichen bereits seit Jahren greifen, eine gravierenden Zunahme von Widersprüchen, Beschwerden, Ordnungs- und Bußgeldverfahren fest. Deshalb empfiehlt er jedem Bauwilligen, die Möglichkeit der Beratung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde auch bei verfahrensfreien Vorhaben vor Baubeginn wahrzunehmen.
Autor: nnz

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