Mi, 16:14 Uhr
25.04.2012
Wieder unterwegs
Am 7. Mai startet das Schadstoffmobil zu seiner Frühjahrstour durch den Landkreis Nordhausen. Die Tour dauert bis zum 24. Mai. Einzelheiten wie immer schon jetzt in Ihrer nnz...
Die genauen Zeiten und Standorte sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-nordhausen.de auf der Startseite im Menüpunkt Schadstoffmobil sowie im Allgemeinen Anzeiger am 2. Mai nachzulesen. Darüber hinaus haben die Städte und Gemeinden des Landkreises Nordhausen die Tourenpläne für ihre jeweiligen Verwaltungsbereiche in der Regel ortsüblich bekannt gemacht.
Die Touren beginnen montags bis freitags jeweils um 10.30 Uhr und samstags bereits um 8 Uhr. Das Fahrzeug steht zwischen einer halben und anderthalb Stunden am Haltepunkt. Umfangreiche Straßenbauarbeiten führen in einigen Orten zu ganz- bzw. halbseitigen Sperrungen von Straßen und Plätzen. Das Entsorgungsunternehmen und das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes bitten deshalb schon im Voraus um Verständnis, falls es gelegentlich zu zeitlichen Verzögerungen wegen der Baumaßnamen kommen sollte. Das vorzeitige Ablagern von Schadstoffen an den ausgewiesen Haltepunkten ist nicht gestattet, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Am Schadstoffmobil können Privathaushalte Schadstoffe bis zu einer Menge von 100 Kilogramm pro Haushalt kostenlos und ohne vorherige Anmeldung abgeben. Anders verhält sich dies im Gewerbebereich, also bei Kleinbetrieben, Apotheken, Praxen, Kanzleien, Behörden, Bildungs- und Sozialeinrichtungen. Auch sie können gefährliche Abfälle abgeben, müssen dies jedoch spätestens drei Tage vorher schriftlich anzeigen. Das Formular zur Entsorgung gefährlicher Abfälle gibt es in der Abfallberatung im Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, Zi. 304, oder online auf www.landratsamt-nordhausen.de direkt unter dem Tourenplan. Im Gegensatz zu Privathaushalten ist die Entsorgung für Gewerbetreibende kostenpflichtig. Diese erhalten nach Beendigung der Tour einen Gebührenbescheid vom Landratsamt.
Zu den Schadstoffen, die abgegeben werden können, zählen u. a. Klein- und Autobatterien, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, die nicht in die Mülltonne gehören, Altmedikamente (ohne Umverpackung), Thermometer, Öle, Fette, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Entkalker, Abbeizer, Verdünner, Enteiser, Klebstoffe, Farben, Lacke, Lasuren, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel und Fotochemikalien, Feuerlöscher sowie flüssige und feste Teeranstriche. Flüssigkeiten werden in Behältnissen bis zu 20 Litern angenommen. Weitere Informationen hält auch die Abfallberatung im Landratsamt bereit, Telefon 03631/911-330, -328 und -346.
Autor: nnzDie genauen Zeiten und Standorte sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-nordhausen.de auf der Startseite im Menüpunkt Schadstoffmobil sowie im Allgemeinen Anzeiger am 2. Mai nachzulesen. Darüber hinaus haben die Städte und Gemeinden des Landkreises Nordhausen die Tourenpläne für ihre jeweiligen Verwaltungsbereiche in der Regel ortsüblich bekannt gemacht.
Die Touren beginnen montags bis freitags jeweils um 10.30 Uhr und samstags bereits um 8 Uhr. Das Fahrzeug steht zwischen einer halben und anderthalb Stunden am Haltepunkt. Umfangreiche Straßenbauarbeiten führen in einigen Orten zu ganz- bzw. halbseitigen Sperrungen von Straßen und Plätzen. Das Entsorgungsunternehmen und das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes bitten deshalb schon im Voraus um Verständnis, falls es gelegentlich zu zeitlichen Verzögerungen wegen der Baumaßnamen kommen sollte. Das vorzeitige Ablagern von Schadstoffen an den ausgewiesen Haltepunkten ist nicht gestattet, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Am Schadstoffmobil können Privathaushalte Schadstoffe bis zu einer Menge von 100 Kilogramm pro Haushalt kostenlos und ohne vorherige Anmeldung abgeben. Anders verhält sich dies im Gewerbebereich, also bei Kleinbetrieben, Apotheken, Praxen, Kanzleien, Behörden, Bildungs- und Sozialeinrichtungen. Auch sie können gefährliche Abfälle abgeben, müssen dies jedoch spätestens drei Tage vorher schriftlich anzeigen. Das Formular zur Entsorgung gefährlicher Abfälle gibt es in der Abfallberatung im Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, Zi. 304, oder online auf www.landratsamt-nordhausen.de direkt unter dem Tourenplan. Im Gegensatz zu Privathaushalten ist die Entsorgung für Gewerbetreibende kostenpflichtig. Diese erhalten nach Beendigung der Tour einen Gebührenbescheid vom Landratsamt.
Zu den Schadstoffen, die abgegeben werden können, zählen u. a. Klein- und Autobatterien, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, die nicht in die Mülltonne gehören, Altmedikamente (ohne Umverpackung), Thermometer, Öle, Fette, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Entkalker, Abbeizer, Verdünner, Enteiser, Klebstoffe, Farben, Lacke, Lasuren, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel und Fotochemikalien, Feuerlöscher sowie flüssige und feste Teeranstriche. Flüssigkeiten werden in Behältnissen bis zu 20 Litern angenommen. Weitere Informationen hält auch die Abfallberatung im Landratsamt bereit, Telefon 03631/911-330, -328 und -346.




