Do, 09:30 Uhr
15.01.2004
Abzocken will fast jeder
Nordhausen (nnz). Die Gesundheitsreform hat Auswüchse bislang ungekannten Ausmaßes. Nahezu jeder will abzocken. Erst waren es die Augenärzte, jetzt die Kieferorthopäden. Die haben sogar eine Plakataktion gestartet, vor deren Inhalt die Barmer warnt.
Die Barmer warnt Eltern, für eine kieferorthopädische Behandlung ihrer Kinder die Kostenerstattung zu wählen. "Dieser Weg birgt Fallstricke, vor denen ein Beratungsgespräch mit der Krankenkasse schützt - vor der Unterschrift beim Zahnarzt!", betont Peter Behrschmidt von der Ersatzkasse in Nordhausen. Anlass für diesen Rat ist eine Plakataktion des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden. Darin wird Eltern massiv suggeriert, nur mit der Kostenerstattung sei eine vernünftige kieferorthopädische Behandlung möglich.
Das sei gleich aus zwei Gründen falsch: Zwar werden die Leistungen der Kieferorthopäden seit dem Jahreswechsel geringer bewertet. Dennoch ist eine umfassende kieferorthopädische Behandlung weiterhin möglich. Zahnärzte und Krankenkassen hatten mit dem Jahreswechsel sämtliche zahnärztlichen Leistungen neu bewertet, wobei vor allem die Prophylaxe gestärkt werden sollte. Deshalb wird insbesondere die Zahnerhaltung besser vergütet.
Eine Kostenerstattung allein für die Kieferorthopädie ist gar nicht möglich. "Kostenerstattung lässt das Gesetz entweder für alle Leistungsbereiche zu oder nur für den ambulanten Bereich", stellt Peter Behrschmidt klar. Wer also beim Kieferorthopäden auf die Kostenerstattung setzt, muss bei allen anderen ambulanten Leistungen Rechnungen zunächst selber zahlen. Die Krankenkasse erstattet nur, was sie bei der Abrechnung der entsprechenden Sachleistung gezahlt hätte.
Bei privaten Abrechnungen sind die Preise aber oft deutlich höher. Hinzu kommt, dass die Krankenkassen wegen fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Verwaltungsaufwand den Erstattungsbetrag kürzen müssen. Peter Behrschmidt - Rat: "Lassen Sie sich beraten, bevor Sie unterschreiben!"
Autor: nnzDie Barmer warnt Eltern, für eine kieferorthopädische Behandlung ihrer Kinder die Kostenerstattung zu wählen. "Dieser Weg birgt Fallstricke, vor denen ein Beratungsgespräch mit der Krankenkasse schützt - vor der Unterschrift beim Zahnarzt!", betont Peter Behrschmidt von der Ersatzkasse in Nordhausen. Anlass für diesen Rat ist eine Plakataktion des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden. Darin wird Eltern massiv suggeriert, nur mit der Kostenerstattung sei eine vernünftige kieferorthopädische Behandlung möglich.
Das sei gleich aus zwei Gründen falsch: Zwar werden die Leistungen der Kieferorthopäden seit dem Jahreswechsel geringer bewertet. Dennoch ist eine umfassende kieferorthopädische Behandlung weiterhin möglich. Zahnärzte und Krankenkassen hatten mit dem Jahreswechsel sämtliche zahnärztlichen Leistungen neu bewertet, wobei vor allem die Prophylaxe gestärkt werden sollte. Deshalb wird insbesondere die Zahnerhaltung besser vergütet.
Eine Kostenerstattung allein für die Kieferorthopädie ist gar nicht möglich. "Kostenerstattung lässt das Gesetz entweder für alle Leistungsbereiche zu oder nur für den ambulanten Bereich", stellt Peter Behrschmidt klar. Wer also beim Kieferorthopäden auf die Kostenerstattung setzt, muss bei allen anderen ambulanten Leistungen Rechnungen zunächst selber zahlen. Die Krankenkasse erstattet nur, was sie bei der Abrechnung der entsprechenden Sachleistung gezahlt hätte.
Bei privaten Abrechnungen sind die Preise aber oft deutlich höher. Hinzu kommt, dass die Krankenkassen wegen fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Verwaltungsaufwand den Erstattungsbetrag kürzen müssen. Peter Behrschmidt - Rat: "Lassen Sie sich beraten, bevor Sie unterschreiben!"


