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Fr, 10:47 Uhr
01.03.2013

Wirtschaft fordert Sachlichkeit

Die Debatte um angemessene Verdienstmöglichkeiten verleiht der wirtschaftspolitischen Diskussion in Thüringen neue Dynamik. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Herausforderung, Fachkräfte im Land zu halten sowie anzuwerben, rückt die Entlohnungspolitik nach Ansicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt immer stärker in den Blickpunkt...


Im Zuge der Debatte tauchen die Begriffe Mindestlohn und Aufstocken häufig im Zusammenhang auf und wird Unternehmern oftmals fehlende Verantwortung unterstellt. „Ob jemand aufstockt, hat allerdings nicht grundsätzlich etwas mit der jeweiligen Entlohnung zu tun“, verwahrt sich der Präsident der IHK Erfurt, Dieter Bauhaus, gegen entsprechende Vorhaltungen. Die in diesem Kontext häufig erhobene Forderung nach Mindestlöhnen sei wenig zielführend.


Insbesondere im Sinne der verantwortlich handelnden Unternehmer sollte folgendes richtig gestellt werden: „Der Mindestlohn ist zur Gewährleistung der sozialen Grundsicherung kein geeigneter Ansatz, da damit Stundenlöhne beschrieben werden, die keinen Aufschluss über Bruttoeinkommen geben. Die meisten Menschen verdienen nicht deshalb zu wenig, weil die Stundenlöhne zu gering sind, sondern weil der Umfang der Arbeitsstunden zu niedrig ist“, betont Bauhaus. Ein Mindestlohn von 15 Euro wäre auch dann nicht auskömmlich, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nur 10 Stunden beträgt.

In Thüringen sind derzeit von den insgesamt rund 800.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 44.000 als Aufstocker registriert. Davon verdienen circa 21.000 Personen weniger als 400 Euro im Monat. „Das bedeutet, dass jeder Zweite Aufstocker seinen Lebensunterhalt hauptsächlich aus Arbeitslosengeld II bestreitet und dieses mit einem geringen Erwerbseinkommen ergänzt und nicht umgekehrt“, so Bauhaus. Man dürfe diese Personen demzufolge nicht mit Vollzeitbeschäftigten gleichsetzen, deren Lohn nicht ausreicht, um auf dem soziokulturellen Existenzminimum zu leben.

Die Zahl der vollbeschäftigten alleinstehenden Aufstocker sei dagegen nur gering. Die meisten erzielten kein angemessenes Einkommen, weil sie Familien zu versorgen hätten. Dafür übernehme der Staat richtigerweise die Verantwortung. Einem Unternehmer sollte man dies nicht übertragen. „Natürlich müssen die Betriebe gerecht entlohnen, aber sie sind nicht für die persönliche Lebenssituation ihrer Mitarbeiter zuständig“, warnt der IHK-Präsident vor unsachlichen Diskussionen. So seien Aufstockungsbeträge regional unterschiedlich, weil zum Beispiel Mietkosten in Ansatz gebracht werden. Daran könne kein Unternehmer sein Entlohnungssystem ausrichten.

Abschließend stellt Bauhaus daher nochmals klar: „In der Regel wird das Entgelt durch Angebot und Nachfrage auf dem regionalen und branchenspezifischen Arbeitsmarkt bestimmt und in Abhängigkeit von der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gezahlt. Lohn muss erwirtschaftet werden. Liegt der Lohn über den Kosten für den jeweiligen Arbeitsplatz, droht dessen Wegfall.“
Autor: red

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Kommentare
geloescht.otto
01.03.2013, 10:59 Uhr
na,na
sicher brauchen die Verfasser dieses Artikels keine Aufstockung ihres Hungerlohnes zu beantragen! Es muss unbedingt ein Mindestlohn gezahlt werden, der auch ein vernünftiges Leben damit ermöglicht!

Es kann nicht sein, dass über eine Aufstockung des Lohnes Unternehmen subventioniert werden, das ist unmoralisch!!

Es klappt doch prima in allen anderen Ländern mit einem Mindestlohn, warum wird in Deutschland? Sooooooooo lange wird schon darüber diskutiert und rauskommen tut nichts - nur heiße Luft!!!!
Macht endlich was, es ist dringend erforderlich!!!
I.H.
01.03.2013, 11:53 Uhr
Und was machst du?
Der Kollege hier kann seinen Wischi-Waschi Sermon erzählen, weil hier die Dummheit regiert (nein, nicht in der Regierung, die sind schlau). Solange hier gelangweilte Billetverkäufer über den Leuten, die sich um Mindestlöhne und ihre Erhöhung kümmern, ihren hirnrissigen Müll auskippen bleibt alles beim Alten.
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