Mo, 16:37 Uhr
07.05.2012
Verjoggt
Auch wenn viele Laufberater empfehlen, durch
Variation in der Streckenführung, dem manchmal monotonen Joggen etwas Abwechselung zu verschaffen, dürften damit nicht Bahnstrecken gemeint sein...
Diese hatte sich in den gestrigen Abendstunden ein 42-Jähriger für seine sonntägliche Laufeinheit ausgesucht und damit für ziemliche Aufregung gesorgt.
Bundes- und Landespolizisten rückten aus, nachdem ein
Triebfahrzeugführer den 42-Jährigen im Bereich der Ortslage Schöps in unmittelbarer Nähe der Gleise erkannt hatte. Gegen 18.45 Uhr war dieser auf der Bahnstrecke Saalfeld - Jena unterwegs. Die Beamten fanden den Läufer und holten ihn vom Bahngebiet.
Neben einer Anzeige wegen der begangen Ordnungswidrigkeit, belehrten die Beamten den 42-Jährigen eingehend über die Gefahr, in die er sich mit seinem Lauf auf der Bahnstrecke gebracht hatte. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Gefahren auf Bahnanlagen hin: Gleise sind durch Unbefugte nicht zu betreten nur an den dafür vorgesehenen Stellen zu überqueren. Dabei sind die Licht- und Schrankenanlagen entsprechend zu beachten. Ein Zug mit einer Geschwindigkeit von 100km/h legt einen Anhalteweg von ca. 1000m zurück, um letztlich zum Stehen zu kommen.
Autor: nnzVariation in der Streckenführung, dem manchmal monotonen Joggen etwas Abwechselung zu verschaffen, dürften damit nicht Bahnstrecken gemeint sein...
Diese hatte sich in den gestrigen Abendstunden ein 42-Jähriger für seine sonntägliche Laufeinheit ausgesucht und damit für ziemliche Aufregung gesorgt.
Bundes- und Landespolizisten rückten aus, nachdem ein
Triebfahrzeugführer den 42-Jährigen im Bereich der Ortslage Schöps in unmittelbarer Nähe der Gleise erkannt hatte. Gegen 18.45 Uhr war dieser auf der Bahnstrecke Saalfeld - Jena unterwegs. Die Beamten fanden den Läufer und holten ihn vom Bahngebiet.
Neben einer Anzeige wegen der begangen Ordnungswidrigkeit, belehrten die Beamten den 42-Jährigen eingehend über die Gefahr, in die er sich mit seinem Lauf auf der Bahnstrecke gebracht hatte. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Gefahren auf Bahnanlagen hin: Gleise sind durch Unbefugte nicht zu betreten nur an den dafür vorgesehenen Stellen zu überqueren. Dabei sind die Licht- und Schrankenanlagen entsprechend zu beachten. Ein Zug mit einer Geschwindigkeit von 100km/h legt einen Anhalteweg von ca. 1000m zurück, um letztlich zum Stehen zu kommen.


