Do, 17:27 Uhr
22.01.2004
Richterspruch zur A 38
Nordhausen/Leipzig (nnz). Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist heute über Klagen von Naturschützern gegen den Bau der Autobahn A 38 verhandelt worden. Wie die Richter entschieden, das erfahren Sie mit dem bekannten Klick...
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klagen eines Naturschutzvereins und mehrerer anderer Kläger gegen Planfeststellungsbeschlüsse abgewiesen, die den Bau der BAB 38 in Südniedersachsen und in Nordthüringen betreffen. Die Trasse der Autobahn kreuzt die Leineniederung in der Nähe von Friedland auf einer Länge von rund 1000 m in Dammlage und unterfährt weiter östlich die Höhenzüge des Eichsfeldes mit einem 1700 m langen Tunnel.
Nach Auffassung der Kläger widerspricht das Bauvorhaben insbesondere den Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts. So seien seltene Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand an diesen Orten bedroht, so der Naturschutzbund Thüringen, der mitgeklagt hatte. Die Kläger forderten nicht nur den Stopp des Bau, sondern auch den Rückbau schon fertiger Autobahnabschnitte.
Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Nach seiner Einschätzung weist der Planungsraum nicht die Merkmale eines faktischen Vogelschutzgebiets auf. Auch die Regelungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) stehen dem Autobahnbau nicht als unüberwindliches ökologisches Hindernis im Wege. Auch sonst sind die beiden angefochtenen Planfeststellungsbeschlüsse rechtlich nicht zu beanstanden.
Erfreut zeigte man sich im Landratsamt Nordhausen über die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der A38.
So ist jetzt hoffentlich gewährleistet, dass die für die gesamte
Südharzregion wichtige Verkehrsader im Jahr 2007 fertiggestellt werden kann, war einer Pressemitteilung zu entnehmen.
BVerwG 4 A 32.02 und 4 A 4.03
Autor: nnzDas Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klagen eines Naturschutzvereins und mehrerer anderer Kläger gegen Planfeststellungsbeschlüsse abgewiesen, die den Bau der BAB 38 in Südniedersachsen und in Nordthüringen betreffen. Die Trasse der Autobahn kreuzt die Leineniederung in der Nähe von Friedland auf einer Länge von rund 1000 m in Dammlage und unterfährt weiter östlich die Höhenzüge des Eichsfeldes mit einem 1700 m langen Tunnel.
Nach Auffassung der Kläger widerspricht das Bauvorhaben insbesondere den Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts. So seien seltene Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand an diesen Orten bedroht, so der Naturschutzbund Thüringen, der mitgeklagt hatte. Die Kläger forderten nicht nur den Stopp des Bau, sondern auch den Rückbau schon fertiger Autobahnabschnitte.
Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Nach seiner Einschätzung weist der Planungsraum nicht die Merkmale eines faktischen Vogelschutzgebiets auf. Auch die Regelungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) stehen dem Autobahnbau nicht als unüberwindliches ökologisches Hindernis im Wege. Auch sonst sind die beiden angefochtenen Planfeststellungsbeschlüsse rechtlich nicht zu beanstanden.
Erfreut zeigte man sich im Landratsamt Nordhausen über die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der A38.
So ist jetzt hoffentlich gewährleistet, dass die für die gesamte
Südharzregion wichtige Verkehrsader im Jahr 2007 fertiggestellt werden kann, war einer Pressemitteilung zu entnehmen.
BVerwG 4 A 32.02 und 4 A 4.03


