Do, 06:33 Uhr
17.01.2013
nnz-Forum: Wie naiv darf man sein?
Diese Frage stellt sich dem Leser der Beiträge Big Brother überall und Betrachtet: Vertrauen und Misstrauen, wenn er einige Formulierungen auf die berühmte Goldwaage legt. Die Antwort ist zunächst einfach. Der Journalist darf so naiv sein, der Landesbeauftragte für Datenschutz nicht. Nachfolgend versucht der Autor, die Gegebenheiten so allgemein verständlich wie möglich zu erklären...
Selbst das Babyfon der frühen 80-er Jahre kann – so es noch nicht verschrottet werden musste – auch heute noch zum Überwachen von Baby und BabysitterIn verwendet werden. Selbstverständlich kann man dann auch mal die Schwiegermutter und beliebtere Verwandte damit abhören. Schon hierbei ist Fakt: Die Grenzen zwischen legal, Grauzone und illegal sind fließend. Richtig erklären kann sie sicher nur ein Jurist. Vermutlich aber auch nicht jeder. Vielleicht ist ja ein Jurist unter den Lesern so freundlich, eine entsprechende Ergänzung zu schreiben.
Jeder Versandhändler von Elektronikartikeln, der etwas auf sich hält, bietet von Zeit zu Zeit James-Bond-Ausrüstungsgegenstände an. Allerdings heute in einer Qualität und Vielfalt, die dem Altmeister der Spionage damals Freudentränen in die Augen getrieben hätte. Der Kugelschreiber mit Video- und Audioaufzeichnungsfunktion bis zu 4 Stunden für knapp 80 Euro ist da nur die Spitze des Eisberges.
Jeder Ladenbesitzer, der sein Schaufenster videoüberwachen will, muss darauf achten, dass die Kamera nur einen eng begrenzten Raum vor dem Fenster erfassen darf. Für das, was er sonst noch sehen will, muss er sein Auto mit der drahtlosen Rückfahrkamera einfach nur geschickt abstellen und darf nicht vergessen, das für die Wiedergabe geeignete Navigationsgerät mit in den Laden zu nehmen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Manchmal sogar ein einfach zu gehender.
Der zur Überwachung der jüngeren Geschwister verdonnerte große Bruder ist doch heute nur noch dann über das verpfuschte Wochenende sauer, wenn sein Taschengeld nicht für die Anschaffung für aus seiner Sicht geeignete Hilfsmittel ausreicht.
Nicht nur Telefonanlagen jeder Größe werden heute mit einer Hardware gebaut, die aus wirtschaftlichen Gründen universell sein muss. Was die Anlage dann für den jeweiligen Kunden können muss, wird ihr mit Hilfe von Software beigebracht. Wo vorhandene Funktionen durch Programme abgeschaltet werden können, können sie auch wieder oder neu zugeschaltet werden.
Das mag ein geschickter Programmierer schon sehr sicher verschlüsseln können, aber grundsätzlich gilt: Geht nicht gibt’s nicht. Wenn Hacker ins Pentagon vordringen können, können sie in jede Telefonanlage sozusagen als Frühsport rein. Wer die Millennium-Trilogie als Sechsteiler im Fernsehen gesehen oder die Bücher gelesen hat, soll wissen: Lisbeth Salander gibt es, wahrscheinlich nicht unter diesem Namen und dieser Vita, aber auch nicht nur in der Fantasie von Stieg Larsson.
Die Überwachung von Telefonen und Räumen in der Thüringer Polizei weitet sich aus. Jetzt wird befürchtet, dass auch in Rathäusern und Landratsämtern ab- und mitgehört werden kann...
Der Landesbeauftragte für Datenschutz hatte es im Dezember befürchtet. Als Landesbeauftragter für Datenschutz darf man das nicht nur befürchten. Dass es die Möglichkeiten gibt, muss man in dieser Funktion wissen. Auch schon lange vor dem Dezember 2012.
Pressesprecherin Jessica Piper teilt in Landratsamt: Nie aktiviert vollkommen richtig mit: Jede moderne Anlage bietet technisch die Möglichkeit des Ab- und Mithörens, da dies heute Stand der Technik ist." Außerdem sollten wir ihr dieses glauben: Wir (gemeint ist die Führung des Landratsamtes) nutzen also die Telefonanlage nicht zur Kontrolle oder Überwachung unserer Mitarbeiter. Mehr kann sie dazu nicht sagen. Ob irgend jemand, dem das technisch möglich ist, die Anlage schon mal zum Ab- und Zuhören widerrechtlich benutzt hat, kann sie nicht wissen und kann auch im Nachgang dazu meist nicht ermittelt werden.
Machen wir uns aber deutlich, dass jeder, der heute ihm notwendig erscheinende Überwachungstätigkeit aus welchen Gründen auch immer ausführen will, das auch kann, wenn er sich das entsprechende Wissen aneignet und sich die gar nicht mehr so teure Technik dazu beschafft. Es muss uns klar sein, dass das weitgehend gesetzwidrig ist. Als Arbeitnehmer sollte uns aber auch klar sein, dass man als Arbeitgeber, wenn man dann weiß, wie der Arbeitnehmer sich einen Vorteil o.ä. verschafft, diesen disziplinarisch zur Verantwortung ziehen kann, ohne preiszugeben, dass man sich sein Wissen darum mit einer ungesetzlichen Überwachungsaktion verschafft hat.
Möglichkeiten, sich vor unerlaubten Überwachungsaktionen zu schützen, gibt es wenige. Das ist vor allem deshalb so, weil die dazu verwendeten Geräte immer kleiner und unauffälliger werden und mit immer weniger Energie und - wo notwendig - auch weniger Sendeleistung auskommen. Das sprichwörtliche Glas ist dennoch halbvoll. Wer ohne Gaunereien durchs Leben geht, hat nach wie vor nichts zu befürchten und die schlimmen Verbrecher müssen Kommissar Zufall mehr denn je fürchten.
Gern erinnere ich mich an eine Vorlesung im Institut für Nachrichtentechnik Berlin 1983 oder 84 über damals moderne Weltraumnachrichtentechnik. Der Dozent zeigte aus dem Weltraum gemachte Fotos vom Petersplatz in Rom, auf denen man problemlos das Geschlecht der Passanten erkennen konnte. Er schloss seinen Vortrag sinngemäß mit: Wenn ich Sie jetzt gleich in die Mittagspause entlasse und Sie ihr Gesicht der herrlichen Wintersonne zuwenden, lächeln Sie. Sie werden fotografiert.
Jürgen Wiethoff
Autor: redSelbst das Babyfon der frühen 80-er Jahre kann – so es noch nicht verschrottet werden musste – auch heute noch zum Überwachen von Baby und BabysitterIn verwendet werden. Selbstverständlich kann man dann auch mal die Schwiegermutter und beliebtere Verwandte damit abhören. Schon hierbei ist Fakt: Die Grenzen zwischen legal, Grauzone und illegal sind fließend. Richtig erklären kann sie sicher nur ein Jurist. Vermutlich aber auch nicht jeder. Vielleicht ist ja ein Jurist unter den Lesern so freundlich, eine entsprechende Ergänzung zu schreiben.
Jeder Versandhändler von Elektronikartikeln, der etwas auf sich hält, bietet von Zeit zu Zeit James-Bond-Ausrüstungsgegenstände an. Allerdings heute in einer Qualität und Vielfalt, die dem Altmeister der Spionage damals Freudentränen in die Augen getrieben hätte. Der Kugelschreiber mit Video- und Audioaufzeichnungsfunktion bis zu 4 Stunden für knapp 80 Euro ist da nur die Spitze des Eisberges.
Jeder Ladenbesitzer, der sein Schaufenster videoüberwachen will, muss darauf achten, dass die Kamera nur einen eng begrenzten Raum vor dem Fenster erfassen darf. Für das, was er sonst noch sehen will, muss er sein Auto mit der drahtlosen Rückfahrkamera einfach nur geschickt abstellen und darf nicht vergessen, das für die Wiedergabe geeignete Navigationsgerät mit in den Laden zu nehmen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Manchmal sogar ein einfach zu gehender.
Der zur Überwachung der jüngeren Geschwister verdonnerte große Bruder ist doch heute nur noch dann über das verpfuschte Wochenende sauer, wenn sein Taschengeld nicht für die Anschaffung für aus seiner Sicht geeignete Hilfsmittel ausreicht.
Nicht nur Telefonanlagen jeder Größe werden heute mit einer Hardware gebaut, die aus wirtschaftlichen Gründen universell sein muss. Was die Anlage dann für den jeweiligen Kunden können muss, wird ihr mit Hilfe von Software beigebracht. Wo vorhandene Funktionen durch Programme abgeschaltet werden können, können sie auch wieder oder neu zugeschaltet werden.
Das mag ein geschickter Programmierer schon sehr sicher verschlüsseln können, aber grundsätzlich gilt: Geht nicht gibt’s nicht. Wenn Hacker ins Pentagon vordringen können, können sie in jede Telefonanlage sozusagen als Frühsport rein. Wer die Millennium-Trilogie als Sechsteiler im Fernsehen gesehen oder die Bücher gelesen hat, soll wissen: Lisbeth Salander gibt es, wahrscheinlich nicht unter diesem Namen und dieser Vita, aber auch nicht nur in der Fantasie von Stieg Larsson.
Die Überwachung von Telefonen und Räumen in der Thüringer Polizei weitet sich aus. Jetzt wird befürchtet, dass auch in Rathäusern und Landratsämtern ab- und mitgehört werden kann...
Der Landesbeauftragte für Datenschutz hatte es im Dezember befürchtet. Als Landesbeauftragter für Datenschutz darf man das nicht nur befürchten. Dass es die Möglichkeiten gibt, muss man in dieser Funktion wissen. Auch schon lange vor dem Dezember 2012.
Pressesprecherin Jessica Piper teilt in Landratsamt: Nie aktiviert vollkommen richtig mit: Jede moderne Anlage bietet technisch die Möglichkeit des Ab- und Mithörens, da dies heute Stand der Technik ist." Außerdem sollten wir ihr dieses glauben: Wir (gemeint ist die Führung des Landratsamtes) nutzen also die Telefonanlage nicht zur Kontrolle oder Überwachung unserer Mitarbeiter. Mehr kann sie dazu nicht sagen. Ob irgend jemand, dem das technisch möglich ist, die Anlage schon mal zum Ab- und Zuhören widerrechtlich benutzt hat, kann sie nicht wissen und kann auch im Nachgang dazu meist nicht ermittelt werden.
Machen wir uns aber deutlich, dass jeder, der heute ihm notwendig erscheinende Überwachungstätigkeit aus welchen Gründen auch immer ausführen will, das auch kann, wenn er sich das entsprechende Wissen aneignet und sich die gar nicht mehr so teure Technik dazu beschafft. Es muss uns klar sein, dass das weitgehend gesetzwidrig ist. Als Arbeitnehmer sollte uns aber auch klar sein, dass man als Arbeitgeber, wenn man dann weiß, wie der Arbeitnehmer sich einen Vorteil o.ä. verschafft, diesen disziplinarisch zur Verantwortung ziehen kann, ohne preiszugeben, dass man sich sein Wissen darum mit einer ungesetzlichen Überwachungsaktion verschafft hat.
Möglichkeiten, sich vor unerlaubten Überwachungsaktionen zu schützen, gibt es wenige. Das ist vor allem deshalb so, weil die dazu verwendeten Geräte immer kleiner und unauffälliger werden und mit immer weniger Energie und - wo notwendig - auch weniger Sendeleistung auskommen. Das sprichwörtliche Glas ist dennoch halbvoll. Wer ohne Gaunereien durchs Leben geht, hat nach wie vor nichts zu befürchten und die schlimmen Verbrecher müssen Kommissar Zufall mehr denn je fürchten.
Gern erinnere ich mich an eine Vorlesung im Institut für Nachrichtentechnik Berlin 1983 oder 84 über damals moderne Weltraumnachrichtentechnik. Der Dozent zeigte aus dem Weltraum gemachte Fotos vom Petersplatz in Rom, auf denen man problemlos das Geschlecht der Passanten erkennen konnte. Er schloss seinen Vortrag sinngemäß mit: Wenn ich Sie jetzt gleich in die Mittagspause entlasse und Sie ihr Gesicht der herrlichen Wintersonne zuwenden, lächeln Sie. Sie werden fotografiert.
Jürgen Wiethoff
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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