Mo, 10:15 Uhr
11.06.2012
Richter Kropp: Post bitte gut lesen
Bekommt man Post, sollte man diese gut lesen. Denn vielleicht versteckt sich dahinter ein 35jähriger Angeklagter aus dem östlichen Kyffhäuserkreis, der bundesweit sein Unwesen treibt. Spätestens im März 2010 entschloss sich dieser, seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise auf der Grundlage fortgesetzt betrügerisch erlangter Geldzahlungen zu bestreiten...
Zu diesem Zweck entwickelte er ein Geschäftsmodell, innerhalb dessen er im Zeitraum zwischen März und Mai 2010 bundesweit an Selbstständige, die kurz zuvor in das Handelsregister eingetragen wurden, Formularvordrucke zur Eintragung in eine Online-Datenbank versandte. Auf den Vordrucken war als Absender und zugleich Anbieter der Leistung eine Zentrale zur Erfassung gewerblicher Einträge (E.g.E.-Zentrale) sowie als Betreff Erfassungs-/Hinterlegungsofferte und als Bezug Ihr Handelsregistereintrag genannt. Dort waren die Kosten für die Veröffentlichung in Höhe von 328,80 Euro tabellarisch aufgeführt und ein Überweisungsvordruck in der genannten Höhe beigefügt.
Durch diese Gestaltung sowie den bewusst gewählten Empfängerkreis wurde bei den Firmengründern der falsche Eindruck erweckt, es handele sich um ein Rechnungsanschreiben einer amtlichen zentralen Erfassungsstelle im Kontext der kurz zuvor erfolgten Registereintragung.
Unter dem gestaltungsbedingt hervorgerufenen Eindruck einer Zahlungspflicht veranlassten die Empfänger derartiger Formularvordrucke im Zeitraum zwischen dem 8. April und 10. Mai vor zwei Jahren in mindestens 35 Fällen Überweisungen in einer Gesamthöhe von 11.508 Euro auf das vom Angeklagten geführte Zahlungskonto.
Wegen gewerbsmäßigen Betruges in 35 Fällen stand der Mann jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen. Vor Strafrichter Gerald Fierenz präsentierte sich ein geständiger Angeklagter, der durch die Rückzahlung eines größeren Betrages an die Opfer vor Gericht Punkte sammeln konnte.
Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung lautete dann das mittlerweile rechtskräftige Urteil. Beim Angeklagten waren zudem Vermögenswerte eingezogen worden, die weiter zur Befriedigung der Opfer sichergestellt wurden.
Die Geschäftsidee des Angeklagten war somit nur bedingt erfolgreich. Zahlreiche Anzeigen hatten schnell die Ermittlungsbeamten auf seine Fährte geführt. Als Grundlage für den Lebensunterhalt ist somit dieses Modell nicht empfehlenswert!
Weiterhin gilt, dass jeder Bürger seine Post gut lesen und im Zweifel professionellen Rat suchen sollte. Denn vor solchen Betrügern sind wir auch nicht gefeit.
Autor: nnzZu diesem Zweck entwickelte er ein Geschäftsmodell, innerhalb dessen er im Zeitraum zwischen März und Mai 2010 bundesweit an Selbstständige, die kurz zuvor in das Handelsregister eingetragen wurden, Formularvordrucke zur Eintragung in eine Online-Datenbank versandte. Auf den Vordrucken war als Absender und zugleich Anbieter der Leistung eine Zentrale zur Erfassung gewerblicher Einträge (E.g.E.-Zentrale) sowie als Betreff Erfassungs-/Hinterlegungsofferte und als Bezug Ihr Handelsregistereintrag genannt. Dort waren die Kosten für die Veröffentlichung in Höhe von 328,80 Euro tabellarisch aufgeführt und ein Überweisungsvordruck in der genannten Höhe beigefügt.
Durch diese Gestaltung sowie den bewusst gewählten Empfängerkreis wurde bei den Firmengründern der falsche Eindruck erweckt, es handele sich um ein Rechnungsanschreiben einer amtlichen zentralen Erfassungsstelle im Kontext der kurz zuvor erfolgten Registereintragung.
Unter dem gestaltungsbedingt hervorgerufenen Eindruck einer Zahlungspflicht veranlassten die Empfänger derartiger Formularvordrucke im Zeitraum zwischen dem 8. April und 10. Mai vor zwei Jahren in mindestens 35 Fällen Überweisungen in einer Gesamthöhe von 11.508 Euro auf das vom Angeklagten geführte Zahlungskonto.
Wegen gewerbsmäßigen Betruges in 35 Fällen stand der Mann jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen. Vor Strafrichter Gerald Fierenz präsentierte sich ein geständiger Angeklagter, der durch die Rückzahlung eines größeren Betrages an die Opfer vor Gericht Punkte sammeln konnte.
Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung lautete dann das mittlerweile rechtskräftige Urteil. Beim Angeklagten waren zudem Vermögenswerte eingezogen worden, die weiter zur Befriedigung der Opfer sichergestellt wurden.
Die Geschäftsidee des Angeklagten war somit nur bedingt erfolgreich. Zahlreiche Anzeigen hatten schnell die Ermittlungsbeamten auf seine Fährte geführt. Als Grundlage für den Lebensunterhalt ist somit dieses Modell nicht empfehlenswert!
Weiterhin gilt, dass jeder Bürger seine Post gut lesen und im Zweifel professionellen Rat suchen sollte. Denn vor solchen Betrügern sind wir auch nicht gefeit.
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