Do, 10:09 Uhr
05.04.2012
Richter Kropp: Petri Heil!
Wer fischt, gilt als ruhiger Mensch, den so schnell nichts anficht. Aus diesem Bereich dringen kaum Kenntnisse über Straftaten in das öffentliche Leben. Vor Gericht kommt es höchstens alle Jahre wieder zu Anzeigen und Strafverhandlungen wegen Fischwilderei – auch hier im Kyffhäuserkreis...
2005 hatte das Amtsgericht Sondershausen einen Mann aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion verurteilt, der mit anderen in Westgreußen drei große Forellen aus dem Vereinsgewässer an Land zog. Als ein Zeuge erschien, flüchtete der Täter mit seinem Wagen, konnte aber anhand seines Kennzeichens ermittelt werden. Die damalige Geldstrafe betrug 150 Euro, der Mann hatte schon in seinem früheren Heimatland so gehandelt und ein geringes Unrechtsbewusstsein.
Eine ähnliche Geldstrafe gab es 2009, als zwei arbeitslose Männer im Bereich des Anglervereins Sondershausen versuchten mit dem Fangen einer Forelle ihren Speiseplan aufzubessern. Sie wurden ohne Anglergenehmigung vor Ort von Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser gestellt.
Dass es auch unter Petrijüngern Straftäter mit durchaus mehr krimineller Energie gibt, zeigt ein neuer Fall des Amtsgerichts Sondershausen. Ein 29jähriger Bürger aus Greußen begab sich im Juli 2011 in das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft. Anlässlich der Beantragung eines Fischereischeins legte er dort ein Prüfungszeugnis über die Ablegung der Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines im Lande Thüringen vor.
Was sich im Beamtendeutsch so hochtrabend anhört, war aber nichts weiter als eine plumpe Totalfälschung. Mit dieser Fälschung wollte er über seine Befähigung für einen Fischereischein täuschen.Der Schwindel flog auf, die Verwaltungsgemeinschaft stellte Strafanzeige und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragte beim Amtsgericht Sondershausen den Erlass eines Strafbefehls wegen Urkundenfälschung.
Den hat das Amtsgericht Sondershausen auch in Höhe von 3.600 Euro erlassen. Der Einspruch des Angeklagten hiergegen kam zu spät, so dass er verworfen wurde. Auch unter Petrijüngern ist man also vor der Begehung von Straftaten nicht gefeit. Wer fischt ist halt nicht immer ein ruhiger Mensch!
Autor: nnz2005 hatte das Amtsgericht Sondershausen einen Mann aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion verurteilt, der mit anderen in Westgreußen drei große Forellen aus dem Vereinsgewässer an Land zog. Als ein Zeuge erschien, flüchtete der Täter mit seinem Wagen, konnte aber anhand seines Kennzeichens ermittelt werden. Die damalige Geldstrafe betrug 150 Euro, der Mann hatte schon in seinem früheren Heimatland so gehandelt und ein geringes Unrechtsbewusstsein.
Eine ähnliche Geldstrafe gab es 2009, als zwei arbeitslose Männer im Bereich des Anglervereins Sondershausen versuchten mit dem Fangen einer Forelle ihren Speiseplan aufzubessern. Sie wurden ohne Anglergenehmigung vor Ort von Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser gestellt.
Dass es auch unter Petrijüngern Straftäter mit durchaus mehr krimineller Energie gibt, zeigt ein neuer Fall des Amtsgerichts Sondershausen. Ein 29jähriger Bürger aus Greußen begab sich im Juli 2011 in das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft. Anlässlich der Beantragung eines Fischereischeins legte er dort ein Prüfungszeugnis über die Ablegung der Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines im Lande Thüringen vor.
Was sich im Beamtendeutsch so hochtrabend anhört, war aber nichts weiter als eine plumpe Totalfälschung. Mit dieser Fälschung wollte er über seine Befähigung für einen Fischereischein täuschen.Der Schwindel flog auf, die Verwaltungsgemeinschaft stellte Strafanzeige und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragte beim Amtsgericht Sondershausen den Erlass eines Strafbefehls wegen Urkundenfälschung.
Den hat das Amtsgericht Sondershausen auch in Höhe von 3.600 Euro erlassen. Der Einspruch des Angeklagten hiergegen kam zu spät, so dass er verworfen wurde. Auch unter Petrijüngern ist man also vor der Begehung von Straftaten nicht gefeit. Wer fischt ist halt nicht immer ein ruhiger Mensch!

