Mi, 15:25 Uhr
10.03.2004
Brandheißer Tip
Nordhausen (nnz). Das Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt ist auch in diesem Frühjahr einige Tage erlaubt. Die Termine und weitere Informationen gibt´s mit einem KLICK.
Vom 15. bis 28. März ist es mal wieder so weit, im Landkreis Nordhausen darf Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Im Stadtgebiet Nordhausen ist das zwei Tage vorher der Stadt anzuzeigen. Das hat schriftlich unter Angabe von Name, Vorname und Adresse, dem Brenntermin und zwei Ausweichterminen sowie dem Ort des Verbrennen zu geschehen. Dabei sollte auch die Art des Grundstücks (z.B. unbebaut, Garten, Gartenanlage) erwähnt werden.
Vorgedruckte Anzeigeformulare sind im Bürgerservice im Neuen Rathaus erhältlich oder können im Internet unter www.Nordhausen.de in der Rubrik Neuigkeiten und Termine heruntergeladen werden.
Die Anmeldung kann persönlich im Rechts- und Ordnungsamt, Sachgebiet Bürgerservice, Markt 15, 99734 Nordhausen erfolgen, aber auch per Fax an 03631/696525 oder den Einwurf in den Briefkasten am Markt 15. Die Entgegennahme der Anzeige ist gebührenfrei. Sie ersetzt jedoch nicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamte zu den Öffnungszeiten oder telefonisch zur Verfügung.
Autor: nnzVom 15. bis 28. März ist es mal wieder so weit, im Landkreis Nordhausen darf Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Im Stadtgebiet Nordhausen ist das zwei Tage vorher der Stadt anzuzeigen. Das hat schriftlich unter Angabe von Name, Vorname und Adresse, dem Brenntermin und zwei Ausweichterminen sowie dem Ort des Verbrennen zu geschehen. Dabei sollte auch die Art des Grundstücks (z.B. unbebaut, Garten, Gartenanlage) erwähnt werden.
Vorgedruckte Anzeigeformulare sind im Bürgerservice im Neuen Rathaus erhältlich oder können im Internet unter www.Nordhausen.de in der Rubrik Neuigkeiten und Termine heruntergeladen werden.
Die Anmeldung kann persönlich im Rechts- und Ordnungsamt, Sachgebiet Bürgerservice, Markt 15, 99734 Nordhausen erfolgen, aber auch per Fax an 03631/696525 oder den Einwurf in den Briefkasten am Markt 15. Die Entgegennahme der Anzeige ist gebührenfrei. Sie ersetzt jedoch nicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamte zu den Öffnungszeiten oder telefonisch zur Verfügung.

