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Di, 09:53 Uhr
10.04.2012

Tipps für eine gelungene Gartenparty

Eine Gartenparty unter freiem Himmel ist immer ein großes sommerliches Vergnügen. Zum Fest für alle Sinne wird sie aber erst mit der richtigen Dekoration. Schon mit einfachen Mitteln verwandelt sich der Garten in eine stimmungsvolle Kulisse...


So lassen sich beispielsweise mit bunten Strahlern einzelne Sträucher und Bäume aus dem Dunkel hervorheben. Auch Kerzen, Windlichter, Laternen oder Gartenfackeln zaubern eine stimmungsvolle Atmosphäre herbei.

Es muss nicht immer Bratwurst sein

Noch wichtiger als die Optik ist allerdings das leibliche Wohl der Gäste. Zentraler Bestandteil einer gelungenen Gartenparty ist deshalb in der Regel das Grillen. Doch nicht immer muss es das knusprige Grillwürstchen oder das Schweinesteak sein. Fettärmer ist beispielsweise das Fleisch von Huhn und Pute. Frischer Fisch vom Grill ist ebenfalls eine geschmackvolle Delikatesse. Leckere Beilagen sind etwa mit Schafskäse gefüllte Zucchini oder Tomaten: Auch Gemüse schmeckt gegrillt köstlich.

Private Haftpflicht für Griller ein Muss

Aufgrund von Unachtsamkeit und leichtfertigem Umgang mit offenem Feuer kommt es beim Grillen allerdings auch immer wieder zu Unfällen. Aktive Griller und deren Gäste sollten eine private Haftpflichtversicherung haben, rät deshalb Markus Kasper von den Ergo Direkt Versicherungen: "Wird auf einer Grillparty etwa die Holzkohle mit Spiritus entzündet und durch die Stichflamme ein Gast verletzt, muss der Verursacher Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen." Die private Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn dabei kein Vorsatz vorlag.

"Das gilt auch bei Sachschäden, falls etwa die Markise des Nachbarn verkokelt", erklärt Kasper. Wer häufig selber grillt, sollte aber nicht nur über eine private Haftpflicht, sondern möglichst auch über eine private Unfallversicherung verfügen. "Denn in diesem Fall ist der Grillmeister nicht nur bei Schadensersatzansprüchen anderer gegen sich abgesichert, sondern kann auch mit Leistungen rechnen, wenn er selbst durch eine Unachtsamkeit eine dauerhafte Invalidität erleidet", erläutert Ergo-Direkt-Experte Kasper.

Dem einen schmeckt's, dem anderen stinkt's

Speziell das Grillen auf einer Gartenparty kann dem lieben Nachbarn im wahrsten Sinne des Wortes "stinken". Das Problem: Konkrete gesetzliche Vorgaben gibt es diesbezüglich nicht. Solange die Lärm- und Geruchsbelästigung im Rahmen bleibt, hat ein Kläger generell schlechte Karten.

Erst wenn Höchstwerte überschritten werden, könne das Grillen im Garten verboten werden, befand etwa das Landgericht München. Ein Mann hatte zwischen Mai und August 16 Mal gegrillt. Darin sah das Gericht keine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft (Az. 15 S 22735/03).
Autor: nnz

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