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Mo, 15:55 Uhr
14.01.2013

Peinlich, peinlich

Die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Kreisausschusses hatte eine übersichtliche Länge – eigentlich wie immer. Gott sei Dank gab es Ausgaben jenseits der 10.000 Euro, die in einer Peinlichkeit endeten...


Obwohl wir das Jahr 2013 schreiben, müssen noch Rechnungen aus dem Jahr 2012 beglichen werden. Zum Beispiel für Arbeiten an der Grundschule Werther in Großwechsungen. Hier sollen Rechnungen in Höhe von rund 52.000 Euro angewiesen.

Diese Rechnungen müssen in das Jahr 2012 gebucht werden, da der Auftrag im vergangenen Jahr ausgelöst wurde. Alles andere sei haushaltsrechtlich unzulässig und Matthias Jendricke (SPD) werde dem so nicht zustimmen. Landrätin Birgit Keller schlug vor, diese Angelegenheit zu verschieben. Ein Kommentar wurde dazu nicht abgegeben.Auch kein Kommentar oder Dagegenhalten der für die Kreisfinanzen zuständigen Beigeordneten Jutta Krauth (SPD). Übrigens gilt das auch nicht für die zweite Rechnung über 17.600 Euro, die für Rechnungen für die Sanierung der Schulsporthalle Spendekirchhof angefallen waren.

Was bleibt hier übrig? Fragen? Natürlich. Warum werden Mitgliedern des Kreisausschusses derart falsche Vorlagen vorgelegt? Trickst man hier bewusst oder ist man sich den Grundsätzen der normalen Haushaltsführung nicht bewusst? In beiden Fällen bleibt dem Beobachter nur eine Antwort: Peinlich.
Autor: red

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Kommentare
Keilox
14.01.2013, 18:02 Uhr
Auftrag
Nicht wann der Auftrag erfolgte, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist entscheidend.
Zorro
14.01.2013, 19:28 Uhr
Verantwortung
Wann werden endlich mal Personen in der Verwaltung für grobe Fehler oder noch schlimmer, für fachliche Inkompetenz zur Verantwortung gezogen?
Dora75
15.01.2013, 09:12 Uhr
Rollen da Köpfe
Da wird keiner Bestraft und das ist Sicher.Woanders währe die Verantwortliche für Finanzen gefeuert. Aber in der Kreisverwaltung gehen die Uhren anders. Peinlich hoch drei was anderes ist dazu nicht zu sagen. Eins ist Sicher ihre Löhne kommen mit Sicherheit Pünklich. Gesundes neues Schulden Jahr.
Harzer_Wolf
15.01.2013, 12:12 Uhr
Auf der Rechnung
Sie sind aber sehr verbittert @ Dora. Ich habe gestern auch eine Rechnung erhalten für eine Leistung die vergangenes Jahr erbracht wurde. Raten Sie mir jetzt, diese nicht zu bezahlen? Natürlich hätte man die Rechnung auch 2012 stellen können. Oder rollt nun mein Kopf. Einfach besser machen Dora, so einfach ist das.
Dora75
15.01.2013, 14:11 Uhr
Harzer Wolf
Ob sie ihre Rechnung Bezahlen oder nicht ist ihr Problem. Meinungsfreiheit ist für alle da. Bei den Lohnkosten an der Spitze der Kreisverwaltung darf es nicht vorkommen so in einen Kreisausschuss zu gehen.
Keilox
15.01.2013, 15:10 Uhr
Buchführung...
... scheint hier bei keinem eine Stärke zu sein.

Aufwandstechnisch gehören Aufwendungen der Leistungszeitpunkt das Jahr 2012 betreffen in das Jahr 2012. dies geschieht in der Regel über das Einbuchen einer Verbindlichkeit, wenn eine Rechnung bereits vorliegt, oder in Form einer Rückstellung, wenn die Höhe der Aufwendungen ungewiss ist. Wann die Rechnung bezahlt wird ist hier vollkommen irrelevant.
suedharzer
15.01.2013, 15:42 Uhr
falsche Fragen gestellt
leider werden in dem Artikel die falschen Fragen gestellt und manche Kommentatoren stürzen sich wieder blutrünstig aber ohne Verstand in die Vorverurteilung.

Die erste Frage muss lauten: Waren diese Sanierungsmaßnahmen notwendig?
Wenn ja, kein Problem - hier wird schließlich in Bildung investiert.
Wenn nein: Dann haben wir einen Skandal!

Zweite Frage: Sind die notwendigen Arbeiten korrekt ausgeschrieben, bzw. Vergleichsangebote eingeholt worden, damit überhöhte Preise vermieden wurden.
Wenn ja, kein Problem.
Wenn nein: Dann haben wir einen Skandal!

Dritte Frage:
Wann wurden die Arbeiten dem Kreis in Rechnung gestellt?

Jede Behörde hat Ende eines Jahres einen Kassenschluss. Danach eingehende Rechnungen können dann halt erst im nächsten Jahr gebucht werden. Das ist normal.

Hier wäre es ein Skandal, wenn diese Rechnungen bereits Wochen oder gar Monate vor Kassenschluss beim Kreis eingegangen sind. Denn der Skandal würde lauten:
Hier wird die Abhängigkeit von Handwerksbetrieben ausgenutzt, auf Aufträge der öffentlichen Hand angewiesen zu sein. Statt einen Kredit aufzunehmen (den der Landkreis sowieso nicht mehr bekommt), "leiht" sich der Landkreis zinslos Geld bei Handwerkern, indem einfach Rechnungen viel zu spät bezahlt werden.

Damit würden Existenzen von fleißigen Handwerkern gefährdet. Der Handwerker wartet nicht ja nur auf seinen Lohn. 80 % der Rechnungen dürften Materialkosten sein, die der Handwerker bei seinen Lieferanten vorstrecken musste.

Das wäre der wirkliche Skandal!

Trifft dies aber alles nicht zu, ist hier alles nur ein Sturm im Wasserglas.

Solange diese Fragen weder gestellt noch beantwortet sind, schießt sich jeder mit Vorverurteilungen selber ins Aus. Auch Behördenmitarbeiter sind Menschen und was hier manchmal von den Kommentarschreibern abgegeben wird, ist schlichtweg feiges Mobbing.
WR-NDH
15.01.2013, 16:30 Uhr
Heilfroh
bin ich, dass es die nnz gibt. Ohne diese Zeitung, die einige Missstände veröffentlicht, würde die Kreisverwaltung wahrscheinlich wie seinerzeit die Herrschenden im Feudalismus agieren, nach gut dünken und zum eigenen Vorteil.

Es geht hier wohl nicht darum, ob Rechnungen aus dem Jahre 2012 jetzt bezahlt werden dürfen oder nicht, sondern wie die Kosten buchhalterisch zugeordnet werden, also ob die Kreisschulden des Jahres 2012 etwas größer oder etwas kleiner ausgewiesen werden. Mich wundert sehr, dass eine Linke Landrätin sich vor den Karren der 1. Beigeordneten spannen lässt, wo doch die Linken Transparenz und Ehrlichkeit an anderer Stelle stets fordern.

In der Privatwirtschaft sind die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung anzuwenden. Dazu gehören u.a. die Bilanzklarheit, die Bilanzwahrheit und das Prinzip der Periodisierung. Ob das bei Kreisverwaltungen auch so ist weiß ich nicht, aber um den Gewinn oder Verlust eines Jahres zu ermitteln bzw. auszuweisen, kann es doch dort eigentlich auch nur so sein, dass man Kosten dem Jahr zuordnet, in dem sie entstanden sind. Wenn eine Kreisverwaltung das nicht macht, was für ein Beispiel gibt sie dann für andere?
Keilox
15.01.2013, 17:10 Uhr
@ Wolfgang Reinhardt
Sie haben vollkommen Recht. Auf kommunaler Ebene sollte deutschlandweit von der Kameralisik auf die Doppik ( doppelte Buchführung) umgestellt werden. In Thüringen herrscht allerdings ein Wahlrecht.

Wünschenswert ist die Anwendung der Doppik. Aus dem Artikel schließe ich, dass in NDH auch Doppik angewandt wird. Ist dies der Fall trifft die richtige Periodenabgrenzung zu und die Aufwendungen müssen buchhalterisch / aufwandswirksam in 2012 erfasst werden.

Bei der Kameralistik ist der Zahlungsfluss entscheidend, allerdings denke ich, dass NDH diese der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach Paragraf 4(3) EStG angelehnte Form der Rechnungslegung nicht mehr anwendet.
nomos
15.01.2013, 22:47 Uhr
Kameralistik
Meines Wissens wendet der Landkreis bisher noch die Kameralistik an. Entscheidend für die Buchung ist also die Kassenwirksamkeit. Eine Buchung der Rechnungen im Jahr 2013 wäre demnach folgerichtig.

Die Stadt Nordhausen wendet hingegen die Doppik an. Hier wäre die Buchung im Jahr 2012 richtig.

Das sollte so eigentlich auch Herr Jendricke wissen.
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