Fr, 11:30 Uhr
14.09.2012
Verwaltete Beteiligungen
Ein Schreckgespenst” geht um. Nicht in Europa, denn es hat nichts mit dem Euro zu tun, dafür aber in kommunalen Unternehmungen der Stadt und des Landkreises Nordhausen. Sein Name: Beteiligungsrichtlinie. Im Sommer pausierte die Diskussion darum ein wenig, jetzt könnte es wieder ein heißer Herbst werden. Die nnz sprach mit Prof. Dr. Heinrich Markgraf...
nnz: Prof. Markgraf, Sie sind der Chef einer Arbeitsgruppe, die eine solche Betiligungsrichtlinie erarbeiten soll. Wie kam es eigentlich dazu?
Markgraf: Für die Erarbeitung des Gesellschaftervertrages für das Nordhäuser Südharz Klinikum wurde eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Mitarbeitern der beiden Verwaltungen und aus Mitgliedern von Kreistag und Stadtrat unter meiner Leitung - etabliert. Nach dem dieser Gesellschaftervertrag beschlossen war, hatte die erste Beigeordnete der Kreisverwaltung darauf gedrungen, diese Arbeitsgruppe auch für den Entwurf einer Beteiligungsrichtlinie verantwortlich zu machen. Der damalige Landrat und die damalige Oberbürgermeisterin haben mich dann gebeten, die Leitung der Arbeitsgruppe zu übernehmen.
nnz: Was soll eigentlich eine Beteiligungsrichtlinie bezwecken?
Markgraf: Vorweg sei gesagt, dass die Beteiligungsverwaltungen in Stadt und Landkreis bereits seit 20 Jahren bestehen. In der künftigen Richtlinie sollen – ausgehend von den langjährigen Erfahrungen - einheitliche Standards für die Berichterstattung und Auswertung von wirtschaftlichen Kennzahlen kommunaler Unternehmen festgeschrieben und damit zum Teil auch vergleichbar gemacht werden. Diese Auswertungen sollen dann den Gesellschaftern sowie den jeweiligen Aufsichtsräten zur Verfügung gestellt werden. Die Beteiligungsrichtlinie soll gleichfalls die Abstimmungsmodalitäten für Stadtrat und Kreistag, für Gesellschafter und Aufsichtsrat. In ihr muss festgeschrieben werden, wer welche Art von Entscheidungen treffen darf und muss. Und letztlich bedarf alles eines Beschlusses durch Stadtrat und Kreistag.
nnz: Immer mal wieder hört man den Begriff der Bildung eines Kombinates, dessen Leitung sozusagen die Oberaufsicht über alle Geschäftsleitungen hat...
Markgraf: Aus Sicht der jetzt eingeschlagenen Entwicklung würde ich das ausschließen. Die Beteiligungsverwaltung soll drei Aufgaben erfüllen. 1. Die Sammlung und Aufbewahrung aller wesentlichen Dokumente, Verträge, Protokolle von Aufsichtsratssitzungen. Immerhin ist das bei rund 20 Betrieben, die kommunale Gesellschafter haben, eine Menge Arbeit. Hier sind bestehende Lücken auszufüllen. 2. Bei einer solchen Anzahl von Betrieben ist es notwendig, einen erforderlichen Überblick über den wirtschaftlichen Stand und das zu erwartende Jahresergebnis zu haben. Deshalb gibt es dann einheitliche Standards, unter anderen für die Quartalsberichterstattung. Die sind dann den entsprechenden Gremien vorzulegen, konkret des Gesellschaftern und den Aufsichtsräten. 3. Es muss eine Mandatsbetreuung geben. Darunter versteht die Arbeitsgruppe die konsequente Schulung für die Mitglieder aller Aufsichtsräte und die Schaffung einer Möglichkeit, sich hinsichtlich eines Abstimmungsverhaltens beraten zu lassen, wenn der Aufsichtsrat oder das einzelne Mitglied dies für richtig hält. Ich will es an dieser Stelle noch einmal sagen: Die Beteiligungsverwaltungen sind dienende und keine bestimmenden Institutionen. Es obliegt den Beteiligungsverwaltungen, sich durch ihre Leistung den Gesellschaftern und Aufsichtsräten unentbehrlich zu machen.
nnz: Warum gestaltet sich die Erarbeitung so langwierig?
Markgraf: Der Teufel steckt nun mal im Detail. Bis zum Jahresende soll jedoch ein abgestimmter Entwurf vorgelegt werden.
nnz: Was verstehen Sie unter Abstimmung?
Markgraf: Beabsichtigt ist, dass wir in der Arbeitsgruppe die gleiche Verfahrensweise wie bei der Erarbeitung des Gesellschaftervertrages anwenden. Den Entwurf erhalten einige Geschäftsführungen der kommunalen Unternehmen mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme. Danach wird es zur Beratung in den Ausschüssen von Stadtrat und Kreistag kommen und - wenn gewünscht - wird es auch eine Abstimmung mit Oberbürgermeister und Landrätin geben. Schließlich und endlich soll die Beteiligungsrichtlinie dann von Stadtrat und Kreistag beschlossen werden.
nnz: In wichtigen Unternehmen sind Stadt und Landkreis gemeinsam Gesellschafter. Zum Beispiel beim Klinikum, den Südharzwerken oder den Verkehrsbetrieben. Ist es da nicht kostengünstig eine gemeinsame Beteiligungsverwaltung zu schaffen, die ausschließt, dass bei der Auswertung von Quartalsberichten unterschiedliche Meinungen oder Interpretationen auftreten? Dadurch könnten doch auch Kosten gesenkt werden, oder?
Markgraf: Denkbar wäre dies, doch darüber müssen Stadtrat und Kreistag, wenn sie dieser Beteiligungsrichtlinie zustimmen, entscheiden.
nnz: Prof. Markgraf, Sie sind zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des größten kommunalen Unternehmens, in dem Kreis und Stadt als Gesellschafter vertreten sind, des Südharz-Kliniikums. Hier geht das Gerücht um, dass das Klinikum in diesem Jahr einen Verlust von rund einer Million Euro machen wird?
Markgraf: Das ist kompletter Unsinn, mehr ist dazu nicht zu sagen.
nnz: Es ist bekannt, dass das Klinikum einen eigenen Medizinerball oder Ärzteball ausrichten wird...
Markgraf: Das ist zutreffend.
nnz: Es ist weiterhin bekannt, dass sich der Aufsichtsrat mehrheitlich für einen solchen Ball ausgesprochen hat.
Markgraf: Auch das stimmt.
nnz: Bei einem Mehrheitsbeschluss gab es auch gegenteilige Auffassungen...
Markgraf: Das haben Mehrheitsbeschlüsse so an sich, das ist nicht außergewöhnlich.
nnz: Welche Gründe haben zu dem Beschluss geführt, einen eigenen Ball zu veranstalten?
Markgraf: Aufsichtsratssitzungen unterliegen einer Verschiwegenheitspflicht. Denzufolge kann ich hierzu keine Auskunft geben.
nnz: Vielen Dank für das Gespräch.
Autor: nnznnz: Prof. Markgraf, Sie sind der Chef einer Arbeitsgruppe, die eine solche Betiligungsrichtlinie erarbeiten soll. Wie kam es eigentlich dazu?
Markgraf: Für die Erarbeitung des Gesellschaftervertrages für das Nordhäuser Südharz Klinikum wurde eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Mitarbeitern der beiden Verwaltungen und aus Mitgliedern von Kreistag und Stadtrat unter meiner Leitung - etabliert. Nach dem dieser Gesellschaftervertrag beschlossen war, hatte die erste Beigeordnete der Kreisverwaltung darauf gedrungen, diese Arbeitsgruppe auch für den Entwurf einer Beteiligungsrichtlinie verantwortlich zu machen. Der damalige Landrat und die damalige Oberbürgermeisterin haben mich dann gebeten, die Leitung der Arbeitsgruppe zu übernehmen.
nnz: Was soll eigentlich eine Beteiligungsrichtlinie bezwecken?
Markgraf: Vorweg sei gesagt, dass die Beteiligungsverwaltungen in Stadt und Landkreis bereits seit 20 Jahren bestehen. In der künftigen Richtlinie sollen – ausgehend von den langjährigen Erfahrungen - einheitliche Standards für die Berichterstattung und Auswertung von wirtschaftlichen Kennzahlen kommunaler Unternehmen festgeschrieben und damit zum Teil auch vergleichbar gemacht werden. Diese Auswertungen sollen dann den Gesellschaftern sowie den jeweiligen Aufsichtsräten zur Verfügung gestellt werden. Die Beteiligungsrichtlinie soll gleichfalls die Abstimmungsmodalitäten für Stadtrat und Kreistag, für Gesellschafter und Aufsichtsrat. In ihr muss festgeschrieben werden, wer welche Art von Entscheidungen treffen darf und muss. Und letztlich bedarf alles eines Beschlusses durch Stadtrat und Kreistag.
nnz: Immer mal wieder hört man den Begriff der Bildung eines Kombinates, dessen Leitung sozusagen die Oberaufsicht über alle Geschäftsleitungen hat...
Markgraf: Aus Sicht der jetzt eingeschlagenen Entwicklung würde ich das ausschließen. Die Beteiligungsverwaltung soll drei Aufgaben erfüllen. 1. Die Sammlung und Aufbewahrung aller wesentlichen Dokumente, Verträge, Protokolle von Aufsichtsratssitzungen. Immerhin ist das bei rund 20 Betrieben, die kommunale Gesellschafter haben, eine Menge Arbeit. Hier sind bestehende Lücken auszufüllen. 2. Bei einer solchen Anzahl von Betrieben ist es notwendig, einen erforderlichen Überblick über den wirtschaftlichen Stand und das zu erwartende Jahresergebnis zu haben. Deshalb gibt es dann einheitliche Standards, unter anderen für die Quartalsberichterstattung. Die sind dann den entsprechenden Gremien vorzulegen, konkret des Gesellschaftern und den Aufsichtsräten. 3. Es muss eine Mandatsbetreuung geben. Darunter versteht die Arbeitsgruppe die konsequente Schulung für die Mitglieder aller Aufsichtsräte und die Schaffung einer Möglichkeit, sich hinsichtlich eines Abstimmungsverhaltens beraten zu lassen, wenn der Aufsichtsrat oder das einzelne Mitglied dies für richtig hält. Ich will es an dieser Stelle noch einmal sagen: Die Beteiligungsverwaltungen sind dienende und keine bestimmenden Institutionen. Es obliegt den Beteiligungsverwaltungen, sich durch ihre Leistung den Gesellschaftern und Aufsichtsräten unentbehrlich zu machen.
nnz: Warum gestaltet sich die Erarbeitung so langwierig?
Markgraf: Der Teufel steckt nun mal im Detail. Bis zum Jahresende soll jedoch ein abgestimmter Entwurf vorgelegt werden.
nnz: Was verstehen Sie unter Abstimmung?
Markgraf: Beabsichtigt ist, dass wir in der Arbeitsgruppe die gleiche Verfahrensweise wie bei der Erarbeitung des Gesellschaftervertrages anwenden. Den Entwurf erhalten einige Geschäftsführungen der kommunalen Unternehmen mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme. Danach wird es zur Beratung in den Ausschüssen von Stadtrat und Kreistag kommen und - wenn gewünscht - wird es auch eine Abstimmung mit Oberbürgermeister und Landrätin geben. Schließlich und endlich soll die Beteiligungsrichtlinie dann von Stadtrat und Kreistag beschlossen werden.
nnz: In wichtigen Unternehmen sind Stadt und Landkreis gemeinsam Gesellschafter. Zum Beispiel beim Klinikum, den Südharzwerken oder den Verkehrsbetrieben. Ist es da nicht kostengünstig eine gemeinsame Beteiligungsverwaltung zu schaffen, die ausschließt, dass bei der Auswertung von Quartalsberichten unterschiedliche Meinungen oder Interpretationen auftreten? Dadurch könnten doch auch Kosten gesenkt werden, oder?
Markgraf: Denkbar wäre dies, doch darüber müssen Stadtrat und Kreistag, wenn sie dieser Beteiligungsrichtlinie zustimmen, entscheiden.
nnz: Prof. Markgraf, Sie sind zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des größten kommunalen Unternehmens, in dem Kreis und Stadt als Gesellschafter vertreten sind, des Südharz-Kliniikums. Hier geht das Gerücht um, dass das Klinikum in diesem Jahr einen Verlust von rund einer Million Euro machen wird?
Markgraf: Das ist kompletter Unsinn, mehr ist dazu nicht zu sagen.
nnz: Es ist bekannt, dass das Klinikum einen eigenen Medizinerball oder Ärzteball ausrichten wird...
Markgraf: Das ist zutreffend.
nnz: Es ist weiterhin bekannt, dass sich der Aufsichtsrat mehrheitlich für einen solchen Ball ausgesprochen hat.
Markgraf: Auch das stimmt.
nnz: Bei einem Mehrheitsbeschluss gab es auch gegenteilige Auffassungen...
Markgraf: Das haben Mehrheitsbeschlüsse so an sich, das ist nicht außergewöhnlich.
nnz: Welche Gründe haben zu dem Beschluss geführt, einen eigenen Ball zu veranstalten?
Markgraf: Aufsichtsratssitzungen unterliegen einer Verschiwegenheitspflicht. Denzufolge kann ich hierzu keine Auskunft geben.
nnz: Vielen Dank für das Gespräch.

