Sa, 09:18 Uhr
10.11.2012
Politischer Briefwechsel
Das kommunal-politische Scharmützelchen zwischen den beiden Fraktionsvorsitzenden Andreas Wieninger (SPD) und Martin Höfer (FDP) geht munter weiter. Jetzt ist der Sozialdemokrat an der Reihe...
Werter Herr Martin Höfer,
danke für ihren persönlichen Brief auf welchen ich, bedingt durch ihre Veröffentlichung, so kurz als möglich antworten möchte.
Diese Antwort ist meine persönliche. Es steht mir nicht zu, meine persönliche Meinung als Fraktionsmeinung auszugeben. Einen Brief möchte ich ihnen auch nicht schreiben, da dadurch eine persönliche Nähe suggeriert werden könnte.
Anscheinend ist ihre Anwesenheit im Stadtrat immer ein persönliches Feindbild. Dies war schon so als sie noch der CDU und der damaligen-CDU Stadtratfraktion angehörten, welche sie dann verlassen haben. Und dies ist auch heute noch so, wo sie die Verwaltung im allgemeinen, die Kameraden der Feuerwehr, des Ordnungsamtes oder auch einzelne Personen der Unfähigkeit bezichtigen, nur weil diese ihre Arbeit tun und sie nicht mit allen Bürgern dieser Stadt gleichbehandelt werden wollen. Dies aber ist ihre persönliche Angelegenheit.
Was allerdings nicht geht ist ein, den gesetzlichen Regelungen der Thüringer Kommunalordnung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Nordhäuser Stadtrates entgegenstehendes Verhalten. Die darin enthaltenen Regelungen gelten für alle Stadtratsmitglieder. Darin sind auch Regelungen zur Pflicht der Teilnahme, Freistellungen von der beruflichen Tätigkeit und Regelungen bei verhindert sein, sowie Stellvertreterregelungen enthalten.
Dabei stehen, bzw. standen gerade sie als stellvertretender Ausschussvorsitzender in besonderer Verantwortung. Stattdessen machen sie alle anderen, nur nicht sich selbst für ein fast permanentes Fernbleiben von Sitzungen verantwortlich.
Diese oben genannten Regelungen sind zum Teil durch Beschlüsse des Stadtrates (in seiner Zuständigkeit) gefasst worden. Dies wissen auch sie. Es steht ihnen natürlich frei entsprechende Konsequenzen zu ziehen oder Änderungsanträge für die Regelungen auf den Weg zu bringen. Freundliche Grüße
Andreas Wieninger
Autor: nnzWerter Herr Martin Höfer,
danke für ihren persönlichen Brief auf welchen ich, bedingt durch ihre Veröffentlichung, so kurz als möglich antworten möchte.
Diese Antwort ist meine persönliche. Es steht mir nicht zu, meine persönliche Meinung als Fraktionsmeinung auszugeben. Einen Brief möchte ich ihnen auch nicht schreiben, da dadurch eine persönliche Nähe suggeriert werden könnte.
Anscheinend ist ihre Anwesenheit im Stadtrat immer ein persönliches Feindbild. Dies war schon so als sie noch der CDU und der damaligen-CDU Stadtratfraktion angehörten, welche sie dann verlassen haben. Und dies ist auch heute noch so, wo sie die Verwaltung im allgemeinen, die Kameraden der Feuerwehr, des Ordnungsamtes oder auch einzelne Personen der Unfähigkeit bezichtigen, nur weil diese ihre Arbeit tun und sie nicht mit allen Bürgern dieser Stadt gleichbehandelt werden wollen. Dies aber ist ihre persönliche Angelegenheit.
Was allerdings nicht geht ist ein, den gesetzlichen Regelungen der Thüringer Kommunalordnung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Nordhäuser Stadtrates entgegenstehendes Verhalten. Die darin enthaltenen Regelungen gelten für alle Stadtratsmitglieder. Darin sind auch Regelungen zur Pflicht der Teilnahme, Freistellungen von der beruflichen Tätigkeit und Regelungen bei verhindert sein, sowie Stellvertreterregelungen enthalten.
Dabei stehen, bzw. standen gerade sie als stellvertretender Ausschussvorsitzender in besonderer Verantwortung. Stattdessen machen sie alle anderen, nur nicht sich selbst für ein fast permanentes Fernbleiben von Sitzungen verantwortlich.
Diese oben genannten Regelungen sind zum Teil durch Beschlüsse des Stadtrates (in seiner Zuständigkeit) gefasst worden. Dies wissen auch sie. Es steht ihnen natürlich frei entsprechende Konsequenzen zu ziehen oder Änderungsanträge für die Regelungen auf den Weg zu bringen. Freundliche Grüße
Andreas Wieninger

