eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Mi, 18:08 Uhr
23.01.2013

Gibt es da Unterschiede?

Gibt es bei den Exporten deutscher Automobilhersteller unterschiedliche Varianten? Zum Beispiel bei Exporten in die Schweiz? Diese Frage hatte ein Leser der nnz und wir haben die Antwort eingeholt...


Mit dem Jahresbeginn war in unseren Zeitungen viel darüber zu lesen, was sich ab dem 1. Januar alles so ändert. Nun ich muss gestehen, dass ich nicht nur die „nnz“ lese und so stach mir das Spiegelbild der Zeitschrift mit den vier Buchstaben der Schweiz, via Internet in Auge. „Was ändert sich ab dem 1. Januar in der Schweiz“.
  • Bei äußerst gravierenden Geschwindigkeitsverstößen wird das Auto als Tatwerkzeug eingezogen und von der jeweiligen Kommune verkauft.
  • Bußgelder werden nun auch in Deutschland eingetrieben.
  • Abschaffung der Abgasuntersuchung bei der TÜV-Abnahme
Letzteres lies mich doch glatt aufhorchen und den Satz mehrmals lesen. Begründung: Da heute die Kraftfahrzeuge technisch so ausgerüstet sind, dass sie die Abgasregelung selbst überwachen, braucht es die Kontrolle nicht mehr. Somit sinken die Kosten für den TÜF um den Preis dieses Postens.

Nun – bei meinen Besuchen des Alpenstaates kamen mir nicht wenige Autos deutscher Hersteller entgegen. Mich würde doch brennend interessieren, was hat zum Beispiel der VW Golf unter der Haube, der in die Schweiz exportiert wurde, was der hiesige Golf nicht hat? Weshalb ist hier die Abgaskontrolle notwendig und dort nicht? Oder kann es sein, dass wir in Deutschland mal wieder wie bei vielen anderen Dingen, schamlos abgezockt werden?

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn ich auf diese Frage, von kompetenter Stelle, eine technisch perfekte Antwort bekäme.
Jochen Kleemann

Die Antwort kommt für Herrn Kleemann und alle anderen Leser vom TÜV Thüringen:

Die Abgasuntersuchung ist in Deutschland seit 1. April 1985 (als ASU) für Benzinfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Zum 1. Dezember 1993 wurde die Abgasuntersuchung dann auch für Dieselfahrzeuge verbindlich. In der EU Richtlinie 2009/40 EG in der Fassung 2010/48 EU wurde für die EU-Staaten eine einheitliche Festlegung zur Pflichtuntersuchung von Kraftfahrzeugen getroffen.

Ein Untersuchungsschwerpunkt ist die Bewertung des Abgasverhaltens. Dies setzt der Gesetzgeber in Deutschland mit der Abgasuntersuchung, die inzwischen Bestandteil der Hauptuntersuchung ist (Wegfall der AU-Plakette am vorderen Kennzeichen), um. Bei neueren Fahrzeugen mit Onbord-Diagnostik (OBD) kann ein vereinfachter Prüfablauf angewendet werden. Dadurch wird der Prüfaufwand reduziert, was sich in einem geringeren Entgelt für diese Fahrzeuge niederschlägt.

Die Abgasuntersuchung hat sich in Deutschland nicht nur bewährt, sie dient auch der Verkehrssicherheit und trägt dazu bei, die Umweltbelastung durch den Straßenverkehr weitestmöglich einzudämmen. Dass eine solche Überprüfung notwendig ist, spiegelt sich auch im jährlichen TÜV Thüringen Verkehrssicherheits-Report wider. Er wertet die Ergebnisse von über 260 000 Hauptuntersuchungen in Thüringen aus. Dabei rangierte die Auspuffanlage/Umweltbelastung bei den häufigsten Mängeln im Jahr 2011 (leichte und erhebliche Mängel) mit 14,8 % auf Platz 4 der Mängelhitliste.
Jan Schnellhardt
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Anzeige symplr (6)
Kommentare
-----7
24.01.2013, 14:25 Uhr
Tatsächlich gibt es Unterschiede
Ich habe 2 Jahre am Fließband eines Automobilherstellers gearbeitet und es gibt tatsächlich unterschiedliche Varianten bei Exporten ins Ausland. Ein logisches Beispiel ist dabei der Export nach England, die ja bekanntlich Rechtslenker haben. Aber es ist nicht nur das Lenkrad rechts - auch die Scheinwerfer sind anders eingestellt. Will man einen solches Fahrzeug in Deutschland anmelden, müssen die Scheinwerfer umgestellt werden. Aber auch bei Exporten in die USA wurde für das Scheibenwasser eine andere Rezeptur genommen, weil die unsere Düfte wohl nicht mögen. Jedenfalls roch diese USA-Variante für mich als Europäer auch nicht gerade gut. Etwa wie länger benutztes Scheuerwasser.

Weitere Unterschiede unterliegen (auch nach Beschäftigungsende) der betrieblichen Schweigepflicht.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)