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Di, 16:32 Uhr
28.08.2012

Schwarzfahrer

Regelmäßig gehen bei der Polizei Anzeigen der Nordhäuser Stadtwerke ein. Angezeigt werden sogenannte Schwarzfahrer. Im Juristendeutsch heißt dieses Delikt Erschleichen von Leistungen...


Es muss immer wieder festgestellt werden, dass die Betroffenen der Meinung sind, sei die Sache vom Tisch, wenn sie erwischt wurden und das erhöhte Beförderungsentgeld, das in aller Regel 40 Euro beträgt, entrichtet wurde.

Dabei heißt es in den Beförderungsbestimmungen der Stadtwerke eindeutig: „Eine Verfolgung im Straf- und Bußgeldverfahren bleibt unberührt.“

Das Erschleichen von Leistungen ist eine Straftat, die auf Antrag verfolgt wird und außer Geldstrafe sogar einen Freiheitsentzug nach sich ziehen kann. Wird in einem Strafverfahren eine Strafe verhängt, gilt man zudem als vorbestraft.

Schwarzfahrer kommen übrigens aus allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Bei den Angezeigten waren am Dienstag der jüngste 13 und die älteste 86 Jahre alt.
Autor: nnz

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