Do, 18:20 Uhr
28.06.2012
Nochmal wählen?
In die neue Landgemeinde Harztor kommt keine Ruhe. Die Unruhe hat in diesem Fall nicht nur in einem kleinen Anwesen hoch auf einem Berg ihre Quelle, sondern auch in der Kommunalaufsicht des Nordhäuser Landratsamtes...
Sie können sich vielleicht erinnern? Die nnz berichtete vor einigen Wochen über die Anfechtung der Wahlen zum Bürgermeister und zum Gemeinderat. Noch hüllt sich das Landratsamt zu einem Ergebnis in Schweigen und verweist auf die laufende Überprüfung.
Dabei wird auf den Fluren an der Grimmelallee schon fleißig und munter geraschelt. Und zwar mit diversen Anhörungsbögen, die nun an die Gemeinderäte von Harztor verschickt werden. Sie sollen sich zu den Vorwürfen äußern. Experten sagen hinter vorgehaltener Hand, dass diese Verfahrensweise nicht nur gesetzeskonform ist, sondern auch der Vorbote für die Aufhebung der beiden Wahlen, von Amts wegen.
Denn bestätigt sich der schwerwiegende Verdacht, dass im Vorfeld der Wahlen gegen geltendes Recht verstoßen worden sei, dann muss noch einmal gewählt werden - Bürgermeister und Gemeinderat. Gründe hierfür sollen in diversen Unterschriftensammlungen einer Bürgerinitiative sowie in der nicht geheimen Wahl bei Nominierungsveranstaltungen hoch oben auf dem besagten Berg zu finden sein.
Eine offizielle Bestätigung steht seitens der Kreisverwaltung noch aus.
Autor: nnzSie können sich vielleicht erinnern? Die nnz berichtete vor einigen Wochen über die Anfechtung der Wahlen zum Bürgermeister und zum Gemeinderat. Noch hüllt sich das Landratsamt zu einem Ergebnis in Schweigen und verweist auf die laufende Überprüfung.
Dabei wird auf den Fluren an der Grimmelallee schon fleißig und munter geraschelt. Und zwar mit diversen Anhörungsbögen, die nun an die Gemeinderäte von Harztor verschickt werden. Sie sollen sich zu den Vorwürfen äußern. Experten sagen hinter vorgehaltener Hand, dass diese Verfahrensweise nicht nur gesetzeskonform ist, sondern auch der Vorbote für die Aufhebung der beiden Wahlen, von Amts wegen.
Denn bestätigt sich der schwerwiegende Verdacht, dass im Vorfeld der Wahlen gegen geltendes Recht verstoßen worden sei, dann muss noch einmal gewählt werden - Bürgermeister und Gemeinderat. Gründe hierfür sollen in diversen Unterschriftensammlungen einer Bürgerinitiative sowie in der nicht geheimen Wahl bei Nominierungsveranstaltungen hoch oben auf dem besagten Berg zu finden sein.
Eine offizielle Bestätigung steht seitens der Kreisverwaltung noch aus.


