Di, 15:12 Uhr
15.01.2013
Rathaus: Nie aktiviert
Von den beiden "großen" Nordhäuser Verwaltungen wollte die nnz heute wissen, ob mit den Telefon-Anlagen Mitarbeiter belauscht und ausspioniert werden können. Hier die Antwort aus dem Nordhäuser Rathaus...
Vorab ein kleiner Einblick in die Dienstanweisung der Stadtverwaltung: Durch die Dienstanweisung Datenschutz und Datensicherheit von 2010, Pkt. 3.3. ist für die Stadtverwaltung Nordhausen festgelegt, dass die individuelle Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch jegliche Hard- oder Software gegenüber den Beschäftigten grundsätzlich nicht zulässig ist. Gemäß Pkt. 7. können Verstöße gegen diese Dienstanweisung disziplinarisch und arbeitsrechtlich geahndet werden.
Die in der Stadtverwaltung eingesetzte Telefonanlage vom Typ Astra 5000 aus dem Jahr 2009 verfügt nicht angesprochene Funktion Babyfon. Die Funktion Aufschalten (Einklinken Dritter in ein laufendes Gespräch) ist nach Rückfrage beim Lieferanten vorhanden, aber standardmäßig deaktiviert und wurde auch nie aktiviert. Beide Funktionen waren bei der Auswahl der Anlage weder ausgeschrieben noch bei der Beschaffung Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Weder Vorgesetzte noch Beschäftigte haben Möglichkeit, noch die Kenntnis, diese Funktionen zu aktivieren. Diese könnten nur durch einen autorisierten Techniker in der Telefonanlage explizit für beide beteiligten Endgeräte freigeschaltet werden. Beim Aktivieren ertönt laut Hersteller dann ein Hinweiston für die Teilnehmer. Dieses Aufschalten wurde nie praktiziert und ist untersagt.
Autor: redVorab ein kleiner Einblick in die Dienstanweisung der Stadtverwaltung: Durch die Dienstanweisung Datenschutz und Datensicherheit von 2010, Pkt. 3.3. ist für die Stadtverwaltung Nordhausen festgelegt, dass die individuelle Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch jegliche Hard- oder Software gegenüber den Beschäftigten grundsätzlich nicht zulässig ist. Gemäß Pkt. 7. können Verstöße gegen diese Dienstanweisung disziplinarisch und arbeitsrechtlich geahndet werden.
Die in der Stadtverwaltung eingesetzte Telefonanlage vom Typ Astra 5000 aus dem Jahr 2009 verfügt nicht angesprochene Funktion Babyfon. Die Funktion Aufschalten (Einklinken Dritter in ein laufendes Gespräch) ist nach Rückfrage beim Lieferanten vorhanden, aber standardmäßig deaktiviert und wurde auch nie aktiviert. Beide Funktionen waren bei der Auswahl der Anlage weder ausgeschrieben noch bei der Beschaffung Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Weder Vorgesetzte noch Beschäftigte haben Möglichkeit, noch die Kenntnis, diese Funktionen zu aktivieren. Diese könnten nur durch einen autorisierten Techniker in der Telefonanlage explizit für beide beteiligten Endgeräte freigeschaltet werden. Beim Aktivieren ertönt laut Hersteller dann ein Hinweiston für die Teilnehmer. Dieses Aufschalten wurde nie praktiziert und ist untersagt.

