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Mo, 08:38 Uhr
16.07.2012

Noch mal wählen

Die wahlberechtigten Einwohner der Landgemeinde Harztor müssen noch einmal wählen. Das hat die Kommunalaufsicht so entschieden...

Die Wahl des Gemeinderates wird seitens der Behörde für ungültig erklärt. Es habe im Vorfeld der Wahlen erhebliche Verstöße gegeben. So sei bei der Wählergemeinschaft Thüringer Harz (WTH) gegen das Thüringer Kommunalwahlgesetz verstoßen worden. Wie die nnz bereits berichtete, soll in der Aufstellungsversammlung für die Kandidaten nicht geheim abgestimmt worden sein.

Kritik in der Stellungnahme der Kommunalaufsicht gibt es auch in Richtung des Wahlausschusses. Der hatte die WTH zugelassen, hätte jedoch den Wahlvorschlag der Sophienhofer WTH zurückweisen müssen. Diese Feststellung ist im Nachhinein auch zu treffen, egal, ob der Fehler bekannt oder nach zumutbaren Ermittlung hätte bekannt sein können.

Die nnz wird noch ausführlich berichten. Seitens des Landratsamtes ist bislang noch nichts gesagt worden, warum nur die Fehler der WTH und nicht die einst angemahnten Fehler der UWL zu einer Ungültigkeitserklärung der Wahl geführt hatten.
Autor: nnz

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