Fr, 11:41 Uhr
08.02.2013
nnz-Forum: Ja oder Nein?
Hoch schlagen die Wellen in den Diskussionen um das Thema Gebietsreform in Thüringen. Der Verfasser will versuchen, alle Emotionen beseite zu lassen und frei von Betrachtungen zu realen Gebieten, Traditionen und Personen die wesentlichsten Fakten zu analysieren. Gedanken um personelle und territoriale Gestaltung einer Gebietsreform werden immer mit Postengeschacher und traditionellen Befindlichkeiten einhergehen und sind daher kontraproduktiv...
Eine Gebietsreform wird vom Bürger nur dann akzeptiert, wenn sie keine unzumutbaren Härten bringt, also zum Beispiel keine längeren Wege zur Verwaltung, keine längeren Wartezeiten, keine höheren Kosten, schwierigere Klärung von Zuständigkeiten und örtlichen Gegebenheiten. An diesen Punkten wird eine Verwaltung gemessen. Um hier dem Bürger gerecht zu werden, bedeutet das konkret:
Bei einer Gebietsreform können die Stellen einiger Landräte, ihrer Büros, einiger Beigeordneter und ein paar Fachbereichs- und Amtsleiter wegfallen. Gerade diesen Mitarbeitern kann aus unterschiedlichen Gründen nicht ersatzlos gekündigt werden. Das bedeutet, dass sie in irgendeiner anderen Form dem Staat weiter auf der Tasche liegen.
Die Stellen der Bearbeiter müssen samt ihren Standorten beibehalten werden. Das wiederum bedeutet, für ihre Anleitung, Weiterbildung und Kontrolle fallen höhere Kosten durch längere Wege der dafür zuständigen Mitarbeiter an. Unter dem Strich muss bezweifelt werden, dass eine Gebietsreform dem Staat, also uns allen, einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Sinn hat eine konsequente Verwaltungsreform. Es muss für alle in der Verwaltung tätigen Mitarbeiter eine Ehre sein, dort gebraucht zu werden. In die Verwaltungen gehören die fähigsten Menschen. Um diese für ihre Tätigkeit dort zu animieren, müssen die Arbeits- und Lebensbedingungen gut sein.
Als erstes gilt es endlich zu klären, ob der alte Beamtenstatus aus- oder abgebaut werden soll. Vor- und Nachteile müssen gegeneinander abgewogen werden und eine bundesweit gültige Entscheidung muss vor der Verwaltungsreform fallen.
Verwaltungsmitarbeiter müssen für mindestens 2, besser 3 bis 4 Verwaltungsbereiche ausgebildet sein, und zwar erstklassig. Sie müssen in der Lage sein, den Bürger von der ersten bis zur letzten Minute seines Anliegens kompetent zu betreuen und ihm ohne wenn und aber letztlich eine gesetzeskonforme Entscheidung allgemeinverständlich mitzuteilen, die erforderlichenfalls vorher mit den Verwaltungsgerichten abzustimmen ist.
Die multiple Ausbildung der Mitarbeiter ist erforderlich, um zu vermeiden, dass in den Abteilungen Mitarbeiter nur teilweise ausgelastet sind, weil Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sowie saisonbedingte Spitzenbelastungen abgesichert werden müssen.
Ein hohes Maß an Verantwortung muss jenen Mitarbeitern zufallen, die den Einsatz der verfügbaren Mitarbeiter in den einzelnen Abteilungen steuern. Es muss gewährleistet sein, dass auch in Spitzenzeiten nur eine zumutbare Mehrbelastung verlangt wird und in relativen Ruhezeiten diese Mehrbelastung möglichst in Freizeit abgegolten wird. Das Bild von ausschließlich käffchentrinkenden Mitarbeitern Baumann und Clausen muss aus den Köpfen der gesamten Bevölkerung verschwinden.
Auf den Prüfstand einer Verwaltungsreform muss auch die gesamte Verwaltungsstruktur. Brauchen Landrät(e)Innen wirklich teilweise mehrere Beigeordnete oder können deren Funktionen nicht doch von Amts- bzw. Fachbereichsleitern übernommen werden? Braucht man ein Landesverwaltungsamt? Wie es scheint, leisten sich nur wenige Bundesländer ein solches.
Unter dem Strich muss erreicht werden, dass die Bürger, die vom Amt kommen, die dort getroffene Entscheidung verstehen können und auch dann akzeptieren, wenn sie sich einen anderen Verlauf gewünscht hätten.
Jürgen Wiethoff
Autor: redEine Gebietsreform wird vom Bürger nur dann akzeptiert, wenn sie keine unzumutbaren Härten bringt, also zum Beispiel keine längeren Wege zur Verwaltung, keine längeren Wartezeiten, keine höheren Kosten, schwierigere Klärung von Zuständigkeiten und örtlichen Gegebenheiten. An diesen Punkten wird eine Verwaltung gemessen. Um hier dem Bürger gerecht zu werden, bedeutet das konkret:
Bei einer Gebietsreform können die Stellen einiger Landräte, ihrer Büros, einiger Beigeordneter und ein paar Fachbereichs- und Amtsleiter wegfallen. Gerade diesen Mitarbeitern kann aus unterschiedlichen Gründen nicht ersatzlos gekündigt werden. Das bedeutet, dass sie in irgendeiner anderen Form dem Staat weiter auf der Tasche liegen.
Die Stellen der Bearbeiter müssen samt ihren Standorten beibehalten werden. Das wiederum bedeutet, für ihre Anleitung, Weiterbildung und Kontrolle fallen höhere Kosten durch längere Wege der dafür zuständigen Mitarbeiter an. Unter dem Strich muss bezweifelt werden, dass eine Gebietsreform dem Staat, also uns allen, einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Sinn hat eine konsequente Verwaltungsreform. Es muss für alle in der Verwaltung tätigen Mitarbeiter eine Ehre sein, dort gebraucht zu werden. In die Verwaltungen gehören die fähigsten Menschen. Um diese für ihre Tätigkeit dort zu animieren, müssen die Arbeits- und Lebensbedingungen gut sein.
Als erstes gilt es endlich zu klären, ob der alte Beamtenstatus aus- oder abgebaut werden soll. Vor- und Nachteile müssen gegeneinander abgewogen werden und eine bundesweit gültige Entscheidung muss vor der Verwaltungsreform fallen.
Verwaltungsmitarbeiter müssen für mindestens 2, besser 3 bis 4 Verwaltungsbereiche ausgebildet sein, und zwar erstklassig. Sie müssen in der Lage sein, den Bürger von der ersten bis zur letzten Minute seines Anliegens kompetent zu betreuen und ihm ohne wenn und aber letztlich eine gesetzeskonforme Entscheidung allgemeinverständlich mitzuteilen, die erforderlichenfalls vorher mit den Verwaltungsgerichten abzustimmen ist.
Die multiple Ausbildung der Mitarbeiter ist erforderlich, um zu vermeiden, dass in den Abteilungen Mitarbeiter nur teilweise ausgelastet sind, weil Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sowie saisonbedingte Spitzenbelastungen abgesichert werden müssen.
Ein hohes Maß an Verantwortung muss jenen Mitarbeitern zufallen, die den Einsatz der verfügbaren Mitarbeiter in den einzelnen Abteilungen steuern. Es muss gewährleistet sein, dass auch in Spitzenzeiten nur eine zumutbare Mehrbelastung verlangt wird und in relativen Ruhezeiten diese Mehrbelastung möglichst in Freizeit abgegolten wird. Das Bild von ausschließlich käffchentrinkenden Mitarbeitern Baumann und Clausen muss aus den Köpfen der gesamten Bevölkerung verschwinden.
Auf den Prüfstand einer Verwaltungsreform muss auch die gesamte Verwaltungsstruktur. Brauchen Landrät(e)Innen wirklich teilweise mehrere Beigeordnete oder können deren Funktionen nicht doch von Amts- bzw. Fachbereichsleitern übernommen werden? Braucht man ein Landesverwaltungsamt? Wie es scheint, leisten sich nur wenige Bundesländer ein solches.
Unter dem Strich muss erreicht werden, dass die Bürger, die vom Amt kommen, die dort getroffene Entscheidung verstehen können und auch dann akzeptieren, wenn sie sich einen anderen Verlauf gewünscht hätten.
Jürgen Wiethoff
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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