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Mo, 12:35 Uhr
01.03.2004

nnz-Forum: Nicht aufgeben!

Bleicherode (nnz). Warum wurden die Kinderrechte bei der Ausweisung der Familie Le Dan missachtet? Dieser Frage will die Bleicheröder Bürgerinitiative „Rückkehr“ auf den Grund gehen. Eine entsprechende Erklärung veröffentlicht die nnz in ihrem Forum.


Seit wir Don’s Hilferuf gelesen haben, hat sich unser Leben verändert. Nichts vorher hat uns so betroffen gemacht, wie diese Abschiebung, die vermeidbar gewesen wäre. Nicht weil wir verlangen, die Gesetze der Bundesrepublik zu umgehen, sondern weil wir erwarten, dass alle Gesetze eingehalten werden und besonders die zum Schutze von Kindern. Die in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Bundesrepublik unterzeichnet hat, niedergeschriebenen Rechte wurden durch die vollzogene Ausweisungspraxis missachtet.

Artikel 3 sagt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichwohl ob sie von öffentlichen und privaten Einrichtungen, der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Artikel 12 sagt, die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

Das Jugendamt in Nordhausen wäre die geeignete und zuständige Stelle gewesen, die Anhörungsrechte der Kinder zu gewährleisten. Dass das Nordhäuser Jugendamt seine Zuständigkeit in der Vergangenheit die Kinder betreffend durchaus gesehen hat, dokumentieren seine Schreiben vom 11. 02. 2003 und 08. 01. 2004. In diesen Schreiben an den Vater werden im Rahmen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII die hierfür anfallenden Teilnahmebeiträge für das Kind Le Tuan Ngoc (Paulchen) und zwar für das ganze Jahr 2003 und bis August 2004 übernommen.

Wann tauchen nun die drei Kinder, als Menschen mit eigenen zu schützenden Rechten in der Entscheidungsfindung zur Abschiebung und in den Akten dieser Abschiebung auf? Auf jeden Fall müsste das besondere Verhältnis der Kinder zur Familie Klahr seit der Vorsprache der Mutter der Kinder, begleitet von einem Dolmetscher und Familie Klahr Ende November dem Jugendamt und der Ausländerbehörde bekannt sein. In diesem Gespräch wurde dargelegt, was eine Abschiebung für die Kinder bedeutet, gesagt, dass die Kinder kein Vietnamesisch sprechen, die Mutter erklärte, dass die Eltern mit einer Adoption oder Pflegschaft durch die Familie Klahr einverstanden sind, weil die Kinder seit ihrer Geburt ein inniges Verhältnis zur Familie Klahr haben und auch im Hause der Familie Klahr wohnen. Nun, wer hörte diesen Hilferuf?

In den Artikeln 14 und 15 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes steht, dass, wenn ein Jugendamt davon Kenntnis erhält, dass die Entwicklung und Erziehung eines jungen Menschen nachhaltig gestört und gefährdet wird, so hat es die Leistungen und Hilfen anzubieten, die zur Behebung der Störung und zur Abwendung der Gefährdung erforderlich sind, auch wenn ein Anspruch auf die Leistung oder Hilfe nicht geltend gemacht wird.

Artikel 20 sagt, dass es zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört, auf besondere Gefährdungen von Minderjährigen hinzuweisen und Maßnahmen anzuregen, zu unterstützen und durchzuführen.

Was hat das Jugendamt, nach dem es von der drohenden Abschiebung von drei minderjährigen Kindern, der Bereitschaft der Eltern, die Kinder Familie Klahr in Pflege oder gar zur Adoption zu geben, getan? Hat es das Landesjugendamt informiert? Hat es die Ausländerbehörde informiert und auf die besondere Situation der Kinder hingewiesen? Das Jugendamt schickte die Gruppe zur Ausländerbehörde. Spielt der Schutz von Minderjährigen 100 Meter vom Jugendamt entfernt keine Rolle mehr?

Wer hat es zu verantworten, dass die Kinder ohne jeden Impfschutz in ein Land geschickt wurden, wo das Auswärtige Amt jedem Reisenden zu einer Malariaprophylaxe rät, zu Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A und B. Die Vogelgrippe grassiert. Es besteht eine erhebliche gesundheitliche Gefahr für die Kinder. Sie haben die typischen Tropenkrankheiten wie Fieber, Erbrechen, Durchfall und Nasenbluten schon jetzt.

Im Zusammenhang mit der Abschiebung wurden Kinderrechte und Kindeswohl von den Behörden übersehen, missachtet oder ignoriert. Ist es zum Wohle der Kinder, sie gesundheitlichen Gefahren auszusetzen, sie mit mittellosen Eltern, die bei der hohen Arbeitslosigkeit in Vietnam kaum eine Chance auf Arbeit haben, bei armen Verwandten unterzubringen!? In Vietnam hat sich die Familie aus wirtschaftlichen Gründen, d.h. um zu überleben, trennen müssen. Aber diese Umstände müssen in Nordhausen, Erfurt und Berlin niemanden mehr interessieren, weil die Verantwortlichkeit der deutschen Behörden nur bis zum Zielflughafen reicht.

Es hat in der Bundesrepublik unter den Innenministern anscheinend ein stilles Einvernehmen gegeben, minderjährige Kinder nicht abzuschieben, sondern bis zu deren 18. Geburtstag zu warten. Aber in Thüringen, wo sich der Innenminister nicht persönlich mit Abschiebefällen beschäftigt, ist dieser Fall nun eingetreten. Drei minderjährige Kinder befinden sich in großer Gefahr, ernsthaft zu erkranken. Die wirtschaftliche Situation der Eltern ist schlecht. Jeder Tag, wo Don und Jule nicht in die Schule gehen, ist der Beginn einer einschneidenden negativen Entwicklung für die Kinder. Von dem Schock, den die Abschiebung bei ihnen angerichtet hat, gar nicht zu reden. Die Rechte von Kindern sind unteilbar. Hier wurden Gesetze der Bundesrepublik zum Schutze von Kindern nicht berücksichtigt und ein großer Schaden ist ihnen entstanden.

Wir, Bürger von Bleicherode, bemühen uns um eine Adoption oder Pflegschaft der Kinder, weil uns dies als eine mögliche Lösung erscheint, die Rechte der Kinder wieder einzusetzen und ihnen in ihrer Heimat, in der sie bisher aufgewachsen sind eine Perspektive zu geben. Wir tun dies im Einverständnis mit den Eltern, die den Kindern das ersparen wollten, was sie jetzt erleiden müssen und was die Mutter mit ihrem Besuch beim Jugendamt erreichen wollte. Mit verbindlichen Patenschaftserklärungen wollen wir Bürger die Kosten für Unterbringung, Ausbildung, Krankenversicherung etc. übernehmen, damit der Bundesrepublik Deutschland keine Kosten entstehen.

Die Familie braucht weiterhin unsere Unterstützung. Bitte spenden Sie auf das Spendenkonto für Familie Tuan Le Da Konto-Nr. 30 005 132, BLZ 820 540 52 bei der KSK Nordhausen. Am 11. März um 19.00 Uhr lädt die Bürgerinitiative „Rückkehr“ zu einem Runden-Tisch-Gespräch in das Kulturhaus Bleicherode ein.
Bürgerinitiative „Rückkehr“

Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
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