Mo, 11:53 Uhr
23.02.2004
Was wird überhaupt gespeichert?
Nordhausen (nnz). Kein Arztbesuch ohne Karte. Man erkennt die Versichertennummer, die Krankenkasse und einen elektronischen Chip. Doch was auf diesem gespeichert ist, das entzieht sich normalerweise unserer Kenntnis. Die nnz ist dieser Frage trotzdem nachgegangen.
Die Karte, welche bei jedem Arztbesuch vorgelegt werden muss, besitzt einen elektronische Chip. Auf diesem sind neben der Bezeichnung der Krankenkasse der komplette Name des Versicherten, sein Geburtsdatum, die Anschrift und die Krankenversicherungs-nummer eingetragen. Darüber hinaus ist der Versichertenstatus und die Gültigkeitsdauer der Karte gespeichert, erläutert Jürgen Frühauf, Pressesprecher der AOK Thüringen. Diese Daten dienen dem Arzt zur konkreten Abrechnung seiner Leistung gegenüber der Krankenkasse.
Sie unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Ihre Aktualisierung bei Wohnortwechsel nimmt jede Geschäftsstelle der Krankenkassen vor Ort vor. Bei Namensänderung gibt es eine neue Karte, welche dann bei der Kasse beantragt werden kann. Die Chipkarten, welche sowohl Mitglieder der Kasse als auch Familienversicherte erhalten, sind 6 Jahre gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums schicken die Kassen automatisch eine neue Karte zu. Die alte Versichertenkarte sollte bei der Kasse abgegeben werden, denn dort wird sie umweltgerecht entsorgt.
Autor: nnzDie Karte, welche bei jedem Arztbesuch vorgelegt werden muss, besitzt einen elektronische Chip. Auf diesem sind neben der Bezeichnung der Krankenkasse der komplette Name des Versicherten, sein Geburtsdatum, die Anschrift und die Krankenversicherungs-nummer eingetragen. Darüber hinaus ist der Versichertenstatus und die Gültigkeitsdauer der Karte gespeichert, erläutert Jürgen Frühauf, Pressesprecher der AOK Thüringen. Diese Daten dienen dem Arzt zur konkreten Abrechnung seiner Leistung gegenüber der Krankenkasse.
Sie unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Ihre Aktualisierung bei Wohnortwechsel nimmt jede Geschäftsstelle der Krankenkassen vor Ort vor. Bei Namensänderung gibt es eine neue Karte, welche dann bei der Kasse beantragt werden kann. Die Chipkarten, welche sowohl Mitglieder der Kasse als auch Familienversicherte erhalten, sind 6 Jahre gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums schicken die Kassen automatisch eine neue Karte zu. Die alte Versichertenkarte sollte bei der Kasse abgegeben werden, denn dort wird sie umweltgerecht entsorgt.

