Di, 12:12 Uhr
04.11.2003
Christian Worbes: Reformopfer
Nordhausen/Heringen (nnz). Die Gesundheitsreform ist beschlossene Sache. Was sich zum Beispiel bei den Zuzahlungen für Medikamente ändert, das hat Apotheker Christian Worbes aus Heringen für die nnz-Leser zusammengefasst.
Im Zuge der Gesundheitsreform verschwinden nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wirksame, risikoarme Arzneimittel muss der Patient künftig aus eigener Tasche bezahlen, weil sich die Politik davon Einsparungen ausrechnet. Für die Apotheker des Landkreises Nordhausen ist diese Sparmaßnahme wirtschaftlich und medizinisch zweifelhaft. Freiverkäufliche Arzneimittel wie Schmerzmittel, Mittel gegen Allergien oder Pilzmittel sind seit Jahren auf dem Markt und bestens auf Nebenwirkungen erforscht, weiß Christian Worbes, Gebietsvertrauensapotheker.
Künftig dürfen Ärzte diese therapeutisch notwendigen Medikamente nur noch empfehlen. Der Patient entscheidet selbst, ob er sich das Arzneimittel leisten kann und will. Im schlimmsten Fall verzichtet er auf den Kauf. So werden Krankheiten verschleppt und hohe Therapiefolgekosten verursacht. Darüber hinaus befürchten Landesapothekerkammer und Thüringer Apothekerverband e.V. eine Über- bzw. Fehlversorgung. Ärzte werden ersatzweise auf teure, verschreibungspflichtige Arzneimittel ausweichen.
Für Apotheker Christian Worbes ist dieses Verhalten vorprogrammiert: Kein Arzt will Patienten verlieren und viele Patienten halten nur erstattungsfähige Medikamente für wirksam. Damit wird der Wegfall der Erstattungspflicht für freiverkäufliche Arzneimittel zum kostspieligen Bumerang für die Krankenkassen. Die Verschreibungspflicht sagt nichts über die Qualität oder Wirksamkeit eines Medikamentes aus, sie trägt lediglich dem Gefahrenpotenzial eines Arzneimittels Rechnung. Aus Sicht der Apotheker sprechen die Fakten eindeutig dafür, diese jahrzehntelang erprobten Medikamente in Erstattung der Krankenkassen zu belassen. Ansonsten verschlechtert sich die Arzneimitteltherapie für den einzelnen Patienten. Das ist ein hoher Preis für jeden Versicherten, schlussfolgert Worbes.
Autor: nnzIm Zuge der Gesundheitsreform verschwinden nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wirksame, risikoarme Arzneimittel muss der Patient künftig aus eigener Tasche bezahlen, weil sich die Politik davon Einsparungen ausrechnet. Für die Apotheker des Landkreises Nordhausen ist diese Sparmaßnahme wirtschaftlich und medizinisch zweifelhaft. Freiverkäufliche Arzneimittel wie Schmerzmittel, Mittel gegen Allergien oder Pilzmittel sind seit Jahren auf dem Markt und bestens auf Nebenwirkungen erforscht, weiß Christian Worbes, Gebietsvertrauensapotheker.
Künftig dürfen Ärzte diese therapeutisch notwendigen Medikamente nur noch empfehlen. Der Patient entscheidet selbst, ob er sich das Arzneimittel leisten kann und will. Im schlimmsten Fall verzichtet er auf den Kauf. So werden Krankheiten verschleppt und hohe Therapiefolgekosten verursacht. Darüber hinaus befürchten Landesapothekerkammer und Thüringer Apothekerverband e.V. eine Über- bzw. Fehlversorgung. Ärzte werden ersatzweise auf teure, verschreibungspflichtige Arzneimittel ausweichen.
Für Apotheker Christian Worbes ist dieses Verhalten vorprogrammiert: Kein Arzt will Patienten verlieren und viele Patienten halten nur erstattungsfähige Medikamente für wirksam. Damit wird der Wegfall der Erstattungspflicht für freiverkäufliche Arzneimittel zum kostspieligen Bumerang für die Krankenkassen. Die Verschreibungspflicht sagt nichts über die Qualität oder Wirksamkeit eines Medikamentes aus, sie trägt lediglich dem Gefahrenpotenzial eines Arzneimittels Rechnung. Aus Sicht der Apotheker sprechen die Fakten eindeutig dafür, diese jahrzehntelang erprobten Medikamente in Erstattung der Krankenkassen zu belassen. Ansonsten verschlechtert sich die Arzneimitteltherapie für den einzelnen Patienten. Das ist ein hoher Preis für jeden Versicherten, schlussfolgert Worbes.

