eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 20:17 Uhr
28.02.2013

Urteil auf dem Prüfstand

Die Tötung einer 40-Jährigen in Bendeleben im Kyffhäuserkreis wird den Bundesgerichtshof in Karlruhe beschäftigen. Einzelheiten von Claudia Götze...


"Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Mühlhausen von fünfeinhalb Jahren Haft eingelegt", bestätigte Gerichtssprecher Jürgern Schuppner am Donnerstag in Mühlhausen. Die Mühlhäuser Schwurgerichtskammer hatte einen 41-Jährigen vor einer Woche wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli 2012 seine Frau nach einem Streit erwürgt, aber ohne Tötungsvorsatz gehandelt hat.

Das Urteil widersprach der Auffassung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die auf Totschlag plädiert und sieben beziehungsweise achteinhalb Jahre Haft gefordert hatten. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Strafmilderung aufgrund einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Verteidiger hatte fünf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

Der Gerüstbauer hatte im Prozess erklärt, er habe damals nur seine Ruhe haben wollen und sie deshalb gewürgt. Seine Frau habe ihn damals angeschrieen und provoziert. Nach der Tat habe er ein Handtuch über ihr Gesicht gelegt, weil sie ihm leidgetan habe. Dann habe er zunächst Bekannte, später die Polizei über das Geschehen informiert. Die Anklage sah anhaltende Ehekonflikte und Eifersucht als Grund für die Tat. Die Getötete habe sich ein Jahr vor der Tat von ihm getrennt haben, weil sie sich eingeengt fühlte.

Der Angeklagte hatte im Prozess erklärt, seine Frau habe ihn nach der Trennung noch fast jeden Tag besucht und auch intimen Kontakt zu ihm gehabt. Nach Angaben der Mutter der Getöteten, die als Nebenklägerin im Prozess vertreten war, habe sich ihre Tochter nur wegen des gemeinsamen mittlerweile 18 Jahre alten Sohnes regelmäßig im gemeinsamen Haus aufgehalten.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr