Di, 10:10 Uhr
09.03.2004
Die besten Voraussetzungen
Nordhausen (nnz). Wenn Sie über einen gesunden Menschenverstand verfügen, eine vernünftige Urteilsfähigkeit besitzen und eine ordentliche Portion Lebens- und Berufserfahrung ihr Eigen nennen, dann können Sie sich bewerben. Wofür – das verraten wir Ihnen mit einem Klick auf MEHR.
Lebens- und Berufserfahrung, eine vernünftige Urteilsfähigkeit und Sinn für die Gemeinschaft - das sind Voraussetzungen, die die Bewerber für die Tätigkeit des Laienrichters, dem Schöffenamt, mitbringen müssen. Wer Interesse hat, dieses Ehrenamt ab dem 1. Januar 2005 auszuüben, kann sich noch bis zum 27. April in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen, die bei der Stadt Nordhausen erstellt wird. Die Bewerbung sollte schriftlich beim Sachgebiet Recht des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Nordhausen, Markt 1, 99734 Nordhausen, eingereicht werden. Dort gibt es auch telefonische Auskünfte unter der Nummer 03631 / 696 494.
Der Nordhäuser Stadtrat wird nach dem Ende der Frist über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste entscheiden, danach wird die Liste öffentlich ausgelegt, bevor der Wahlausschuss beim Amtsgericht über die Berufung der Schöffen entscheidet.
Der Schöffe ist ein Laienrichter, der das Volk in der Rechtsprechung repräsentiert und vertritt. Er wirkt mit, wenn Mitbürger verurteilt oder freigesprochen werden. Er steht als ehrenamtlicher Richter grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Juristische Kenntnisse sind dabei völlig unwesentlich, gefragt bei der Rechtsfindung bzw. -sprechung ist vor allem der sprichwörtlich "gesunde Menschenverstand" und die Fähigkeit zur unparteilichen Bewertung. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nach Paragraf 31 Gerichtsverfassungsgesetz nur von Deutschen ausgeübt werden. Bewerben kann sich jeder zwischen 25 und 69 Jahren.
Autor: nnzLebens- und Berufserfahrung, eine vernünftige Urteilsfähigkeit und Sinn für die Gemeinschaft - das sind Voraussetzungen, die die Bewerber für die Tätigkeit des Laienrichters, dem Schöffenamt, mitbringen müssen. Wer Interesse hat, dieses Ehrenamt ab dem 1. Januar 2005 auszuüben, kann sich noch bis zum 27. April in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen, die bei der Stadt Nordhausen erstellt wird. Die Bewerbung sollte schriftlich beim Sachgebiet Recht des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Nordhausen, Markt 1, 99734 Nordhausen, eingereicht werden. Dort gibt es auch telefonische Auskünfte unter der Nummer 03631 / 696 494.
Der Nordhäuser Stadtrat wird nach dem Ende der Frist über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste entscheiden, danach wird die Liste öffentlich ausgelegt, bevor der Wahlausschuss beim Amtsgericht über die Berufung der Schöffen entscheidet.
Der Schöffe ist ein Laienrichter, der das Volk in der Rechtsprechung repräsentiert und vertritt. Er wirkt mit, wenn Mitbürger verurteilt oder freigesprochen werden. Er steht als ehrenamtlicher Richter grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Juristische Kenntnisse sind dabei völlig unwesentlich, gefragt bei der Rechtsfindung bzw. -sprechung ist vor allem der sprichwörtlich "gesunde Menschenverstand" und die Fähigkeit zur unparteilichen Bewertung. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nach Paragraf 31 Gerichtsverfassungsgesetz nur von Deutschen ausgeübt werden. Bewerben kann sich jeder zwischen 25 und 69 Jahren.

