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Mi, 15:17 Uhr
11.07.2012

Neuer Test zur Berufswahl

Was mache ich nach dem Abitur? Mit dem neuen "abi powertest" der Bundesagentur für Arbeit finden Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II heraus, welche Berufe zu ihren Interessen und Stärken passen – objektiv, einfach und kostenfrei...


Jugendlichen bieten sich mit dem Erwerb der Hochschulreife viele Möglichkeiten. Damit die Studien- und Berufswahl leichter fällt, ist es wichtig, die persönlichen Interessen und Stärken zu kennen: Was will ich? Und was kann ich? Das Infoportal www.powertest.abi.de der Bundesagentur für Arbeit hilft angehenden Abiturienten mit dem neuen "abi powertest", sich richtig einzuschätzen und dadurch die Chancen besser zu nutzen, die sich mit dem Abitur bieten.

Was wird getestet?

Der nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien entwickelte "abi powertest" fragt nicht nur Interessen ab, sondern auch Stärken. Im ersten Teil geht es darum, welche beruflichen Tätigkeiten und Aufgabenbereiche am meisten interessieren: Was würde ich später gerne in meinem Beruf machen? Im zweiten Teil ermitteln die Fragen und Aufgaben, welche Stärken man mitbringt: Was kann ich besonders gut?

Was enthält das Ergebnis?

Mit dem Ergebnis des "abi powertest" bekommt man einen Eindruck, ob die beruflichen Wünsche nach dem Abitur auch den eigenen Stärken entsprechen. Darüber hinaus zeigt der Test, welche Studien- bzw. Ausbildungsberufe konkret zum persönlichen Profil passen. Links zu Informationen, z.B. über Studiengänge, die zu den empfohlenen Berufen führen, runden das Informationsangebot ab.

Wie lange dauert der "abi powertest"?

Für die Bearbeitung sollten 75 bis 90 Minuten eingeplant werden. Über eine Pause-Funktion kann der Test an bestimmten Stellen unterbrochen und der Zwischenstand für eine spätere Fortsetzung abgespeichert werden. Das Ergebnis wird in einem Zertifikat übersichtlich zusammengefasst und kann als PDF gespeichert und ausgedruckt werden. Der Test eignet sich auch für die Vor- und Nachbereitung eines Beratungsgesprächs bei der Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit.
Autor: nnz

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