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Do, 14:49 Uhr
07.02.2013

Lebenslange Haft bestätigt

Einer der spektakulärsten Kriminalfälle Thüringens kann zu den Akten gelegt werden. in Karlruhe. Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haft für einen 38-Jährigen aus Ilfeld im Landkreis Nordhausen bestätigt und die Revison des Kanalbauers "unbegründet" verworfen, bestätigte Sprecherin Angela Haasters am Donnerstag...


Das Landgericht Mühlhausen hatte den Vater zweier Kinder im Mai 2012 zu lebenslanger Haft wegen Mordes an der schwangeren Geliebten verurteilt. Der Revisionsantrag hatte eine Verurteilung wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge zum Ziel. Im Verfahren hatte der Mann verbale Attacken und Handgreiflichkeiten zugegeben. Er will Rot gesehen haben.

Das Gericht war im Urteil von "enormer Gewalt bis zum Erstickungstod" ausgegangen. Die Richter waren zur Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte verhindern wollte, dass die 33-Jährige zur Ehefrau geht und reinen Tisch macht. "Er fürchtete, Freunde, Familie und Frau aufs Spiel zu setzen", sagte der Vorsitzende Richter Gerd Funke in der Urteilsbegründung vor dem Landgericht Mühlhausen. Es habe auf dem Parkplatz in Niedersachswerfen Tritte, Schläge und Würgen gegeben. Der Kanalbauer versteckte die Leiche in Nähe des Tatortes in einem Bach und deckte sie bei Minusgraden mit Zweigen ab.

Nach zahlreichen Verhandlungstagen hatte sich für die Richter ein für den Mord ausschlagebendes Motiv ergeben: Er wollte verhindern, dass das gesamte über Jahre aufgebaute Lügengebäude zusammenbricht. Der Verurteilte hatte zuletzt neben seiner Frau vier weitere Geliebte, die er in regelmäßigen Abständen besuchte. Die fünf Frauen wussten laut Urteil nichts voneinander. Sie ahnten auch nicht, dass der Kanalbauer seit Sommer 2010 arbeitslos war. Das Opfer und seine Ehefrau lernte er 2005 etwa zeitgleich kennen. 2007 heiratete er. 2009 verlobte er sich mit dem späteren Opfer, das zur Tatzeit im sechsten Monat schwanger war.

"Rache und Fürsorge für die Ehefrau" bestimmte laut Urteil das Handeln der später Getöteten, die es mit der Beziehung zum Angeklagten ernst gemeint hatte. Für eine Affekttat fehlt es "Reue" und "Ernüchterung" nach der Tat. Der 37-Jährige hatte vom Handy des Opfers aus Kurznachrichten an Freunde, und Bekannte geschrieben. Darin wollte er den Empfängern glaubhaft machen, dass die 33-Jährige mit ihrem neuen Freund nach Dänemark gereist sei. Er selbst fuhr zunächst zu einer weiteren Geliebten, wo er blieb und kurz vor dem Weihnachtsfest 2010 auf dem Heimweg nach Ilfeld verhaftet wurde.
Claudia Götze
Autor: red

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Kommentare
Paulinchen
07.02.2013, 15:32 Uhr
Und wann entschuldigen sich die Richter für das „harte“ Urteil?
Bei guter Führung kommt er mit Fußfessel in max. sieben Jahren wieder mit nem Koffer voll Geld raus. Nach ca. 14 Tagen begeht er den nächsten Mord und alle fragen sich: „Wie konnte das passieren, die Gutachter haben ihn doch als therapiert eingestuft?“

Gern hätte ich mal das Urteil LEBENSLANG von einem Fachjuristen definiert bekommen.
Der letzte Häftling, der eine lebenslängliche Strafe in Berlin Moabit absitzen sollte, hat sich wohl das Leben genommen und danach wurde der Knast abgerissen. Nur er saß aber auch fast bis an sein seliges Ende (Dank der Russen) und das war mehr als gut so! Denn Reue zeigte er nie und was zeigen die Mörder heute? Nicht mal ihr Gesicht wird in den Medien gezeigt. Aber das von Herrn Kachelmann ging durch alle möglichen Medien unverpixelt.
Wolfi65
07.02.2013, 18:38 Uhr
Stimmt so nicht
Den Häftling, den Sie wahrscheinlich meinen @Paulinchen, hat sich nicht das Leben genommen.
Außerdem war es kein Gefängnis in Moabit, sondern in Spandau.
Dieses wurde nach dem Tod des einzigen Häftlings abgerissen.
Es wurde durch die Mannschaften der vier Allierten Besatzungsmächte von Berlin im Turnus abwechselnd bewacht.

Der jetzt Verurteilte wird wahrscheinlich nicht bis zum Ende seines Lebens sitzen müssen, aber 15 oder 20 Jahre Knast sind ja auch schon mal was, in der schnellebigen Zeit.
Lucky200
08.02.2013, 20:35 Uhr
Für Mord gibt es kein gerechtes Urteil
15 Jahre Haft sind nichts ! Man müsste die Täter auf gleiche qualvolle weise sterben lassen. Dieser Mensch hat es nicht verdient irgendwann wieder auf freien Fuß zu kommen. Aber vielen Straftätern wird ja meist eine schlechte Kindheit nachgesagt. Das ich nicht lache. Rechtfertigt dieses einen Mord oder eine andere Straftat ? Im Gegenteil, sie müssten wissen durch schlechte Erfahrungen das man es im Leben besser machen müsst.
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