Mo, 15:04 Uhr
24.11.2003
Urteil gesprochen
Nordhausen (nnz). Ende März verbrannte ein Mann in seinem Auto auf der B 80. Sein Auto war zuvor mit einem Lkw zusammengeprallt. Gegen den Lkw-Fahrer war heute wegen fahrlässiger Tötung verhandelt worden.
Der Lkw-Fahrer aus Nordhausen war an diesem 29. März mit einem Sattelschlepper auf der B 80 unterwegs. Er sei übermüdet gewesen, als er mit seinem Brummi zwischen Wipperdorf und Elende auf die Gegenfahrbahn kam, ein Auto streifte und mit einem zweiten zusammenprallte. Dessen Fahrer verbannte in seinem Fahrzeug, seine Beifahrerin erlitt schwere Verletzungen.
Das Nordhäuser Amtsgericht verurteilte den 44jährigen Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, außerdem wird dem Mann für zweieinhalb Jahre die Fahrerlaubnis entzogen. Der inzwischen Arbeitslose muß darüber hinaus 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und an einen gemeinnützigen Verein 1.500 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Autor: nnzDer Lkw-Fahrer aus Nordhausen war an diesem 29. März mit einem Sattelschlepper auf der B 80 unterwegs. Er sei übermüdet gewesen, als er mit seinem Brummi zwischen Wipperdorf und Elende auf die Gegenfahrbahn kam, ein Auto streifte und mit einem zweiten zusammenprallte. Dessen Fahrer verbannte in seinem Fahrzeug, seine Beifahrerin erlitt schwere Verletzungen.
Das Nordhäuser Amtsgericht verurteilte den 44jährigen Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, außerdem wird dem Mann für zweieinhalb Jahre die Fahrerlaubnis entzogen. Der inzwischen Arbeitslose muß darüber hinaus 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und an einen gemeinnützigen Verein 1.500 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

