Di, 09:11 Uhr
26.02.2013
Mit "Enkeltrick" hinter Gitter?
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen einen 27-jährigen Mann aus Litauen Anklage zu dem Amtsgericht Nordhausen wegen versuchten gemeinschaftlichen Banden- und gewerbsmäßigen Betruges erhoben. Er soll mit dem so genannten Enkeltrick gearbeitet haben...
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 3. Dezember vergangenen Jahres gegen 12:30 Uhr die Wohnung eines russisch sprechenden Ehepaares in Nordhausen aufgesucht und die Herausgabe von 10.000 Euro verlangt zu haben. Etwa zwei Stunden zuvor hatte ein bislang unbekannter Mittäter bei dem Ehepaar angerufen und vorgetäuscht, dass ihr Enkel Vladimir ein Verkehrsunfall verursacht habe, in dessen Folge eine junge Frau verletzt worden sei. Um den Enkel vor Strafverfolgung zu verschonen, sei der Betrag von 10.000 Euro erforderlich.
Einen derartigen Verkehrsunfall hatte es jedoch nie gegeben. Während die Ehefrau bereits durch den Angeklagten überzeugt war, schöpfte ihr Ehemann Verdacht und unterband im letzten Moment die Übergabe des Geldes. Beim Verlassen der Wohnung der Geschädigten wurde der Angeklagte durch die Nordhäuser Polizei festgenommen. Er hat sich bislang kaum zu dem Tatvorwurf geäußert. Keinesfalls, so seine Einlassung bei der Beschuldigtenvernehmung, werde er die Wahrheit sagen.
Zum Hintergrund der Ermittlungen:
Der Angeklagte soll Mitglied einer von Litauen aus agierenden Tätergruppe von mindestens vier Personen sein, die sich zur gewerbsmäßigen Begehung von Betrugsstraftaten zusammengeschlossen haben. Bei diesen Taten werden telefonisch vorwiegend ältere russisch sprechende Geschädigte in Deutschland angesprochen und verwandtschaftliche Beziehungen suggeriert.
Es wird zunächst von mindestens zwei Anrufern mit einem sogenannten Schockanruf telefonisch ein Notfall eines Angehörigen vorgetäuscht. Der Angehörige sei in einen Unfall verwickelt und habe daher einen höheren Geldbetrag zugunsten eines weiteren Verletzten zu zahlen.
Der Schockanruf des Verwandten wird durch weitere Anrufe eines Polizeiinspektors und eines Anwalts bestätigt. Dem Opfer wird mitgeteilt, dass das Geld direkt an den Boten übergeben werden könne. Hierbei wird versucht, die Sorge des Geschädigten um ihre Verwandten auszunutzen. Eine Entsendung des Abholers erfolgt nur dann, wenn die Opfer auch Zahlungsbereitschaft erkennen lassen.
Durch die Polizei in Hessen werden seit Mitte 2012 eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen litauische Staatsangehörige im Zusammenhang mit Betrügereien in der zuvor beschriebenen Art und Weise geführt. Durch Überprüfung von Telefonanschlüssen wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Taten einen Zusammenhang aufweist.
Auch die von dem Angeklagten genutzten Telefonanschlüsse wurden überwacht, so dass schließlich Anfang Dezember die Festnahme durch die Nordhäuser Polizeibeamten erfolgen konnte.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde durch das Amtsgericht Nordhausen am 4. Dezember ein Haftbefehl erlassen. Der Angeklagte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Autor: redDem Angeklagten wird vorgeworfen, am 3. Dezember vergangenen Jahres gegen 12:30 Uhr die Wohnung eines russisch sprechenden Ehepaares in Nordhausen aufgesucht und die Herausgabe von 10.000 Euro verlangt zu haben. Etwa zwei Stunden zuvor hatte ein bislang unbekannter Mittäter bei dem Ehepaar angerufen und vorgetäuscht, dass ihr Enkel Vladimir ein Verkehrsunfall verursacht habe, in dessen Folge eine junge Frau verletzt worden sei. Um den Enkel vor Strafverfolgung zu verschonen, sei der Betrag von 10.000 Euro erforderlich.
Einen derartigen Verkehrsunfall hatte es jedoch nie gegeben. Während die Ehefrau bereits durch den Angeklagten überzeugt war, schöpfte ihr Ehemann Verdacht und unterband im letzten Moment die Übergabe des Geldes. Beim Verlassen der Wohnung der Geschädigten wurde der Angeklagte durch die Nordhäuser Polizei festgenommen. Er hat sich bislang kaum zu dem Tatvorwurf geäußert. Keinesfalls, so seine Einlassung bei der Beschuldigtenvernehmung, werde er die Wahrheit sagen.
Zum Hintergrund der Ermittlungen:
Der Angeklagte soll Mitglied einer von Litauen aus agierenden Tätergruppe von mindestens vier Personen sein, die sich zur gewerbsmäßigen Begehung von Betrugsstraftaten zusammengeschlossen haben. Bei diesen Taten werden telefonisch vorwiegend ältere russisch sprechende Geschädigte in Deutschland angesprochen und verwandtschaftliche Beziehungen suggeriert.
Es wird zunächst von mindestens zwei Anrufern mit einem sogenannten Schockanruf telefonisch ein Notfall eines Angehörigen vorgetäuscht. Der Angehörige sei in einen Unfall verwickelt und habe daher einen höheren Geldbetrag zugunsten eines weiteren Verletzten zu zahlen.
Der Schockanruf des Verwandten wird durch weitere Anrufe eines Polizeiinspektors und eines Anwalts bestätigt. Dem Opfer wird mitgeteilt, dass das Geld direkt an den Boten übergeben werden könne. Hierbei wird versucht, die Sorge des Geschädigten um ihre Verwandten auszunutzen. Eine Entsendung des Abholers erfolgt nur dann, wenn die Opfer auch Zahlungsbereitschaft erkennen lassen.
Durch die Polizei in Hessen werden seit Mitte 2012 eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen litauische Staatsangehörige im Zusammenhang mit Betrügereien in der zuvor beschriebenen Art und Weise geführt. Durch Überprüfung von Telefonanschlüssen wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Taten einen Zusammenhang aufweist.
Auch die von dem Angeklagten genutzten Telefonanschlüsse wurden überwacht, so dass schließlich Anfang Dezember die Festnahme durch die Nordhäuser Polizeibeamten erfolgen konnte.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde durch das Amtsgericht Nordhausen am 4. Dezember ein Haftbefehl erlassen. Der Angeklagte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.


