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Lebenslange Haft bestätigt

Donnerstag, 07. Februar 2013, 14:49 Uhr
Einer der spektakulärsten Kriminalfälle Thüringens kann zu den Akten gelegt werden. in Karlruhe. Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haft für einen 38-Jährigen aus Ilfeld im Landkreis Nordhausen bestätigt und die Revison des Kanalbauers "unbegründet" verworfen, bestätigte Sprecherin Angela Haasters am Donnerstag...


Das Landgericht Mühlhausen hatte den Vater zweier Kinder im Mai 2012 zu lebenslanger Haft wegen Mordes an der schwangeren Geliebten verurteilt. Der Revisionsantrag hatte eine Verurteilung wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge zum Ziel. Im Verfahren hatte der Mann verbale Attacken und Handgreiflichkeiten zugegeben. Er will Rot gesehen haben.

Das Gericht war im Urteil von "enormer Gewalt bis zum Erstickungstod" ausgegangen. Die Richter waren zur Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte verhindern wollte, dass die 33-Jährige zur Ehefrau geht und reinen Tisch macht. "Er fürchtete, Freunde, Familie und Frau aufs Spiel zu setzen", sagte der Vorsitzende Richter Gerd Funke in der Urteilsbegründung vor dem Landgericht Mühlhausen. Es habe auf dem Parkplatz in Niedersachswerfen Tritte, Schläge und Würgen gegeben. Der Kanalbauer versteckte die Leiche in Nähe des Tatortes in einem Bach und deckte sie bei Minusgraden mit Zweigen ab.

Nach zahlreichen Verhandlungstagen hatte sich für die Richter ein für den Mord ausschlagebendes Motiv ergeben: Er wollte verhindern, dass das gesamte über Jahre aufgebaute Lügengebäude zusammenbricht. Der Verurteilte hatte zuletzt neben seiner Frau vier weitere Geliebte, die er in regelmäßigen Abständen besuchte. Die fünf Frauen wussten laut Urteil nichts voneinander. Sie ahnten auch nicht, dass der Kanalbauer seit Sommer 2010 arbeitslos war. Das Opfer und seine Ehefrau lernte er 2005 etwa zeitgleich kennen. 2007 heiratete er. 2009 verlobte er sich mit dem späteren Opfer, das zur Tatzeit im sechsten Monat schwanger war.

"Rache und Fürsorge für die Ehefrau" bestimmte laut Urteil das Handeln der später Getöteten, die es mit der Beziehung zum Angeklagten ernst gemeint hatte. Für eine Affekttat fehlt es "Reue" und "Ernüchterung" nach der Tat. Der 37-Jährige hatte vom Handy des Opfers aus Kurznachrichten an Freunde, und Bekannte geschrieben. Darin wollte er den Empfängern glaubhaft machen, dass die 33-Jährige mit ihrem neuen Freund nach Dänemark gereist sei. Er selbst fuhr zunächst zu einer weiteren Geliebten, wo er blieb und kurz vor dem Weihnachtsfest 2010 auf dem Heimweg nach Ilfeld verhaftet wurde.
Claudia Götze
Autor: red

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